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 Aufenthaltsbestimmungsrecht ? von Alex20
Hallo Zusammen,



ich habe da folgendes Problem:



Ich habe mit meiner (noch) Frau zusammen ein 10 Monatige Tochter , seit der Bundeswehr habe ich mich Intensivst um meine Tochter gekümmert, weil meine Frau Lieber Feiern wollte.



Dann vor 4-5 Wochen ist Sie abgehauen und hat mich mit meiner Tochter im Stich gelassen .



Vergangenden Dienstag kam Sie und meinte:" Lass mal bitte über alles Reden wie leid es ihr tut", ok haben wir gemacht gegen Abend hat Sie mich wegen Falschen Tatsachen aus der Wohnung gelockt und hat meine Tochter gegen meinen Willen aus unsere Ehemals Ehelischen Wohnung "Entführt".



Daraufhin habe ich eine Strafanzeige wegen Kindesentziehung gemacht und seitdem meine Tochter nciht mehr gesehen, habe das ABR auch beantragt .



Kann Sie Trotzdem das Komplette ABR bekommen?



Danke im Voraus !


 Aufenthaltsbestimmungsrecht ? von Dirk
Hallo Alex,



Deine Chancen stehen gut - allerdings solltest Du dir auf keinen Fall das Heft aus der Hand nehmen lassen und Deine Tochter unbedingt schleunigst zu Dir zurückholen. Auf Polizei und Jugendamt brauchst Du nicht hoffen..........



Nimm einen guten Familienrchtsanwalt und laß den eine einstweilige Verfügung beantragen - versuch aber gleichzeitig selber, der Tochter habhaft zu werden.



Ich habe selbst das ABR für meine 5-jährige Tochter erhalten

_________________
Grüße

Dirk


 Aufenthaltsbestimmungsrecht ? von Alex20
Danke Dirk aber ich bekomme meine Tochter nicht einmal zu Sehen das sind jetzt 14 Tage her !!!



Ich vermisse sie richtig und mir wird der Kontakt verwehrt.



Danke, für den Tipp habe ich gemacht warte jetzt scgon 10 Tage auf das Urteil Schlimme Zeit.





Gruss Alex :nein:


 Aufenthaltsbestimmungsrecht ? von Martina
Hallo Alex,

so schwer es jetzt auch fällt, bloß keine Kurzschlusshandlungen von dir.

Das wirst du jetzt absitzen müssen, aber ich denke Dirk hat recht, wenn er schreibt, das du die besten Chancen hast.

Ich kenn einen Fall, da wurde der Mutter das SR komplett entzogen, weil sich in einer Nacht und Nebelaktion abgehauen ist und die Kinder beim Vater zurückgelassen hat, obwohl sie am nächsten Tag kam und die Kinder wieder holen wollte.



Viel Glück

_________________
liebe Grüße

Martina



 Aufenthaltsbestimmungsrecht ? von Alex20
Ne würde ich nicht machen aber ich bekomme meine Tochter nicht einmal zu sehen oder man "wirgt" mich am telefon ab .



Mit wird der Kontakt schon seit Wochen verwehrt, um genau zu Sein heute seit 14 Tagen.



Das ist sehr schwer und sie Wirft mir extreme Sachen vor die nicht Stimmen.



Ich habe grosse Angst das ich verliere und ich das zu lassen muss das meine Tochter dann in Katastrophalen Zuständen Großwird.



Was soll ich machen mein Anwalt meinte Gestern Folgendes:" Sie müssen mir unter Eidestadtlicher Erklärung Sagen warum meine Tochter bei mir Großwerden soll und nicht bei der Mutter, das verlangte die Richterin."



Das habe ich getan daraufhin habe ich heute nochmal angerufen um mich zu erkundigen und was ist , die Sekrätarin meinte Folgendes: " Das Dauert , da müssen Sie mit rechnen das dass nicht von Heute auf Morgen geht, das kann noch Wochen Dauern."



Wie soll ich das Aushalten meine Kleine ist mein Mittelpunkt im Leben und jetzt soll ich noch Wochen warten und mit der Angst Leben das die Richterin Trotz der Tatsache das Sie abgehauen ist und uns im Stich gelassen hat und die Kindesentführung und die momentane "Kindesverwehrrung" das ABR bekommen kann. Denn das war die Aussage des Hießigen Jugendamtes.



Das Jugenamt sagte dazu:" Eine Schlechte Mutter ist immernoch besser als eine Gute Oma", Mütter haben mehr Rechte als Väter.



Ich selber werde mich nicht auf eine Stufe mit meiner (noch) Frau Stellen und eigenmächtig handeln.



Wenn ich Pech habe zieht sich das jetzt und ich werde selbst meinen oder den Geburtstag meiner Kleinen ohne sie Feiern müssen. ;(



P.S: Was bedeutet Habhaft?


 Aufenthaltsbestimmungsrecht ? von Martina
Alex20 hat geschrieben:
" Das Dauert , da müssen Sie mit rechnen das dass nicht von Heute auf Morgen geht, das kann noch Wochen Dauern."



Wie soll ich das Aushalten meine Kleine ist mein Mittelpunkt im Leben und jetzt soll ich noch Wochen warten und mit der Angst Leben das die Richterin Trotz der Tatsache das Sie abgehauen ist und uns im Stich gelassen hat und die Kindesentführung und die momentane "Kindesverwehrrung" das ABR bekommen kann. Denn das war die Aussage des Hießigen Jugendamtes.





Ich fürchte, da wirst du wohl durch müssen, wenn du deine Tochter wieder haben willst.

Ich würde an deiner Stelle auch nicht dauernd beim Gericht anrufen und nach einem Termin fragen, da wirst du schnell zur Nervensäge abgestempelt.

Éine Eidestattliche Versicherung habe ich auch schon hinter mir und bald noch mal eine vor mir. Aber das war zumindest bei mir ein gutes Zeichen, somit ist zumindest klar, das sich die Richterin auch wirklich mit der Sache beschäftigt.

Außerdem kann das ABR nur das Gericht aussprechen und nicht das JA, die können nur ihren Bericht abgeben und empfehlen, sonst nichts.

Hast du das schriftlich ? Vom Gericht meine ich !!!!

Wenn nicht, habt ihr das ABR nach wie vor beide und vom rechtlichen her, kann deine Frau die kleine jederzeit bei sich behalten.

Die Aussage, das Mütter mehr rechte haben als Väter, ist mir neu, dieses JA hätte ich gut brauchen können, bei der ersten Verhandlung, als es um eine Umgangsaussetzung ging.

So lange bei Elternteile das SR und ABR besitzen, habe beide auch gleiche Rechte.

Wobei ich mir vorstellen kann, das die Richterin nicht unbedingt zu Gunsten deiner Frau entscheiden wird, nach der Entziehung des Kindes.



Kopf hoch Alex

_________________
liebe Grüße

Martina



 Aufenthaltsbestimmungsrecht ? von Alex20
martina kaczynski hat geschrieben:
Alex20 hat geschrieben:
" Das Dauert , da müssen ben ....

Wobei ich mir vorstellen kann, das die Richterin nicht unbedingt zu Gunsten deiner Frau entscheiden wird, nach der Entziehung des Kindes.



Kopf hoch Alex




Das hoffe ich.



Ich habe noch kein mal beim gericht Angerufen nur meinen Anwalt.

Nerven will ich nicht da ich Bald Geburtstag habe wollte ich schon mit meiner Kleinen und im ruhigen Gewissen verbringen das es gut ausgegangen ist , es sind noch 3 Wochen.



Ich hoffe das ihr Recht habt und zu Gunsten meiner einer ausspricht .



Mal ganz andere Frage wegen meiner Noch Frau habe ich viele Schulden wie kann ich das machen das wenigstens die Hälfte mitbezahlt .



Ausserdem hat sie Mir das EZ und KG vorgehalten und zum Persönlichen Vergnügen genutzt anstatt zur Fürsorge des Kindes.



Gruss Alex


 Aufenthaltsbestimmungsrecht ? von Dirk
wenn Du die Möglichkeit hast, an Deine Tochter ranzukommen - solltest Du die Chance nutzen - und nicht erst auf einen Beschluß warten.......

_________________
Grüße

Dirk


 Aufenthaltsbestimmungsrecht ? von Alex20
Dirk hat geschrieben:
wenn Du die Möglichkeit hast, an Deine Tochter ranzukommen - solltest Du die Chance nutzen - und nicht erst auf einen Beschluß warten.......




Die Möglichkeit wird mir Verwehrt. Und jetzt?


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