Hallo dodi,
bleib mal ruhig! Sowas habe ich mir schon gedacht.... Wenn das Kind nach der Reform 98 geboren ist, wovon ich ausgehe, hat er keine Grundlage für das GSR.
Ein OLG hat die gerichtliche Sorge nichtmal ersetzt obwohl die Eltern sich gut verstehen.... und andersrum gibt es Urteile zur Freizügigkeit der Wohnortwahl. Wenn also der neue Wohnort nicht nur Nachteile sondern Vorteile hat völlig o.k..
Wie wird denn der Antrag begründet? Einzig eine Kindeswohlgefährdung gäbe Anlass dir Teile des SR zu entziehen und auf einen dritten (Jugendamt) zu übertragen.
Wer hat dich denn in der letzten Verhandlung vertreten?
hörnchen
Zitat:
wir saßen im oktober schon vor gericht wegen umgang obwohl er 14 tägigen umgang hat
Und was war das Ergebnis?