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 Fragen zum Alleinigen Sorgerecht von chris70
Hallo zusammen,



ich hätte mal einige Fragen zum Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht uvm. Aber zuerst mal schilder ich euch die Situation und die näheren Umstände.

Also meine Lebensgefährtin hat einen 6 jährigen Sohn bei dem Sie das alleinige Sorgerecht besitzt. Sie war nie verehiratet und wurde von ihrem EX vor der Geburt verlassen.

Also Anfangs hatten wir ja keine Probleme aber in letzter Zeit häufen sich die Zwischenfälle, denn ihr Ex will uns zum beispiel verbieten dass wir mit dem Kleinen in den Urlaub fahren, und wenn wir das doch machen will er den Kleinen unbedingt unmittelbar danach für 2 Wochen bei sich haben.



Hat er genereell überhaupt das Recht etwas zu fordern??



Bisher ist ja alles gütlich geregelt, er bekommt den kleinen jedes 2. Wochenende.

Welche Rechte hat er denn eigentlich wie oft und dann auch wie lange darf er ihn denn sehen, gibt es da eine Regelung ev Gesetz???



Wir wollen ja nicht dass der Kontakt zu seinen Vater abreisst aber er soll ja auch eingeregeltes Leben führen und nicht hin und her gerissen werden. Tja und vor allem denke ich ist der Ex nicht in der Lage dass er nun irgendwelche Bedingungen stellt, oder doch???



Würde mich sehr freuen wenn ich viele Antworten zu diesem Thema bekomme.



Christian


 Fragen zum Alleinigen Sorgerecht von Dirk
Hallo,



Sorgerecht und ABR haben primär nichts mit dem Umgangsrecht zu tun.

Gibt es denn eine gerichtliche Umgangsregelung?

_________________
Grüße

Dirk


 Fragen zum Alleinigen Sorgerecht von Martina
Hallo Dirk,

aber wenn die Mutter doch das alleinige SR und ABR hat, kann ihr der Vater doch nicht verbieten in Urlaub zu fahren oder täusche ich mich das :?:

_________________
liebe Grüße

Martina



 Fragen zum Alleinigen Sorgerecht von chris70
hallo,

also gerichtilich ist nich nix gemacht. beim jugendamt waren wir vor ca 6 monaten und hatten da eigentlich ausgemacht der er ihn immer mittwoch und freitag abholt in der woche in der er nicht bei ihm ist am wochenende ansonsten jedes zweite WE. das hat genau 0 mal funktioniert.

sollen wir es denn gerichtlich regeln lassen ich mein da müsste sich doch jeder dran halten.

immer wenn der kleine länger bei seinem vater war ist er uns gegenüber sehr agressiv, und wir sind echt am verzweifeln.



LG Christian


 Fragen zum Alleinigen Sorgerecht von Martina
hallo christian,



der Umgang lässt sich natürlich gerichtlich regeln, manchmal ist das auch nötig, denn wie bei sehr vielen funktioniert der durch das JA geregelte Umgang überhaupt nicht. Schwierigkeiten sind allerding auch bei einer Gerichtlichen Regelung nicht ausgeschlossen. Selbst dann noch macht einer der Elternteile noch probleme, z.B. wie bei mir, ständiges Beschimpfen und Beleidigen durch den Vater beim Abholen der Kinder. Das hat dann meistens zur Folge, das das Kind gar nicht mehr mit will.

Ich habe meine Kinder dann auch nicht gezwungen mit zu fahren. Das hatte dann irgendwann zur Folge, das mein EX eine schriftliche Beschwerde beim FG eingereicht hat. Die Verhandlung war noch nicht, kann sich auch nur noch um Wochen handeln.

Bei meinen Kindern kommt allerdings viel mehr zusammen, als nur

agressives Verhalten mir gegenüber. Diese Verhalten ist eigentlich so verrückt es klingt normal. wenn ihr beide genau wisst, das der Vater mit dem Kleinen vernünftig umgeht und es ansonsten keine Probleme, was unterschiedliche Erziehungsauffassung oder dergleichen angeht gibt, wird sich diese Verhalten des Kindes irgendwann von selbst regeln. Du musst dir das so vorstellen, das Kind hat bei euch zu Hause evtl. ganz andere Gebote und Verbote als bei seinem Vater und damit muss er erst lernen zurecht zu kommen. Ein Gespräch mit dem Vater des Kindes und wenn Möglich eine Abstimmung, was das Kind darf und nicht darf wäre natürlich der Idealfall, aber wo gibts den schon :?: :oops: Bei 90% der Scheidungsfälle denke ich eher nicht.

Aber nichts desdo trotz, sollte die Mama des Kindes den Umgang dann eben trotzdem gerichtlich regeln lassen.

Wenn der Vater das Kind dann abholen soll und er macht es nicht, ohne einen besonderen Grund, kann ihm das FG sogar irgendwann ein Bußgeld auferlegen, weil er dem geregelten Umgang nicht nachkommt.

Du schreibst, die Mutter möchte den Umgang mit dem Vater weiterhin beibehalten. Will das auch der Vater :?: Es ist für den kleinen natürlich auch nicht gerade gut, wenn er spürt, das er beim Vater eigentlich gar nicht erwünscht ist. Und glaube mir, ein Kind spürt so was, auch wenn es erst 6 ist. :roll:

_________________
liebe Grüße

Martina



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