Guten Abend, Snoop,
bez. des Wohnrecht streite ich mich auch selbst gerade mit meinem Ex herum.
In Deinem Fall kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, da auch Kinder vorhanden sind. Sofern Deine Frau jedoch keine Gefahr für die eigenen Kinder oder Dich darstellt, stehen Deine Chancen sie aus der Wohnung zu bekommen eher schlecht. Immerhin ist sie Miteigentümerin und wer für die Wohnung zahlt erwirkt dadurch nicht automatisch mehr Anrechte daran.
Allerdings müßte der der nicht auszieht dem Anderen eine Nutzungsentschädigung zahlen. Könnte Deine Frau sich das leisten?
Aber wie eingangs schon erwähnt; "Genauer weiss ich es in Deinem Fall leider nicht!"
Folgendes kann ich Dir jedoch genau sagen;
"Aufgrund 'unzumutbarer Härte' (verw. auf § 1565 Absatz 2 BGB) müßtest Du das Trennungsjahr gar nicht erst abwarten, um die Scheidung ins Rollen zu bringen. Alkoholismus wird vor Gericht als Härtegrund anerkannt, wie bspw. auch häusliche Gewalt.
Was ich nicht ganz verstehe;
"Wieso MUSS Deine Frau vollzeit arbeiten, bzw. wer hat ihr das gesagt?"
Wie verhält es sich denn überhaupt, mit Deiner Frau?
Wie ist bspw. das Verhältnis zwischen ihr und den Zwillingen?
Wer kümmert sich hauptsächlich um die Kleinen?
LG, Heidi
P.S.:
Es wäre für alle Beteiligten (besonders für die Kinder) besser, wenn Deine Frau sich gegen ihre Alkoholkrankheit behandeln liesse (freiwilliger Entzug)!