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 Namensgebung bei alleiniger Sorge von simplezauber
Hi zusammen,



ich weiß, dass im Falle einer Neuen Heirat der Kindesvater sein Einverständnis geben muss, wenn die Kinder den Ehenamen des neuen Partners annehmen sollen. Wie verhält es sich, wenn man das alleinige Sorgerecht hat? Muss der Kindesvater trotzdem sein Einverständnis bekunden, oder reicht es, wenn die Kinder gefragt werden?



LG Britta


 Namensgebung bei alleiniger Sorge von Moehrenmolch
simplezauber hat geschrieben:
(...) Muss der Kindesvater trotzdem sein Einverständnis bekunden, oder reicht es, wenn die Kinder gefragt werden?


Die Kinder werden sicher erst ab einem gewissen Alter gehört, so ab 8 oder 10 Jahren.



Das Namensrecht in Deutschland ist so eine Sache... gefunden habe ich folgendes für Dich:



Zitat:
Namensrecht



Das Familiennamensrecht, so wie es 1994 in Kraft getreten ist, bleibt in den Grundzügen bestehen. Anknüpfungspunkt für die namensrechtlichen Regelungen ist jedoch nicht mehr die eheliche oder nichteheliche Abstammung des Kindes. Die gemeinsame Sorge kann jedoch künftig auch bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, berücksichtigt werden.



Der Familienname eines Kindes ist künftig wie folgt zu bestimmen:



Das Kind erhält den von den Eltern im Zeitpunkt der Geburt gemeinsam geführten Ehenamen.



Die Eltern entscheiden gemeinsam über den Namen des Kindes, wenn sie im Geburtszeitpunkt nicht denselben Namen tragen, aber das gemeinsame Sorgerecht, entweder aufgrund einer zwischen ihnen bestehenden Ehe oder der Abgabe gemeinsamer Sorgeerklärungen, haben. Das Familiengericht überträgt die Entscheidung einem der Elternteile, bei Uneinigkeit der Eltern.



Unzulässig ist ein aus den Familiennamen beider Eltern zusammengesetzter Doppelname.



Hat ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge, erhält das Kind dessen Namen. Mit einer einvernehmlichen Einigung der Eltern kann das Kind auch den Namen des anderen Elternteils tragen.



Bei späterer gemeinsamer Sorge für das Kind kann der Familienname neu bestimmt werden. Zur Auswahl stehen der von Vater und Mutter zu diesem Zeitpunkt geführte Name.



http://www.kanzlei.de/ksrr.htm




Bin aber nicht sicher, ob das hier anwendbar ist.

Geht es um ein "eheliches" Kind?



Gruß von Fred :)

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Namensgebung bei alleiniger Sorge von Moehrenmolch
Ergänzung:

Zitat:
Namensrecht



Steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu, trägt das Kind ihren Namen. Es ist auch möglich, dass das Kind den Namen seines Vaters trägt, wenn dieser zustimmt.



Bei gemeinsamer Sorge bestimmen die Eltern den Namen des Kindes gemeinsam. Möglich ist der Name der Mutter oder der des Vaters, eine Kombination aus beiden Namen ist nicht möglich. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht durch Übertragung des Rechts der Namensbestimmung. Bei nachträglicher Begründung einer gemeinsamen Sorge eröffnet sich die Möglichkeit, den Namen des Kindes neu zu bestimmen, und zwar innerhalb von drei Monaten. Hat das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet, so ist die Namensbestimmung nur wirksam, wenn sich das Kind dieser Bestimmung anschließt.



Weiterhin ist eine Einbenennung des Kindes möglich, wenn ein allein sorgeberechtigter Elternteil eine Ehe eingeht so kann das Kind auch den Namen des Ehemannes annehmen. Der bisherige Name des Kindes kann vorangestellt oder angehängt werden. Die Einbenennung bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn das Kind bisher dessen Namen führte. Auch hier muß das Kind nach Vollendung des fünften Lebensjahres seine Einwilligung geben.



http://www.awo.org/pub/frauen/schwanger ... recht.html


Das Familiengericht kann - so einen Fall kenne ich - die fehlende (=verweigerte)

Einwilligung des anderen leiblichen Elternteils "ersetzen".

Das Zauberwort heißt hier wie immer: Kindeswohl. Denn das leidet ja, wenn das

Kind einen anderen Namen trägt als der Rest der (neuen) Familie, oder?

Doch, ganz sicher!!!!! ;)



Also: munter zum Gericht, einen entsprechenden Schriftsatz verfassen und abgeben!



Empfiehlt: Fred ;D

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 Namensgebung bei alleiniger Sorge von simplezauber
Also, es geht um meine Kinder aus erster Ehe. Ich lebe mit einem neuen Partner zusammen und wir wollen heiraten und machen uns jetzt natürlich schon Gedanken, wie es denn mit dem Namen der Kinder ist.

Der Kindesvater kümmert sich zur Zeit gar nicht um seine Kinder und darum habe ich jetzt das alleinige Sorgerecht beantragt. Dazu muss ich sagen, dass zwischen dem Kindesvater und uns 700km liegen. Meine/Unsere Kinder sind 13,11,5 Jahre alt. Die Großen wollen gerne den neuen Familienamen annehmen und bei dem Kleinen ist es so, dass er wohl die Tragweite einer solchen Entscheidung noch nicht ermessen kann, aber er meint, dass er auch gerne K... heißen möchte. Normalerweise ist es doch so, dass man beim alleinigen Sorgerecht alles alleine bestimmen kann, nur bei der Namensgebung bin ich mir nicht sicher.



Gruß Britta


 Namensgebung bei alleiniger Sorge von simplezauber
Danke Fred :)

Wie will das Gericht beurteilen, ob das Kind leidet, wenn es den Namen nicht annehmen darf?? Einen Doppelnamen in unserer Situation oder mit unseren Namen wäre glaube ich schlimmer zu ertragen :D

Da aber die Kinder auch angehört werden, und die Kinder ja den neuen Namen wollen, denke ich mal, dass es da keine Probleme geben wird.

Ich danke dir für deine schnelle Antwort und wünsche dir noch ein sonniges Wochenende



Grüßle Britta


 Namensgebung bei alleiniger Sorge von Moehrenmolch
simplezauber hat geschrieben:
Wie will das Gericht beurteilen, ob das Kind leidet, wenn es den Namen nicht annehmen darf??


Na, Ihr werdet doch vorher mit den Kindern drüber reden?

Und dann werden sie sich drauf freuen... - DASS es den neuen Namen bekommt

wie alle anderen in seiner Familie...



Wenn dann eines Tages ein freundlicher Herr das Kind fragt, wird es schon sagen, was es will.

Manchmal braucht die Wahrheit etwas Geburtshilfe.



:-) Gruß von Fred





P.S. Notfalls gibt es eine Beschwerdeinstanz: das OLG ;D

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 Namensgebung bei alleiniger Sorge von simplezauber
Wir haben ja schon mit den Kindern darüber gesprochen und die Kinder fänden es auch "blöd" wenn sie einen anderen Namen oder einen Doppelnamen hätten, wenn dann wollen sie auch, dass man uns komplett als Familie betrachtet ;)

Hab ja schon langsam die Nase voll immer alles nur einzuklagen :D


 Namensgebung bei alleiniger Sorge von Moehrenmolch
simplezauber hat geschrieben:
(...) Der Kindesvater kümmert sich zur Zeit gar nicht um seine Kinder und darum

habe ich jetzt das alleinige Sorgerecht beantragt.



Dazu muss ich sagen, dass zwischen dem Kindesvater und uns 700km liegen.


Beides reicht nicht aus als Begründung für ein alleiniges Sorgerecht.

Da braucht's doch etwas mehr. Hast Du keinen Anwalt?



Aber das wäre einen eigenen thread wert: "wie beantrage ich alleiniges Sorgerecht?"



:cool: Fred

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 Namensgebung bei alleiniger Sorge von simplezauber
Doch ich habe einen Anwalt, aber wir müssen jetzt erst einmal bis 05.05. abwarten ob sich der Vater auf unser Schreiben rührt, leider reizt er die Frist immer bis zum letzten aus. Unterhalt zahlt er gar nicht und obwohl wir das gemeinsame Sorgerecht haben interessiert es ihn nicht die Bohne was die Kinder machen oder welche Schule sie besuchen, das heißt, dass ich alle Entscheidungen schon seitdem wir getrennt sind alleine fälle. Anfangs habe ich ihn immer gefragt, aber nachdem er immer ziemlich unfreundlich am Telefon war und mir gesagt hat, dass er sich um solche Nichtigkeiten nicht kümmern will und ich das alleine ja scheinbar gut auf die Reihe bekomme, habe ich ihn dann nicht mehr gefragt.



Grüßle ;) Britta


 Namensgebung bei alleiniger Sorge von Cheyenne69
Hallo Also ich habe einen 8 jährigen Sohn der den Namen von seinem Erzeuger seit geburt trägt.
Ich habe mittlerweile neu geheiratet ,mein sohn möchte nun auch so heißen wie ich.
Der Erzeuger meines Sohnes hat seit 5 Jahren kein Kontakt zu seinem Sohn ,ich weiss auch das er mir für eine Namenseinbenennung oder der gleichen keine Zustimmung geben wird Unterhalt bezahlt er seit 8 Jahren nicht .
Kann mir jemand ein Tipp geben wie ich z.B so ein schreiben formuliere für eine Namenseinbennung oder der gleichen und was ich für Chanzen habe hat jemand etwas ähnliches erlebt.Ich danke euch sehr
LG


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