"Ehrenmord"-Prozess
Fall Sürücü: Sorgerecht für Sohn ungeklärt
Die Familie Sürücü, deren jüngster Sohn Ayhan gestanden hat, seine Schwester Hatun erschossen zu haben, will das Sorgerecht für das Kind einfordern. Der kleine Junge lebt zurzeit bei einer Pflegefamilie.
Im Konflikt um das Sorgerecht für den Sohn der im Februar 2005 ermordeten Deutschtürkin Hatun Sürücü ist noch immer keine Entscheidung gefallen. "Das zuständige Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg wird so schnell wie möglich entscheiden", sagte gestern eine Sprecherin. Wann das sein wird, ließ sie offen.
Das Verfahren hatte sich nicht zuletzt deshalb verzögert, weil das Gericht auf eine gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahme des zuständigen Jugendamts Tempelhof-Schöneberg warten musste. Diese liegt nun vor. "Wir haben mit allen Betroffenen noch einmal gesprochen, das brauchte einfach Zeit", sagte Angelika Schöttler (SPD), Jugendstadträtin von Tempelhof-Schöneberg. In diesem Fall habe Sorgfalt aber höchste Priorität.
Die Familie Sürücü, deren jüngster Sohn Ayhan gestanden hatte, seine Schwester Hatun erschossen zu haben, will das Sorgerecht für das Kind einfordern, das zurzeit bei einer Pflegefamilie lebt. Sollte dies vom zuständigen Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg abgelehnt werden, will die Familie, dass der leibliche Vater des Kindes, der in Instanbul lebt, das Sorgerecht beansprucht.
Das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg hingegen hat nach dem Mord an der jungen Frau bewusst den Antrag auf Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie gestellt. Man sei davon ausgegangen, dass der Junge in der Familie Sürücü nicht so erzogen wird, wie sich seine Mutter Hatun das gewünscht hätte, hatte Schöttler bereits im April das Vorgehen ihres Amtes begründet.
kö
Artikel erschienen am 04.12.2006
http://www.welt.de/data/2006/12/04/1134026.html
Es geht hier also um die Frage, ob ein Kind bei seinem Onkel, dem Mörder der Mutter dieses Kindes, aufwachsen soll.
Das Jugendamt überlegt noch.
...wundert sich: Fred 