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 Private Krankenversicherung als Druckmittel von hajue69
Die beiden Söhne meiner Lebensgefährtin (4 Jahre geschieden) sind beim Vater (Beamter) privat Krankenversichert. Nun hat meine Freundin schon wiederholt Probleme gehabt, weil der KV die Privatrechnungen nicht oder nur sehr zögerlich bezahlt, so dass schon mal eine Heilpraktikerin ein Behandlung abgebrochen hat. Nun sollte der kleine Sohn (8 Jahre) auf anraten eines Arztes (den der Vater empfohlen hat!!) in Kinderpsychologische Therapie da er Bettnässer ist. Ursprünglich hat der Vater gegenüber der Mutter in diese Therapie auch eingewilligt. Nach einem Streit (über etwas völlig anderes) hat er ihr jedoch angedroht, seine Einwilligung zur Therapie zurückzuziehen und hat dies auch getan, so dass die Psychologin den Therapieplatz anderweitig vergeben musste. Das Jugendamt sieht die Sache als "nicht so schlimm" an. Gibt es eine Möglichkeit die Kinder aus der privaten KV des Vaters in die gesetzliche der Mutter zu nehmen - auch gegen den Willen des Vaters?


 Private Krankenversicherung als Druckmittel von Dirk
Hallo,



das sollte nicht sehr schwer sein - normalerweise wird das Kind sowieso von dem Elternteil familienversichert, bei dem es lebt. Ein solches Verhalten, wie das des Vaters, könnte einen Richter sogar veranlassen, an der Erziehungsfähigkeit des Vaters (Stichwort geteiltes Sorgerecht) zweifeln zu lassen. Es wird u.U. die Gesundheit des Kindes gefährdet.

Ihr solltet ihn darauf hinweisen und dann ggf einen Anwalt beauftragen.

_________________
Grüße

Dirk


 Private Krankenversicherung als Druckmittel von karamia
Deine Lebensgefährtin sollte sich bei ihrer Krankenkasse schlau machen, ob die Kinder Anspruch auf Familienversicherung bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung haben (davon ist eigentlich auszugehen). Wenn dieser Anspruch besteht, kann es sein, daß das sogar ein Ausschließungsgrund für die private KV wäre.

Der Ex deiner Lebensgefährtin erhält zu seinem Gehalt den Kinderzuschlag für seine Kinder, damit sind sie auch beihilfeberechtigt.



Fakt ist, daß die Kinder nur in einer Versicherung versichert sein dürfen. Wenn sie auf Leistungen von zwei Versicherungsstellen Anspruch haben (gesetzlich in der Familienversicherung über die Mutter, Beihilfe und private KV über den Vater), ist eigentlich nur die Frage zu klären, ob die Eltern das selbst aussuchen können, oder ob die Wahl der Versicherung automatisch erfolgt und keine Wahlmöglichkeit besteht.

Dies sollte sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Krankenkasse erfragt werden.



Die beste Alternative wäre meiner Meinung nach, die Auslagen für die Behandlungskosten selbst vorzustrecken (wie es ja auch gemacht werden würde, wenn deine LG noch mit ihrem Ex verheiratet wäre) und die Rechnungen dann selbst bei Beihilfe und privater KV einzureichen.

Ob dies möglich wäre, könnte man bei Beihilfestelle und privater KV erfragen.



Daß der Vater zu einer medizinisch sinnvollen und notwendigen Therapie seine Einwilligung geben muß, wäre mir neu und die Ablehnung tatsächlich ein Grund für eine Klage auf alleiniges Sorgerecht.



Gruß

K.


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