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 Aufenthaltsbestimmungsrecht Ausland EILIG!!!!! von Rabatino
Ich hätte da auch mal ein paar Fragen....

Meine Frau hat 2Kids aus erster Ehe,wir leben (mit den Kids) mehr als 4 Jahre zusammen. Es besteht gemeinsames Sorgerecht. Besuchsregelung ist im Scheidungsverfahren nicht weiter geregelt worden, ebenfalls nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht,da man davon ausging,dass die Ex-Ehepartner dies einvernehmlich ohne gerichtliche Hilfe regeln können. Vater der Kinder holt die Kids auch regelmäßig zum Kidsweekend ab(alle 3 Wochen frei-so). Er wohnt ca. 1,5 Autostunden entfernt von uns. Nun habe ich die Möglichkeit im nichteurop.Ausland einen Super-Job anzunehmen.Habe die Zusage für ein "Rund-um-Sorglos-Paket". Meine Frau und die Kids wollen mitgehen. Eine Zusage vom Kindesvater hatten wir erhalten, wenn wir bestimmte Forderungen von ihm erfüllen. Dabei handelt es sich auch um Forderungen, die nicht rechtsgültig sind. Nun rennt uns die Zeit wegen der Einreichung von unterschiedlichen Dokumenten davon. Ein Dokument ist die notariell beurkundete Zusage, dass die Kids das Land verlassen dürfen(seine Unterschrift). Er schleicht jetzt wie eine "Katze um den heißen Brei" und will dauernd Bedenkzeit, für eine Zusage die er eigentlich schon gegeben hatte. Wir sind ratlos!!! Welche Möglichkeiten haben wir, damit meine Frau und die Kids mich begleiten können?


 Aufenthaltsbestimmungsrecht Ausland EILIG!!!!! von Martina
Hallo erstmal Rabatino,



So lange beide Elternteile das gemeinsame SR und ABR besitzen, dürft ihr mit den Kindern normalerweise ohne Einwilligung des Vaters nicht mal im Ausland Urlaub machen, geschweige denn ins Ausland ziehen.

Du schreibst, ihr habt seine Unterschrift, ich glaube kaum, das die viel nützen wird, wenn der Vater es sich dann doch wieder anders überlegt, immerhin hat er genau so viel Rechte wie die Mutter.

Wenn der Umgang mit den Kids bis jetzt so gut funktioniert hat, solltet ihr mit dem Vater erstmal ein klärendes Gespräch führen, warum er jetzt so lange zögert.

Du schreibst außerdem, das er nicht rechtsgoültige Forderungen gestellt hat, entschuldige bitte, aber das hört sich an wie ein Handel auf einem türkischen Basar: Kriege ich Forderungen, kriegt ihr Kinder,

ich würde mich auf so was nicht einlassen, ganz ehrlich.

Am besten wäre da wohl ein Besuch bei einem Anwalt für Familienrecht und ein richterlicher Beschluss. Nur so hat das ganze Hand und Fuß. Alles andere sind nur vage Absprachen, die rechtlich absolut keine Gültigkeit haben.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Aufenthaltsbestimmungsrecht Ausland EILIG!!!!! von Dirk
Hallo,



ich würde den Fall so einschätzen, daß ihr etwas vom Vater der Kinder wollt - und dementsprechend vorgehen müßt. Ganz einfach, weil wenn er sich querstellt - geht für euch gar nichts. Ihr werdet wohl einiges an Kniefällen und Zugeständnissen machen müssen - und dann habt ihr immer noch Glück. Ich persönlich würde in so einem Fall wohl unter keinen Umständen zustimmen..........



PS: Martina,



ich sehe hier keinen Ansatzpunkt, warum der Job des neuen LP der Mutter irgendeine Bedeutung für das Kindeswohl haben sollte. Eher das Verbleiben in der gewohnten Umgebung ist dem Kindeswohl dienlich.

_________________
Grüße

Dirk


 Aufenthaltsbestimmungsrecht Ausland EILIG!!!!! von Martina
hallo dirk,

da hast du natürlich auch wieder recht, es kommt eben auch immer auf die Umstände an. :oops:

_________________
liebe Grüße

Martina



 Aufenthaltsbestimmungsrecht Ausland EILIG!!!!! von Rabatino
Hallo Dirk,

wo bleibt das Kindeswohl, wenn der Vater, zu dem die Kinder sonst gehen müssten aber auch vom bisherigen Wohnort der Kinder 1,5 Autostunden (ca. 180 km) entfernt lebt und sie so oder so aus der gewohnten Umgebung gerissen würden????? :shock: :?:

Sprachbarriere??? Kids sind so schnell im lernen der neuen Sprache!!!Abgesehen davon wird die Mutter der Kinder, welche jetzt berufstätig ist, dann nicht arbeiten dürfen. Wir werden nochmals das Gespräch mit dem KV suchen.

Trotzdem DANKE

Grüße R.


 Aufenthaltsbestimmungsrecht Ausland EILIG!!!!! von marie schneider
..die Antwort ist:ohne Unterschrift des vaters keine Möglichkeit...beim gemeinsamen Sorgerecht muss er angeblich einverstanden sein...mein ex Mann ein fanatischer Moslem wollte meinen Sohn entfuehren..mir blieb nichts anderes übrig als deutschland blitzartig zu verlassen...nach meiner Ausreise wurde Haftbefehl-Kindsentfuehrung erlassen und dem vater das alleinige sorgerecht übetragen...es gibt Möglichkeit,den Haftbefehl aufzuheben...mometan wird ein Prozess zwischen staaten laufen...das ist aber nur möglich weil ich keine Deutsche bin und so in Sicherheit in meiner Heimatland...


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