Vielen Dank für die Antwort!
Das mit dem ABR hat mir das Jugendamt mitgeteilt. Es erscheint auch für mich nicht logisch. Möglicherweise liegt dort ein Mißverständnis vor.
In vielen Fällen reicht es nicht aus, nur zu sagen, das der Vater im Ausland lebt. Die Behörden wollen das Sorgerechtsurteil sehen und dann gibt es keine Diskission. Eine Ausnahme hat die neue Schule gemacht. Die Kontoeröffnung hat 2,5 Monate gedauert, viel Diskussion, mehrmals musste ich dort antanzen und zum Schluß entstand ein riesen Chaos. Es geht mir gar nicht darum, das ASR zu beantragen, um alleinige Entscheidungen zu treffen (das tue ich ja so oder so und in den meißten Fällen muss ich ja nicht bei irgend welchen Behörden Anträge stellen und diese von meinem Ex unterschreiben lassen), sondern darum, dass ich vernünftig im tägliche Leben agieren kann, ohne eine Flut von Arbeit auf mich zukommen zu sehen. Das ich alle Entscheidungen allein treffen muss, erschließt sich bereits daraus, dass der Vater im Ausland lebt und eben kaum Kontakt zu seiner Tochter hat. Damit kann er gar nicht mehr wissen, was gut für sie ist und Entscheidungen fällen. Das Jugendamt schließt dennoch aus, dass ich das ASR bekomme, da das Kindeswohl durch Auslandsaufenthalt des Vaters nicht gefärdet ist.
Sollte mir mal was zustoßen, wird sie in jedem Falle zu ihrem Vater gehen. Er ist nun mal ihr Vater, nur möchte ich da lieber nicht drüber nachdenken
Liebe Grüße
und vielen Dank!