Nunja,
bekannt ist das hier durchaus....
Hannes hat geschrieben:
Offensichtlich ist es doch sehr unbekannt und ungewöhnlich.
Es geht hier auch nicht darum, was das Gericht in Zukunft entscheiden wird, diese Entscheidung ist in Form eines Beschlusses bereits gefallen, wie von mir im Eingangsposting dargestellt.
Hannes
Und üblicherweise hätte das Gericht, hätte es das als angemessen gesehen, da auch das ABR zugewiesen, schriftlich.
Wie bereits geschrieben heißt "der Lebensmittelpunkt von xy ist bei AdamEva" so viel wie dass dort der erst Hauptwohnsitz ist und im Grunde genommen bereits das ABr enthalten ist. Selbstverständlich könnte man sich da im Detail streiten, so kann z.B. das ABR für den Zeit des Umganges übertragen werden wenn nötig usw..
Du mußt hier gar nichts breittreten. Frag einfach deinen Anwalt der sollte die Hintergründe kennen und wie das Gericht bei euch üblicherweise ggf. reagiert.
hörnchen
Nochwas, Das Gericht ist verpflichtet sich die Gesamtsituation anzusehen und angemessen zwischen allen Beteiligten abzuwägen.