Hallo,
ich verstehe nur Bahnhof.
Zitat:
Der Anlass für diese Frage ist, das der Vater meiner Tochter obwohl ich ihm beim Umgangsrecht keine Steine in den Weg lege mit Drohungen kommt wie : wenn du versuchst Unterhalt einzuklagen erzähl ich dem Jugendamt das du in München warst usw...
Und warum hat er dann die Tochter nicht betreut? Wenn die 20 jährige verantwortlich genug ist, der Vater notfalls vor Ort sollte nichts gravierendes passieren.
Was will er dich bitte sehr erpressen wenn er es weiß? Wenn das seiner Auffassung nach Kindeswohlgefährdung ist, hätte er eingreifen müssen und dem Jugendamt Meldung machen - wobei ich an deiner Stelle vorab beim Jugendamt gefragt hätte ob es dort o.k. gefunden wird wenn die Betreuung so geregelt wird.
Zitat:
Meine Tochter ist 8 Jahre alt und ich bin 4 Wochen in München
Ist sie ganztägig betreut?
Zitat:
Sicher kann ich mich auch vom Wohnort aus bewerben. Mit Wohnungsbesichtigungen und persöhnlichen Vorsprechen sieht es dann aber schlecht aus.
Deine Entscheidung. ICH würde das nicht machen. Wie erfolgreich warst du denn in den 4 Wochen? Nimms mir nicht übel, aber: Normal bewirbt man sich schriftlich und vereinbart dann einen Termin und auch bei einer Wohnung kann man vorab die meisten Details schriftlich, telefonisch klären.
Wo wohnst du denn die 4 Wochen?
hörnchen