Alex20 hat geschrieben:
" Das Dauert , da müssen Sie mit rechnen das dass nicht von Heute auf Morgen geht, das kann noch Wochen Dauern."
Wie soll ich das Aushalten meine Kleine ist mein Mittelpunkt im Leben und jetzt soll ich noch Wochen warten und mit der Angst Leben das die Richterin Trotz der Tatsache das Sie abgehauen ist und uns im Stich gelassen hat und die Kindesentführung und die momentane "Kindesverwehrrung" das ABR bekommen kann. Denn das war die Aussage des Hießigen Jugendamtes.
Ich fürchte, da wirst du wohl durch müssen, wenn du deine Tochter wieder haben willst.
Ich würde an deiner Stelle auch nicht dauernd beim Gericht anrufen und nach einem Termin fragen, da wirst du schnell zur Nervensäge abgestempelt.
Éine Eidestattliche Versicherung habe ich auch schon hinter mir und bald noch mal eine vor mir. Aber das war zumindest bei mir ein gutes Zeichen, somit ist zumindest klar, das sich die Richterin auch wirklich mit der Sache beschäftigt.
Außerdem kann das ABR nur das Gericht aussprechen und nicht das JA, die können nur ihren Bericht abgeben und empfehlen, sonst nichts.
Hast du das schriftlich ? Vom Gericht meine ich !!!!
Wenn nicht, habt ihr das ABR nach wie vor beide und vom rechtlichen her, kann deine Frau die kleine jederzeit bei sich behalten.
Die Aussage, das Mütter mehr rechte haben als Väter, ist mir neu, dieses JA hätte ich gut brauchen können, bei der ersten Verhandlung, als es um eine Umgangsaussetzung ging.
So lange bei Elternteile das SR und ABR besitzen, habe beide auch gleiche Rechte.
Wobei ich mir vorstellen kann, das die Richterin nicht unbedingt zu Gunsten deiner Frau entscheiden wird, nach der Entziehung des Kindes.
Kopf hoch Alex