|
Hallo,
als Argumentationsgrundlage hilft es sicher! Bindend ist es nicht, das heißt es könnte sein dass du ebenfalls bis vors Bundesverfassungsgericht mußt.
Ich will dir nicht abraten den Weg zu gehen, nur darauf hinweisen dass es echt "gspinnerte" RichterInnen gibt die das ganz anders sehen.
So kenne ich einen Fall wo das Kind zum Vater kam, die Mutter wurde massiv bestalkt und verfolgt und das Gericht geht locker flockig her und sagt ihr sie solle um das Kind zu sehen mit ihrem Mann essen gehen, da wäre ja nichts dabei.... Unstrittig ist dass das Kind die Mama sehen will. Ich denke mal sie wird den obersten Gerichtshof für Menschenrechte bemühen müssen. Das Kind sehnt sich derweil nach der Mama und bekommt Therapie damits damit zurecht kommt sie nicht zu sehen.
Ja, es ist zum....
hörnchen
|