Anzeige

Scheidung

Solar Forum | Navi Forum
  Scheidung | Anmelden |  Registrieren | AGB | Suche |  

Forum Scheidung » Scheidung Unterhalt Sorgerecht Forum » Sorgerecht Wohnmobil




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten
 ABR/Gemeinsames SR von knelli
Hallo,



bei mir scheiden sich die Geister und ich bin mittlerweile mehr als verwirrt! Im Mai 08 bin ich mit meinem Sohn in den Urlaub gefahren, gegen den Willen des KV. Zu dem Zeitpunkt haben wir in der dicksten Scheidungsschlacht gelebt. Mein Sohn, zu dem Zeitpunkt knapp 2 Jahre alt, hat seinen Erzeuger zwar mehr oder weniger regelmäßig gesehen, jedoch haben der KV und ich uns kurz nach der Geburt endgültig getrennt. Ich habe damals meinem Anwalt kurz vor unserer Rückreise angerufen. Er sagte mir, das der KV per Eilantrag das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltbestimmungsrecht beantragt hat und ich sobald ich wieder in Deutschland bin, mir mein Kind weggenommen wird und ich direkt in U-Haft gehe! Daraufhin bin ich nicht zurückgereist und ich habe mir am Aufenthaltsort einen Anwalt genommen. Zum Zeitpunkt der Abreise waren wir noch nicht geschieden, hatten das gemeinsame Sorgerecht und ich das vorläufige ABR. Was tun? Wie verhalte ich mich denn richtig?? Ich habe mich informiert. Einerseits heisst es, das man mir nichts kann, wenn ich wieder nach Deutschland gehe, andererseits könnte mir ein Kindesentzug vorgeworfen werden. Ich möchte natürlich mein Kind nicht verlieren und mich korrekt verhalten. Der KV weiss im Übrigen wo wir sind, hat die Telefonnummer, meine Emailadresse und hat sich bis heute nicht einmal gemeldet. Wer kann mir weiterhelfen? An wen kann und sollte ich mich wenden? Oder wer hat rechtliche Tipps oder Ansprechpartner für mich??



Bin kurz vorm Verzweifeln :(


 ABR/Gemeinsames SR von hörnchen
Hallo,



wenn du schon seit Mai weg bist und ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt ist, sollte doch da schon längst etwas geschehen sein?



Zitat:
Ich habe damals meinem Anwalt kurz vor unserer Rückreise angerufen. Er sagte mir, das der KV per Eilantrag das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltbestimmungsrecht beantragt hat und ich sobald ich wieder in Deutschland bin, mir mein Kind weggenommen wird und ich direkt in U-Haft gehe!




Es besteht also ein Haftbefehl gegen dich? Was hat der Anwalt unternommen?



Zitat:
Was tun? Wie verhalte ich mich denn richtig?? Ich habe mich informiert. Einerseits heisst es, das man mir nichts kann, wenn ich wieder nach Deutschland gehe, andererseits könnte mir ein Kindesentzug vorgeworfen werden.




Erstmal Akteneinsicht über den Anwalt nehmen lassen. Dann ggf. ebenfalls das ABR beantragen, das sollte aber schon längst geschehen sein.



Zitat:
Der KV weiss im Übrigen wo wir sind, hat die Telefonnummer, meine Emailadresse und hat sich bis heute nicht einmal gemeldet.




Das wird ja belegbar sein und auch das Gericht wird wissen wo du bist?



Ich kann dir nur raten erstmal zu prüfen was genau das Gericht beschlossen hat und dann uaf jeden Fall rechtlich vorgehen. Das Kind wird seit Geburt vorrangig von dir betreut und der Vater weiß wo ihr seid - also.



hörnchen



Schau nach einem erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht


Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten

 Betriebs- und Nebenkosten bei gemeinsames Anwesen  Zugewinn / Vermögen
 (Ex)Frau behindert gemeinsames Sorgerecht.  Zweitfrauen/Männer
 Gemeinsames Mietobjekt und steuerl. Behandlung n. Trennung  Zugewinn / Vermögen
 Gemeinsames Sorgerecht Rechtskräftig...  Zweitfrauen/Männer
 Gemeinsames ABR?  Sorgerecht
Impressum

transporterforum  aussenborderteile