unverständlich hat geschrieben:
Wie sollten wir vorgehen.
Muss ich den Antrag beim Familiengericht stellen?
Wie wäre zu argumentieren?
Schön, wenn es immer so unkompliziert wäre.
Ihr als Eltern könnt das regeln wie Ihr wollt.
Ihr macht also diese Vereinbarung, die braucht dann nur die sogenannte "familiengerichtliche Billigung", damit ist es vom Gericht festgeschrieben und hat den Charakter eines Urteils.
Es wäre natürlich auch denkbar, daß Ihr alles so laßt wie es ist,
und der Vater sein Sorgerecht einfach nicht ausübt. Er kann Dir ja eine Vollmacht für alle Fragen das Kind betreffend geben. - Das Risiko hierbei wäre dann nur, daß er es sich vielleicht mal anders überlegt...