Mensch Du,
mami hat geschrieben:
darf er denn so einfach das kind haben so wie seine anwältin gesagt,er will jeden freitag das kind haben?? ich werde es nicht zu lassen das eine fremde person so wie er,das er mein kind sich nimmt und wer weiss wo hin er geht oder was er damit macht...er hat doch garkeine beziehung zu ihm...
Du hast keine Ahnung, gell? Er hat keine Beziehung - ergo: Betreute Umgangsanbahnung. Wie gesagt: Schau nach Beratungsstellen vor Ort!
Zitat:
ich hab einfach nur angst das er uns alles kaputt macht
Ich glaubs dir und weißt Du was? Am liebsten würde ich Dich drücken. Angst frißt die Seele auf, glaub mir, ich weiß das. Tu was für Dich!!!!
Zitat:
hat man nicht irgednwie ein vorteil,wenn amn verheiratet ist...??
Nö. Aaaaber das Kindeswohl muß gewährleistet sein. Schau, wenn es betreute Umgänge gibt werden die Leute merken wenn er trinkt und ob es für das Kind ok ist.
Zitat:
ich versteh einfach nicht das er einfach so das kind sehen kann obwohl er nur mist etc macht,wozu gibts denn das esr...ich hatte ja gründe früher warum ich es so mache...
Ehrlich? Ganz deutlich? Das Gesetz interessiert es einen feuchten Kehricht. Der Vater hat das Recht auf Umgang - basta. Das Kindeswohl muss erst gefährdet sein..... So wird gearbeitet.
Zitat:
überall steh ich als buhmann beim jugendamt beim anwalt und wahrscheinlich vor gericht
Dann solltest Du Dir gut überlegen wie Du weiter vorgehst.
Saskia