Hallo,
deine frage ist so einfach nicht zu beantworten. Es kommt mit drauf an wie ihr hier lebt und wos hingeht mit welchen Chancen für die Kinder. An das ASR würde ich nicht denken, wenn dann ans ABR.
Zitat:
Er hat alle 14 t. Besuchsrecht trotz GSR.
Das hätte er auch als nicht ehelicher Vater usw.. Es ist ein Recht der Kinder beide Eltern zu sehen.
Wie lange kennst du den Mann? Das Jugendamt wird sich ggf. ein Bild machen und Stellung beziehen. Es gibt ein Urteil zur Freizügigkeit der Wohnortwahl, wenn es euch allen dort besser geht ist es nicht aussichtslos. Wenn allerdings der Richter das als reinen Versuch wertet das Umgangsrecht zu kippen wirds schwierig.
hörnchen