Hallo,
ich bin zwar kein Leidensgenosse

, totzdem:
Zitat:
Mein problem ist jetzt das ich das Sorgerecht und das ABR haben möchte da bei ihr durch eine Psychische krankheit (Borderleinsyndrom) das kindeswohl nicht gegeben ist.
Wer hat die Diagnose erstellt? Ich gehe mal davon aus dass du das schriftlich hast?
Zitat:
Jetzt würde ich mich über jede hilfe freuen was den antrag betrifft, denn ich muss diesen selber zum Gericht schreiben.
Ganz einfach: Du gehst zum zuständigen Rechtspfleger des Gerichts und bittest ihn um Hilfe deine Anträge zu formulieren.
Dann wird das dem Gericht vorgelegt, dieses wird zu 100% das Jugendamt um Stellungnahme bitten usw. usf..
Mehr kann und will ich nicht dazu schreiben bei den wenigen Infos.
Gruß
hörnchen