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 Frage !!!!! von sandrad78
Hallo,



vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.......



Ich bin verheiratet und habe zwei kinder mit in die ehe gebracht.... jetzt würde mich mal interesieren ob mein partner das sorgerecht für die beiden bekommen kann. Habe das alleinige sogerecht und beide väter haben kein kontakt zu den kindern.....



Ist das alles auch ohne adoption möglich????? :) :)



danke schonmal....


 Frage !!!!! von hörnchen
Hallo,



ganz einfach zu lösen: Gib Deinem Partner entsprechende Vollmachten und mach für den Fall der Fälle ein Testament.



Das Sorgerecht kann er nur per Adoption bekommen, aber mit Vollmachten kann er das meiste regeln ggf. (sollte drauf stehen "über den Tod hinaus") und im Falles des Falles kann das Gericht die Kinder bei ihm belassen.



hörnchen


 Frage !!!!! von Moehrenmolch
sandrad78 hat geschrieben:

Ich bin verheiratet und habe zwei kinder mit in die ehe gebracht.... jetzt würde mich mal interesieren ob mein partner das sorgerecht für die beiden bekommen kann. Habe das alleinige sogerecht und beide väter haben kein kontakt zu den kindern.....



Ist das alles auch ohne adoption möglich????? :) :)




Wie "hörnchen" schon geschrieben hat: das Gericht KANN.

Betonung auf "kann".



Vollmachten spielen hier eine recht geringe Rolle, eine Vollmacht erfaßt das elterliche Sorgerecht gar nicht. Auch die Frage, ob die Väter eine Beziehung bzw. einen Kontakt zu den Kindern haben, ist zweitrangig.



Also:



selbst dann, wenn Du ALLEINIGES Sorgerecht hast, bekämen die leiblichen Väter automatisch das Sorgerecht im Fall Deines Todes. Adoption der Kinder durch Deinen jetzigen Partner wären nur dann möglich (vor Deinem gedachten Tod), wenn die leiblichen Väter zustimmen würden. Ihr Motiv dafür könnte sein: sie wären frei von Unterhaltsverpflichtungen.



In allen Fällen wird das Familiengericht AUF ANTRAG entscheiden, vorher aber ein "Gutachten" des Jugendamts einholen.



Wie alt sind denn die Kinder? Sie werden natürlich auch dazu gehört.



I.d.R. wird bei älteren Kindern das Jugendamt dazu neigen, den Verbleib in der bisherigen Familie zu empfehlen (Kontinuitätsprinzip). Aber Garantie gibt es da nicht, ich habe, wie das Sprichwort so unschön sagt, schon Pferde kotzen sehen....



Oft findet man die Notlösung, daß das Jugendamt die Vormundschaft übernimmt, aber die Kinder bei ihrem sozialen Vater (also Deinem Partner) leben können.



Trotz all dieser hypothetischen Überlegungen für den Fall Deines Todes wünsche ich Dir ein glückliches und gesundes langes Leben!



Meint: Fred :ja:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


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