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 Wohnrecht von SnoopDog
Ich möchte die Trennung von meiner alkoholkranken Frau. Wir haben eine Eigentumswhng, die noch abbezahlt wird, stehen beide im Grundbuch aber nur ich zahle den Kredit ab. Wir wohnen in dieser Eigentumswhng mit unseren Zwillingen (12J). Ihr wurde schon einmal gesagt, dass sie bei Trennung/Scheidung wieder Vollzeit arbeiten muss. Die Kinder sind in einer Ganztagsbetreuung. Sie droht mir das sie niemals ausziehen wird, allein schon aus dem Grund dass sie nicht vor hat Vollzeit zu arbeiten. Ich möchte aus der Wohnung auch nicht ausziehen. Wie ist die Rechtslage? Wer darf in der Wohnung bleiben u. wer muss gehen? Es muss ja auch noch das Trennungsjahr eingehalten werden. Das kann natürl. innerhalb der Wohng. sein, aber muss ich ihr dann bereits Unterhalt zahlen? Sie verdient als Aushilfe um die 400 Euro.


 Wohnrecht von NichtMitMir
Guten Abend, Snoop,

bez. des Wohnrecht streite ich mich auch selbst gerade mit meinem Ex herum.
In Deinem Fall kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, da auch Kinder vorhanden sind. Sofern Deine Frau jedoch keine Gefahr für die eigenen Kinder oder Dich darstellt, stehen Deine Chancen sie aus der Wohnung zu bekommen eher schlecht. Immerhin ist sie Miteigentümerin und wer für die Wohnung zahlt erwirkt dadurch nicht automatisch mehr Anrechte daran.
Allerdings müßte der der nicht auszieht dem Anderen eine Nutzungsentschädigung zahlen. Könnte Deine Frau sich das leisten? ;-)

Aber wie eingangs schon erwähnt; "Genauer weiss ich es in Deinem Fall leider nicht!"

Folgendes kann ich Dir jedoch genau sagen;
"Aufgrund 'unzumutbarer Härte' (verw. auf § 1565 Absatz 2 BGB) müßtest Du das Trennungsjahr gar nicht erst abwarten, um die Scheidung ins Rollen zu bringen. Alkoholismus wird vor Gericht als Härtegrund anerkannt, wie bspw. auch häusliche Gewalt.

Was ich nicht ganz verstehe;
"Wieso MUSS Deine Frau vollzeit arbeiten, bzw. wer hat ihr das gesagt?"

Wie verhält es sich denn überhaupt, mit Deiner Frau?
Wie ist bspw. das Verhältnis zwischen ihr und den Zwillingen?
Wer kümmert sich hauptsächlich um die Kleinen?

LG, Heidi

P.S.:
Es wäre für alle Beteiligten (besonders für die Kinder) besser, wenn Deine Frau sich gegen ihre Alkoholkrankheit behandeln liesse (freiwilliger Entzug)!


 Wohnrecht von Sternchen67
Zuerst einmal müssen wir wissen bei wem die Kinder bleiben! Im Alter von 12 Jahren haben die Kinder Mitspracherecht!

Bleiben Sie bei deiner Frau, hat sie Anrecht auf die Wohnung. Im Trennungsjahr selbst, wird genauso gelebt wie jetzt. D.h. sie braucht nicht anders zu arbeiten als jetzt und lediglich ein angemessener Wohnvorteil (niedriger als ortsübliche Miete - erst nach ca. 1 Jahr ortsübliche Miete) wird angerechnet. Du bist dann unterhaltspflichtig bis zum Selbstbehalt: dein Nettogehalt abzügl. gemeinsamer Darlehen abzügl. Kindesunterhalt abzügl. Gehalt deiner Frau *3/7 = Unterhalt für deine Frau.

Bei Zwillingen im Alter von 12 Jahren wird man ihr NACH der Scheidung eine HALBTAGSstelle zumuten. Der nacheheliche Unterhalt wird dann auf einige Jahre befristet - ca. bis zum 16ten Lebensjahr der Kinder.
Andererseits weiß ich von Fällen, wo der nacheheliche Unterhalt auf 3 Jahren begrenzt wurde: Endalter des jüngsten Kindes war 15 Jahre. Hängt also auch vom Richter ab!!!

Bleiben die Kinder bei dir, sieht es natürlich anders aus. Du bleibst dann in der Wohnung und der Wohnvorteil erhöht dein Netto. Du wirst ihr dann jedoch auch Unterhalt zahlen müssen und dir wird nichts anderes übrig bleiben sie aus der Wohnung zu klagen, wenn sie nicht freiwillig geht.

Wegen unzumutbarer Härte wirst du mit einem Anwalt sprechen müssen. Wie stark die Alkoholsucht deine Frau bzw. eure Ehe beieinträchtig können wir hier ja nicht beurteilen. Abgesehen davon dauert allein der Streit um diesen Punkt viele Monate (Gutachten etc.) - im Endeffekt lohnt es sich meist nicht!


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