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 Ins Ausland? von sunbear
Hallo an Alle,

bin ganz neu hier, habe viel gelesen und mich gestärkt, was den zukünftigen begleiteten Umgang( vom Gericht empfohlen) meiner Kinder mit ihrem Vater nach einem Jahr "Nichtsehen" angeht. Die Kinder wollen nach wie vor ihrem Vater aus Angst nicht begegnen. Sie und ich sind von ihm mißhandelt worden. Nun möchte ich im kommenden Jahr mit meinem neuen Ehemann ins EU- ferne Ausland. Australien oder USA. Wer hat Erfahrungen, ob ich das trotz dem alleinigen Sorgerecht machen kann? Oder wie finde ich/wir einen Anwalt, der sicher in diesem Bereich meine/unsere Fragen beantworten kann. Mein Scheidungsanwalt wirkt sehr unsicher und hat geäußert, daß er sich da erst noch erkundigen muß.

Hoffe auf Antwort

sunny


 Ins Ausland? von hörnchen
sunbear hat geschrieben:
Wer hat Erfahrungen, ob ich das trotz dem alleinigen Sorgerecht machen kann?




Mit alleinigem Sorgerecht hast Du auch das ABR. Damit kannst Du hinziehen wo immer Du willst - meine ich. Wie alt sind denn die Kinder?



hörnchen


 Ins Ausland? von sunbear
Hallo hörnchen,

was macht dich so sicher, daß ich überall hinziehen kann? Der Vater hat doch sicherlich Rechte bezüglich des Umgangs,oder? Was ich bisher nicht begreifen konnte: wenn der Vater, aus welchen Gründen auch immer, ins Ausland gehen wollte,fragt niemand nach dem Umgang zu seinen Kindern.

Ich möchte mich/uns gerne absichern, bevor wir nächstes Jahr gehen.

Meine Kinder sind 10 und 7 Jahre alt.

Gruß

sunny


 Ins Ausland? von hörnchen
ach du,



ein langes Thema. Fakt ist wenn Du mit ASR imd ABR

rechtsverbindlich umziehen willst wirds kirtisch.



Mir wurde heute ein Urteil vorgelesen demnach darf Mutter und Kind D nicht verlassen aber es darf Gewalt gegen das Kind angewendet werden um beim Vater zu leben....



Vergiss mal das "Recht" sondern schau wie ihrs machen könnt ggf. und vor allem was gut für die Kinder ist und was die wollen.



hörnchen


 Ins Ausland? von hilflos
Mailst Du mir mal das Urteil?

Wie denn das? Mit alleinigem Sorgerecht und damit verbunden

alleiniges ABR, kann sie hinziehen wo sie will. Es sei denn es wurde

bezüglich ABR mal was gerichtlich geregelt...



Das schlimmste was dann passieren könnte, wäre das sie

an Umgangskosten beteiligt wird... aber das wird doch eher nicht geschehen.



Aber ich glaube...
Zitat:
Australien oder USA. Wer hat Erfahrungen, ob ich das trotz dem alleinigen Sorgerecht machen kann?
hier liegt ein schreibfehler vor und soll gemeinsames Sorgerecht heißen???


 Ins Ausland? von hörnchen
Hilflos,



das Urteil wurde mir gestern vorgelesen. Mir ist immer noch schlecht wenn ich dran denke. Z.B. es darf Gewalt gegen das Kind angewendet werden....



Klar kann man mit ASR und ABR hinziehen wohin man will aaaaber: Wenn der andere ET das nicht will kann er versuchen das per einstweiliger Anordnung zu verhindern.



hörnchen


 Ins Ausland? von dreamland
hallo



Zitat:
Das schlimmste was dann passieren könnte, wäre das sie

an Umgangskosten beteiligt wird... aber das wird doch eher nicht geschehen.




Wenn sie so eine Entfernung schafft, wird nicht nur eine Beteiligung ausgeurteilt, nein, ihr können die ganzen Umgangskosten auferlegt werden.

Was kann der Vater dafür, das sie so weit wegziehen will?

Urteile, wo Mama zahlen darf, gibt es schon zur genüge. Einfach mal mit der großen Suchmaschine suchen.

_________________
Herzlichste Grüße dreamland


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