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 Gemeinsames ABR? von Hannes
Hallo,
anlässlich der Scheidung wurde mir und der KM für unseren 4jährigen Sohn das gemeinsame ABR zugesprochen.
Das Gericht verfügte, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes bei mir ist, wo er auch das letzte Jahr gelebt hat, nachdem die Mutter immer wieder ausgezogen war. Auch während ihrer Abwesenheit kümmerte sie sich überhaupt nicht um das Kind.

Seit der Scheidung am 22.08. hat sie ihn lediglich 2 mal zum Übernachten abgeholt und 3x für jeweils 2 Stunden nachmittags.

Welche Möglichkeiten habe ich, das alleinige ABR zu bekommen?

Ist ein Fall in dieser Konstellation (gemeinsames ABR, Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil) schon bekannt?

Viele Grüße, Hannes


 Gemeinsames ABR? von hörnchen
Hallo,

wofür willst du das alleinige ABR? Das hast du doch praktisch schon.

hörnchen


 Gemeinsames ABR? von Hannes
Nein, das alleinige ABR habe ich eben nicht.
Im Urteil steht: gemeinsames ABR, Lebensmittelpunkt beim Vater.

Das ist deutlich.

Gründe für meinen Wunsch gibt es viele, einer davon ist versuchte Kindesentziehung seitens der KM.


 Gemeinsames ABR? von hörnchen
Hallo,

und wie hat die versuchte Kindesentziehung ausgesehen? DAS wäre je nach Situation ein Anlass das ABR zu beantragen.

Wenn jemand gerichtlich den Lebensmittelpunkt des Kindes zugesprochen bekommen hat wird das Gericht ggf. zu 99% das ABR zusprechen.

hörnchen


 Gemeinsames ABR? von Hannes
Hallo,
ich habe nicht die Absicht, weitere Details einer für alle Beteiligten schmerzlichen Trennung hier auszubreiten und kommentieren zu lassen.

Ich wollte lediglich wissen, ob gemeinsames ABR und Lebensmittelpunktbestimmung bei einem Elternteil schon bekannt ist.

Offensichtlich ist es doch sehr unbekannt und ungewöhnlich.
Es geht hier auch nicht darum, was das Gericht in Zukunft entscheiden wird, diese Entscheidung ist in Form eines Beschlusses bereits gefallen, wie von mir im Eingangsposting dargestellt.

Hannes


 Gemeinsames ABR? von hörnchen
Nunja,

bekannt ist das hier durchaus....

Hannes hat geschrieben:
Offensichtlich ist es doch sehr unbekannt und ungewöhnlich.
Es geht hier auch nicht darum, was das Gericht in Zukunft entscheiden wird, diese Entscheidung ist in Form eines Beschlusses bereits gefallen, wie von mir im Eingangsposting dargestellt.

Hannes


Und üblicherweise hätte das Gericht, hätte es das als angemessen gesehen, da auch das ABR zugewiesen, schriftlich.

Wie bereits geschrieben heißt "der Lebensmittelpunkt von xy ist bei AdamEva" so viel wie dass dort der erst Hauptwohnsitz ist und im Grunde genommen bereits das ABr enthalten ist. Selbstverständlich könnte man sich da im Detail streiten, so kann z.B. das ABR für den Zeit des Umganges übertragen werden wenn nötig usw..

Du mußt hier gar nichts breittreten. Frag einfach deinen Anwalt der sollte die Hintergründe kennen und wie das Gericht bei euch üblicherweise ggf. reagiert.

hörnchen

Nochwas, Das Gericht ist verpflichtet sich die Gesamtsituation anzusehen und angemessen zwischen allen Beteiligten abzuwägen.


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