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 Aufsichtspflicht von Fox
Hallo

Ich habe eine Frage. Meine Scheidung steht an. Das Trennungsjahr ist rum und ich bemühe mich um Arbeit. Da ich vor habe mit meiner Tochter nach München zu ziehen,*zur Zeit lebe ich in Schleswig.Holstein* bin ich für ein paar Wochen nach München gefahren um nach einem Arbeitsplatz Ausschau zu halten. Meine Tochter konnte ich wegen der Schule leider nicht mitnehmen.

Ich habe sie in der Obhut meiner 20 Jährigen Tochter gelassen.

Meine Frage ist jetzt: mache ich mich damit strafbar?

Es wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Vielen Dank schonmal.


 Aufsichtspflicht von hörnchen
Hallo Fox,



was ist denn der Anlass für deine Frage?



Wie alt ist denn die kleine Tocher und wieviele Wochen verbringst du in München?



Wenn ich ehrlich bin verstehe ichs nicht ganz: Bewerben kann man sich doch auch vom Wohnort aus?



hörnchen


 Aufsichtspflicht von Fox
Hallo Hörnchen,

Der Anlass für diese Frage ist, das der Vater meiner Tochter obwohl ich ihm beim Umgangsrecht keine Steine in den Weg lege mit Drohungen kommt wie : wenn du versuchst Unterhalt einzuklagen erzähl ich dem Jugendamt das du in München warst usw...



Meine Tochter ist 8 Jahre alt und ich bin 4 Wochen in München



Sicher kann ich mich auch vom Wohnort aus bewerben. Mit Wohnungsbesichtigungen und persöhnlichen Vorsprechen sieht es dann aber schlecht aus.


 Aufsichtspflicht von hörnchen
Hallo,



ich verstehe nur Bahnhof.



Zitat:
Der Anlass für diese Frage ist, das der Vater meiner Tochter obwohl ich ihm beim Umgangsrecht keine Steine in den Weg lege mit Drohungen kommt wie : wenn du versuchst Unterhalt einzuklagen erzähl ich dem Jugendamt das du in München warst usw...




Und warum hat er dann die Tochter nicht betreut? Wenn die 20 jährige verantwortlich genug ist, der Vater notfalls vor Ort sollte nichts gravierendes passieren.

Was will er dich bitte sehr erpressen wenn er es weiß? Wenn das seiner Auffassung nach Kindeswohlgefährdung ist, hätte er eingreifen müssen und dem Jugendamt Meldung machen - wobei ich an deiner Stelle vorab beim Jugendamt gefragt hätte ob es dort o.k. gefunden wird wenn die Betreuung so geregelt wird.



Zitat:

Meine Tochter ist 8 Jahre alt und ich bin 4 Wochen in München





Ist sie ganztägig betreut?



Zitat:
Sicher kann ich mich auch vom Wohnort aus bewerben. Mit Wohnungsbesichtigungen und persöhnlichen Vorsprechen sieht es dann aber schlecht aus.




Deine Entscheidung. ICH würde das nicht machen. Wie erfolgreich warst du denn in den 4 Wochen? Nimms mir nicht übel, aber: Normal bewirbt man sich schriftlich und vereinbart dann einen Termin und auch bei einer Wohnung kann man vorab die meisten Details schriftlich, telefonisch klären.



Wo wohnst du denn die 4 Wochen?



hörnchen


 Aufsichtspflicht von Fox
Sorry nichts für Ungut.

Hier jetzt viele Erklärungen abzugeben würde mir nicht weiterhelfen. Ja die Kleine ist den ganzen Tag unter Aufsicht. Solche Drohungen vom Vater sollte ich eigendlich gewöhnt sein. Ich war 23 Jahre verheiratet. Die Ehe war für mich nicht gerade beglückend *ich möchte darauf nicht näher eingehen* und endete bei mir mit Magersucht.

Meine Frage war einfach nur: Kann ich einer erwachsenen Person für die Zeit meiner Abwesenheit die Aufsicht für meine Tochter übertragen?


 Aufsichtspflicht von hörnchen
Ja Fox,



das kannst du.



Dennoch könnte man dir daraus aber auch einen "Strick" drehen. Jedenfalls bietet es eine Menge Angriffsfläche und Zündstoff und da kommen wieder die Gesamtumstände ins Spiel. Das siehst du ja schon an meiner Antwort.



hörnchen


 Aufsichtspflicht von Fox
Vielen Dank für deine Hilfe :)

Sollte ich nochmal ohne meine Tochter weg müssen, werde ich deinen Rat befolgen und mich zuvor beim Jugendamt absichern. :ja:


 Aufsichtspflicht von hörnchen
Hallo Fox,



im laufenden Scheidungsverfahren sicher nicht das schlechteste :ja:



Wenn du den "Pappenheimer" kennst, kannst du entsprechend vorausschauend agieren.



hörnchen


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