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 Krankenversicherung Kind von Frosch
Hallo!



Ich bin seid knapp zwei Jahren geschieden und meine Ex hat auch kurz darauf wieder geheiratet und arbeitet auch halbtags. Wir haben ein gemeinsames Kind, derzeit 6 Jahre alt. Seid Geburt ist mein Sohnemann bei mir versichert. Ich bin in einer privaten Krankenversicherung kranken- und pflegeversichert. Den Krankenversicherungsbeitrag meinen Sohn zahle ich. Derzeit sind die Beträge noch erträglich, sie werden jedoch in Zukuft steigen. Da wir gemeinsames Sorgerecht haben, ich mit knapp 300 Euro Kindesunterhalt zahle, möchte ich gerne wissen, ob der Krankenversicherungsbeitrag nicht hälftig auch von meiner Ex mitgetragen werden muss?



Über eine Antwort würde ich mich freuen!


 Krankenversicherung Kind von Dirk
Hallo Frosch,



Im Grunde ist das Kind von demjenigen zu versichern, bei dem es lebt. Sollte das Kind bei Deiner exFrau leben, hat sie es auch zu versichern. Da sie halbtags beschäftigt ist, gehe ich davon aus, daß sie angestellt ist. Sie könnte das Kind somit für 5 Euro familienversichern. Ich weiß nicht, wie streitig (oder friedlich) die Sache bei euch ist. Wenn Du mit ihr handeln kannst, dann biet ihr an, daß sie das Kind familienversichert und Du zahlst ihr 50 Euro Unterhalt im Monat mehr - dann habt ihr beide was davon. Ist es sehr streitig (und Du auch nicht grad Spitzenverdiener) kannst Du sogar so weit gehen, die KV auf den Unterhalt anzurechnen - um formal-juristischen Problemen dabei aus dem Weg zu gehen, würde ich aber dann zu einem Fachanwalt für Familienrecht raten.



Grüße

Dirk

_________________
Grüße

Dirk


 Krankenversicherung Kind von karamia
Zitat aus http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/versicherungkind.html



Zitat:
Ein Kind ist i.d.R. über seine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Nach der Scheidung der Eltern gilt das aber nur, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Nach Rechtskrsaft des Scheidungsurteil skann das Kind nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen Elternteils mitversichert sein.



Falls ein Kind nicht über die Mutter oder den Vater mitversichert ist, hat es einen Anspruch gegen den Unterhaltspflichtigen auf Krankenvorsorge. Der Unterhaltspflichtige muss in diesem Fall eine Krankenversicherung für das Kind abschließen und die Beträge hierfür zahlen. Die Krankenversicherungsbeiträge sind nicht in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten und müssen deshalb zusätzlich zum Tabellenunterhalt gezahlt werden.



Die Krankenversicherungsbeiträge können allerdings bei der Berrechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens abgezogen werden. Bei der Bemessung des Kindesunterhalts ist also erst die Krankenversicherung für das Kind vom Einkommen abzuziehen, danach ist der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu ermitteln. Auf diese Weise verringert sich in der Regel durch den Vorwegabzug der Krankenversicherungskosten der Kindesunterhalt.




K.


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