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 Jetzt wird an weiteren Gesetzesänderungen gebastelt von hörnchen
http://www.bmj.de/enid/0,b7d72d6d6f6465 ... en_58.html



Ich hab mir mal die pfd Datei angeschaut. Kann mir jemand zeigen was sich z.B. für nicht eheliche Kinder ändert und wie man mit dem Wälzer umgeht, also ich find das ziemlich unübersichtlich.



hörnchen


 Jetzt wird an weiteren Gesetzesänderungen gebastelt von Moehrenmolch
Ja, ist etwas unübersichtlich.

Habe mir erlaubt, Deinen link neu zu editieren, hat nämlich nicht funktioniert...



;D Fred



P.S. Habe das Ding mit 836 Seiten mal überflogen... - meine erste Einschätzung:



a) Inhaltlich ändert sich nicht so viel, es ist eher formaljuristisch "geglättet" worden

b) wie bisher wird auch hier "nur mit Wasser gekocht"

c) die wesentlichen Probleme sind wieder nicht geklärt worden

d) zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern konnte ich keinen Unterschied finden



Fazit: ein belangloses, für die Praxis wenig hilfreiches "Reform"werk.

Das Beste ist noch der Zugang zum BGH in der erweiterten Beschwerde.

Das hat was! :)



Übrigens: dafür, daß das Gesetz ab Juli 2007 gelten soll, ist dieser ENTWURF!!!
Zitat:
Gesetzentwurf der Bundesregierung



Entwurf eines Gesetzes


zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in

den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(FGG-Reformgesetz – FGG-RG)



http://www.bmj.de/files/-/2097/RegE%20FGG-RG.pdf




bemerkenswert schlecht gemacht und erstaunlich spät auf den Markt geworfen worden.

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Jetzt wird an weiteren Gesetzesänderungen gebastelt von hörnchen
Ja, sehr unübersichtlich wie ich finde.



Auf Seite 7 Artikel 64 hab ich z.B. gesucht oder auch religiöse Kindererziehung z.B. ich konnte da nicht wirklich was finden.



Das Dingens ist für 2009 gedacht ;) also noch Zeit zum basteln ;) 2007 soll was anderes in Kraft treten, die Unterhaltsrechtsreform. Wenn sie denn noch bis Juli kommt, immerhin haben wir schon Mai und es ist noch nicht verabschiedet.



hörnchen


 Jetzt wird an weiteren Gesetzesänderungen gebastelt von almanci
Es gibt Gerüchte, dass das UH Reform auf Ende des Jahres verschoben wird.


 Jetzt wird an weiteren Gesetzesänderungen gebastelt von Moehrenmolch
hörnchen hat geschrieben:
2007 soll was anderes in Kraft treten, die Unterhaltsrechtsreform.


Stimmt.



:snake: Habe ich glatt verwechselt.

Dann geh ich lieber erst mal :kaffe: Kaffee trinken, bevor ich noch mehr Blödsinn schreibe... ;D



Gruß von Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Jetzt wird an weiteren Gesetzesänderungen gebastelt von Moehrenmolch
hörnchen hat geschrieben:
...sehr unübersichtlich wie ich finde.



Auf Seite 7 Artikel 64 hab ich z.B. gesucht oder auch religiöse Kindererziehung z.B.

ich konnte da nicht wirklich was finden.


Suche "religiöse".



Ergebnisse:

Zitat:
Seite 251 (Text) / Seite 255 (PDF)



Seite 319 (Text) / Seite 322 (PDF)



Artikel 63

Änderung des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung

Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer

404-9, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch ..., wird

wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 Satz 2 wird jeweils das Wort „Vormundschaftsgerichts“

durch das Wort „Familiengerichts“ ersetzt.

2. In § 7 Satz 1 wird das Wort „ Vormundschaftsgericht“ durch das Wort „Familiengericht“

ersetzt.



Seite 367 (Text) / Seite 371 (PDF)



Das Vormundschaftsgericht soll aufgelöst werden. Seit dem 1. Januar 1992 – dem Inkrafttreten

des Betreuungsgesetzes – betrifft die Vormundschaft nur noch Minderjährige. Sie ist

Ersatz für die elterliche Sorge und gehört deshalb sachlich in die Zuständigkeit des Familiengerichts

und nicht mehr in die des Vormundschaftsgerichts. Die Adoptionssachen wie

auch die wohl 1998 versehentlich beim Vormundschaftsgericht verbliebenen Zuständigkeiten

im Bereich der religiösen Kindererziehung werden in den sachlichen Aufgabenkatalog des

Großen Familiengerichts überführt. Diejenigen vormundschaftsgerichtlichen Zuständigkeiten,

die nicht zu Familiensachen werden, sollen im Wesentlichen auf das neu zu schaffende

Betreuungsgericht übergehen.





Seite 519 (Text) / Seite 523 (PDF)



Seite 811 (Text) / Seite 815 (PDF)



Zu Artikel 63 (Änderung des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung)

Es handelt sich um Anpassungen aufgrund der Auflösung des Vormundschaftsgerichts und

der Neuverteilung der Zuständigkeiten auf das Familien- und das Betreuungsgericht.




usw. usf.



Wie ich sagte: nichts von Belang für die Betroffenen.

Nichts, was in der Praxis hilft.



Leben die Kinder bei der Mutter, muß die sich mit dem Vater herumplagen, bei

"gemeinsamer Sorge", wie es denn sein darf mit der Erziehung in diesem Punkt.

Nehmen wir an, sie ist evangelisch, er ist katholisch. Toll, das wird viel "Freude"

machen... - die Kinder leben bei ihr, aber der Vater wird sich einmischen und

Streß in der Schule machen.



Wie es aussieht bei: Mutter (mit ABR) christlich, Vater (mit Umgangsrecht)

mohammedanisch, das sich vorzustellen überlasse ich der Phantasie der Leser,

der Findigkeit der Betroffenen, und den weiterhin überlasteten Gerichten.



Oder, wer mag: Mutter Buddhistin, Vater Atheist.

Beim Wechselmodell wird's dann noch "lustiger".

Im wöchentlichen Wechsel wird das Kind in der Religion der Mutter erzogen,

um sich dann mit den theologischen Feinheiten der Religion des Vaters herumzuplagen.



Das ergibt Synkretismus in Reinstform.

Probleme allerdings gibt es dann bei dauerhaft wirkenden Entscheidungen wie

Taufe oder Beschneidung. ;D



Man sollte sich nicht nur überlegen, ob man heiratet.

Man sollte sich nicht nur überlegen, ob man Kinder will.

Man sollte sich auch überlegen, was - allein aus juristischen und pädagogischen,

aus psychologischen und sozialen Gründen - gegen eine multi-religiöse Beziehung

(mit Kindern!) spricht. - Bin ich froh, daß ich DAMIT wenigstens nichts zu tun habe.



Gruß von Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Jetzt wird an weiteren Gesetzesänderungen gebastelt von hörnchen
Dankesschöööön,



dann bin ich ja mal etwas beruhigt.



Moehrenmolch hat geschrieben:
Bin ich froh, daß ich DAMIT wenigstens nichts zu tun habe.





Nicht nur Du. Manchmal hab ich das Gefühl das Familienrecht dient dazu dass man sich zoffen kann bis zum St. Nimmerleinstag.



hörnchen



Pappsatt :fastfood:


 Jetzt wird an weiteren Gesetzesänderungen gebastelt von Moehrenmolch
hörnchen hat geschrieben:
Manchmal hab ich das Gefühl das Familienrecht dient dazu dass man sich

zoffen kann bis zum St. Nimmerleinstag.


LOL ;D



Die Verantwortliche sieht das naturgemäß ganz anders.

Sie findet ihr Werk toll und meint:



Zitat:

„Ein familiengerichtliches Verfahren ist wie kein anderes Gerichtsverfahren von

Gefühlen geprägt. Mit unserer Reform wollen wir weitere Möglichkeiten schaffen,

um familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich

auszutragen
“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.



http://www.bmj.de/enid/0,b7d72d6d6f6465 ... en_58.html





Na ja. - Nach meiner Erfahrung sind Gerichte hier wirklich nicht hilfreich.

Ist aber ein schönes ABM-Programm für (sonst arbeitslose) Juristen und Gutachter.



:rolleyes: Fred

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