Dirk hat geschrieben:
...eine Entscheidung von so erheblicher Bedeutung, daß es ohne Einwilligung des Anderen nicht durchführbar sein kann
Sehe ich anders.
Nehmen wir an, ich habe gemeinsames SR und das Kind lebt bei mir.
Sagen wir mal: Garmisch-Partenkirchen, also kurz vor der Ötzi-Grenze.
Nehmen wir an, mein Arbeitgeber steht kurz vor der Pleite, aber ich habe ein tolles Angebot aus Flensburg.
Unter den o.g. Bedingungen (Mutter will das Kind gar nicht nehmen, sie wird dem Umzug nicht zustimmen, ich habe gemeinsames SR, das Kind will bei mir bleiben usw.) ziehe ich die Woche darauf um.
Das meinte ich.
Eine Schulanmeldung torpediert mir keiner, das ziehe ich durch.
Die weiterführenden Schulen reißen sich um Nachwuchs, die fragen nicht mal nach einer Urkunde vom Gericht. Das Kind melde ich an wo es mir paßt. Dann laß ich mich immer noch, wenn die Mutter das braucht, vors Familiengericht zitieren.
Findest Du das etwa falsch?

Fragt ganz irritiert: Fred
P.S: Das Familiengericht wird das dann alles im nachhinein für gut befinden, solange ich nicht den Umgang unterbinde.
Und so etwas würde ich natürlich niemals tun!
