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 Ich bräuchte mal Hilfe von herzel
Hallo ihr Lieben,



bin neu hier und hoffe das mir doch jemand helfen kann!?!?



Folgende Situation, ums kurz zu machen: 2003 im Oktober ist mein Exmann ausgezogen. Ich war im vierten Monat schwanger. Bin später mit einem Mann zusammen gekommen, der auch bei der Geburt des Kleinen dabei war. Mein Exmann hat sich für das Kind bis zur Geburt nicht interessiert, wollte danach einen Vaterschaftstest und wollte keinen Unterhalt zahlen. Die Scheidung habe ich gleich nach seinem Auszug eingereicht und ich wurde dann letztes Jahr im März geschieden.



Beim Anwalt wollte ich das ABR, aber er erklärte mir, das ich dieses nicht bräuchte. Aber im September 2005 bin ich mit meinem Lebensgefährten zusammengezogen in ein anderes Bundesland. Sorgerecht haben wir (mein Ex und ich) leider beide, da das Kind ehelich geboren wurde!



Er hat an seinem Sohn immer noch kein Interesse und zahlt auch keinen Unterhalt mehr. Das alles liegt dem Anwalt schon lange vor, allerdings glaube ich, daß ich eine ziemliche Niete als Anwalt erwischt habe um das Ganze mal harmlos auszudrücken!

Mein Sohn sagt auch nur "Papa" zu meinem Freund, denn einen anderen Papa kennt er ja nicht.



Gibt es irgendwelche Tricks oder Umgehungen zum alleinigen Sorgerecht??? Mein Anwalt sagte mir, nur wenn der Ex bei der Eröffnung eines Sparbuches, oder der Ausstellung eines Kinderausweises nicht mitmachen würde, dann könnte ich das alleinige Sorgerecht bekommen. Ansonsten nicht.

Das Problem ist nur, das ich mit meinem Ex überhaupt keinen Kontakt habe. Bis zur Scheidung wußte ich nicht mal seine Adresse. Sämtliche Behördengänge waren einfach nur ein Kampf.



Mit der Allgemeinsituation bin ich total zufrieden, allerdings glaube ich, wenn ich irgendwelche Versuche mache wie Kinderausweis, den ich im Sommer wirklich brauche, macht er mir wahrscheinlich einfach einen Strich durch die Rechnung um mir eins reinzuwürgen!!! :(



Ich hoffe es kann mir jemand von euch helfen, weiß wirklich nicht was ich mit diesem Anwalt noch machen soll!!! Ist eine sehr schwierige Geschichte :roll:


 Ich bräuchte mal Hilfe von Dirk
Hallo herzel,



da nützt Dir nicht mal ein besserer Anwalt was - so isses halt.

Selbst wenn sich Dein Ex bei solchen Dingen wie Kinderausweis e.t.c. querstellt, wirst Du nicht viel Glück mit einem alleinigen Sorgerecht haben. Das Familiengericht wird in solchen Fällen einfach seine Zustimmung ersetzen. Das heißt: Du hast einen Haufen Trödel, muß einen Prozess führen, das dauert und dauert..........und bei der nächsten Sache geht das wieder von vorn los. Ehe Dein Exmann das SR verliert, sind schon mehrere solche Vorfälle nötig. Hat er einen guten Anwalt.....ein paar mehr. 8)

_________________
Grüße

Dirk


 Ich bräuchte mal Hilfe von herzel
Hallo ihr Lieben,



danke für die Antworten!!!



Aber diese doofe ABR muß es doch noch geben? Oder?



Ich habe von einer Kollegin gesagt bekommen, die mir in meiner Situation wirklich weitergeholfen hat, das ich dieses bräuchte. Ihr ist es ähnlich ergangen, sie mußte das ABR in der Schule vorzeigen, damit nur ausgewählte Personen ihres Vertauens die Kinder von der Schule abholen durften! :shock:

Wie sieht es damit aus? Stimmt das noch, hilft mir das, oder wie??



Weiß da jemand weiter, von meinem Anwalt ist da nicht viel zu erwarten, danke!!!!





Liebe Grüße vom Herzel


 Ich bräuchte mal Hilfe von Dirk
Du hast noch kein ABR?



Oooops........







dann aber schnell beantragen!

_________________
Grüße

Dirk


 Ich bräuchte mal Hilfe von herzel
Ja sorry, kööntest du mir mal erklären für was ich das genau brauche??



Das wäre mal total wichtig!! Wie gesagt, die Aussage meines Anwaltes war nur: "Das brauchen sie nicht und was wollen sie denn damit?"



Ich bin kein Jurist und davon echt keine Ahnung, also damit bitte ich nochmals um echt schnelle Hilfe,





danke, mit wirklich lieben Grüßen,







Herzel


 Ich bräuchte mal Hilfe von herzel
Hab noch was vergessen!!!



Wie verhält es sich denn damit??



Gem. § 1671 I BGB kann im Falle gemeinsamer elterlicher Sorge jeder Elternteil im Falle der Trennung die alleinige elterliche Sorge ( ganz oder teilweise ) beantragen. Dem ist gem. § 1671 II Nr. 2 BGB stattzugeben, wenn zu erwarten ist, daß die Aufhebung der gemeinsamen Sorge dem Wohl des Kindes am besten entspricht.





Danke,



herzel


 Ich bräuchte mal Hilfe von Dirk
Hallo,



das ABR brauchst Du, weil sonst jederzeit der andere Elternteil das Kind holen und sagen kann: "das Kind wohnt ab sofort bei mir" - das wäre rechtlich erstmal vollkommen in Ordnung.



Zitat:
wenn zu erwarten ist, daß die Aufhebung der gemeinsamen Sorge dem Wohl des Kindes am besten entspricht.




wie willst Du das nachweisen?

_________________
Grüße

Dirk


 Ich bräuchte mal Hilfe von herzel
Zu deinem Zitat:



na ich dachte, da er ja sowieso kein Interesse zeigt und sich noch nie gekümmert hat und mein Sohn seinen richtigen Erzeuger auch noch nie zu Gesicht bekommen hat, müßte das doch Grund genug sein, oder? Er wird schließlich schon zwei Jahre alt!!!



Jaja, ich täusche mich mal wieder, oder???



Trotzdem danke für die Anwort mit dem ABR. Da werde ich gleich morgen beim AW anrufen und das beantragen!!!





:lol: Vielen Dank


 Ich bräuchte mal Hilfe von Dirk
Hallo,



die Rechtsprechung zum alleinigen Sorgerecht tendiert üblicherweise dahin, daß schon erhebliche Gründe vorliegen müssen UND auch zukünftig Probleme zu erwarten sind. Beispiel: Dein Ex ist in irgend einer komischen Sekte und blockiert eine ärztliche Behandlung des Kindes aus "Glaubensgründen"

_________________
Grüße

Dirk


 Ich bräuchte mal Hilfe von Martina
Hallo Herzel,

auch mir hat Dirk schon den Kopf gewaschen, was das alleinige SR angeht, mein Anwalt sagt leider auch, das selbst das, was wir schon alles mit dem KV erlebt haben wahrscheinlich nicht ausreichen wird, für eine alleinige elterliche Sorge. :oops:

Ich kämpfe zwar weiter, aber je länger es dauert, um so weniger Hoffnungen habe ich, das es funktioniert.

Dirk hatte mal wieder recht :cry:

_________________
liebe Grüße

Martina



 Ich bräuchte mal Hilfe von Dirk
martina kaczynski hat geschrieben:

Dirk hatte mal wieder recht






verlass Dich bloß nicht drauf, daß das immer so ist :wink:

_________________
Grüße

Dirk


 Ich bräuchte mal Hilfe von herzel
Ich danke euch herzlich,



habe gestern gleich beim Anwalt das ABR beantragt!!



Ich hoffe das dies schnellstmöglich klappt!



Vielen Dank nochmal!!





LG Herzel :)


 Ich bräuchte mal Hilfe von ddrama
Hallo Herzel,

du schreibst das dein Anwalt ne Niete ist. Ich hab zwar auch keine Ahnung was die Sachlage angeht, aber wechsel doch mal den Anwalt. Vielleicht bringt dir das fürs Sorgerecht nicht viel, aber vielleicht für spätere Kämpfe..viel Glück


 Ich bräuchte mal Hilfe von Dirk
Eine Anmerkung dazu: würdet ihr euch von euerm Zahnarzt auch eine Nieren-OP machen lassen, oder würdet ihr dafür lieber einen Chirurgen in einem Krankenhaus aufsuchen? Genauso ist das mit den Anwälten. Sicher nicht mit allen, manche haben auch mehrere Talente - aber der größte Teil der Strafrechtler, Verwaltungsrechtler oder Verkehrsrechtsanwälte hat keinen Plan vom Familienrecht. Ihr solltet also keinesfalls darauf verzichten, einen Anwalt zu beauftragen, der sich in der Materie auskennt: einem Fachanwalt für Familienrecht. Das kostet nichts extra - bringt aber deutlich bessere Ergebnisse 8)

_________________
Grüße

Dirk


 Ich bräuchte mal Hilfe von Martina
Hallo Dirk,



Leider, nicht gegen dich, aber trotzdem leider hattest du aber wieder mal recht. Deine Erfahrung, was Umgang angeht, ist halt mal erschreckend groß. erschreckend für dich, gut für uns, weil du eben meistens schon vorher weißt, was passieren wird. Auf mich haben deine Vorraussagen bis jetzt leider immer zu getroffen. :oops:

PS: wo hast du eigentlich diese Glaskugel her, in der du das dauernd siehst, die besorge ich mir nämlich auch, dann wüsste ich künftig schon vorher, mit welchen Fießheiten mein Ex mich diesmal wieder ärgern will. :wink:

_________________
liebe Grüße

Martina



 Ich bräuchte mal Hilfe von Dirk
naja, sagen wir mal so: ein Teil der Glaskugel ist pers. Erfahrung und der andere zuhören, lesen und fragen :oops:

_________________
Grüße

Dirk


 Ich bräuchte mal Hilfe von herzel
Tja ich habe ja extra einen Fachanwalt für Familienrecht genommen!



Trotzdem zieht sich alles wie Kaugummi. Bis zur Scheidung ging es sehr schnell nur jetzt mit dem Unterhaltsverfahren, das dauert alles ewig!



Naja, wird schon hoffentlich werden :roll:



Trotzdem danke nochmal!!!!!!!!!!!!!!!!!


 Ich bräuchte mal Hilfe von Dirk
Zitat:
ein Anruf vom JA in den Schulen hat genügt, um ihn endlich wechseln zu lassen.




das kann das Jugendamt weder erbitten noch fordern - der Schulwechsel ist rechtsungültig. Einem Schulwechsel kann nur Dein ExMann zustimmen, oder ein Familiengericht.



mal so am Rande bemerkt..........

_________________
Grüße

Dirk


 Ich bräuchte mal Hilfe von Dirk
wo kein Kläger, da auch kein Richter.........





Als Vater würde ich argumentieren: "sie verhindert den Umgang - und inzwischen verhindert sie noch dazu die Ausübung meines Sorgerechtes....."

Der Vater hat genauso viele Rechte wie Du - im Ernstfall bedeutet das: der Vater schreibt die Schule an und bittet um die Kopie seiner Unterschrift. Für den Fall, daß die Schule diese nicht hat, läßt er die Schule gleich wissen, daß er den Besuch dieser Schule untersagt. Dann kannst Du erstmal Deiner Einstweiligen hinterher rennen - und es ist fraglich, ob der Richter diese absegnet - denn er hat jetzt Arbeit, weil Du nicht entsprechend den Regeln gehandelt hast.............

_________________
Grüße

Dirk


 Ich bräuchte mal Hilfe von Dirk
Zitat:
Aber das ein Gericht entscheiden könnte, das Philipp im Ernstfall wieder von dieser Schule muss




dazu braucht es kein Gericht - das kann der Vater sofort und auf der Stelle entscheiden.



Möglicherweise würde ein Gericht das dann wieder anders entscheiden - aber sowas dauert eben auch mal ein bissel.



Das alles hat mit Sinn oder Nichtsinn nichts zu tun, es ist nur ganz einfach rechtliche Realität. Deine Entscheidung mag die Richtige sein - solange Du nicht das Recht hast, diese Entscheidung zu treffen, darfst Du halt auch nicht...... :wink:



Wie lange das dauert, kann ich Dir nicht sagen, sowas schwankt zwischen 2 Wochen und 6 Monaten bei den gerichten - je nach dem, was anfällt....

_________________
Grüße

Dirk


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