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 Sorgerecht und "Kindeswohl" von Moehrenmolch
"Ehrenmord"-Prozess



Fall Sürücü: Sorgerecht für Sohn ungeklärt




Die Familie Sürücü, deren jüngster Sohn Ayhan gestanden hat, seine Schwester Hatun erschossen zu haben, will das Sorgerecht für das Kind einfordern. Der kleine Junge lebt zurzeit bei einer Pflegefamilie.



Im Konflikt um das Sorgerecht für den Sohn der im Februar 2005 ermordeten Deutschtürkin Hatun Sürücü ist noch immer keine Entscheidung gefallen. "Das zuständige Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg wird so schnell wie möglich entscheiden", sagte gestern eine Sprecherin. Wann das sein wird, ließ sie offen.



Das Verfahren hatte sich nicht zuletzt deshalb verzögert, weil das Gericht auf eine gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahme des zuständigen Jugendamts Tempelhof-Schöneberg warten musste. Diese liegt nun vor. "Wir haben mit allen Betroffenen noch einmal gesprochen, das brauchte einfach Zeit", sagte Angelika Schöttler (SPD), Jugendstadträtin von Tempelhof-Schöneberg. In diesem Fall habe Sorgfalt aber höchste Priorität.



Die Familie Sürücü, deren jüngster Sohn Ayhan gestanden hatte, seine Schwester Hatun erschossen zu haben, will das Sorgerecht für das Kind einfordern, das zurzeit bei einer Pflegefamilie lebt. Sollte dies vom zuständigen Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg abgelehnt werden, will die Familie, dass der leibliche Vater des Kindes, der in Instanbul lebt, das Sorgerecht beansprucht.



Das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg hingegen hat nach dem Mord an der jungen Frau bewusst den Antrag auf Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie gestellt. Man sei davon ausgegangen, dass der Junge in der Familie Sürücü nicht so erzogen wird, wie sich seine Mutter Hatun das gewünscht hätte, hatte Schöttler bereits im April das Vorgehen ihres Amtes begründet.





Artikel erschienen am 04.12.2006

http://www.welt.de/data/2006/12/04/1134026.html




Es geht hier also um die Frage, ob ein Kind bei seinem Onkel, dem Mörder der Mutter dieses Kindes, aufwachsen soll.



Das Jugendamt überlegt noch.



...wundert sich: Fred
:boese:

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Sorgerecht und "Kindeswohl" von hörnchen
Hallo,



ich glaube das Jugendamt hat schon eine Meinung



Zitat:

Das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg hingegen hat nach dem Mord an der jungen Frau bewusst den Antrag auf Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie gestellt. Man sei davon ausgegangen, dass der Junge in der Familie Sürücü nicht so erzogen wird, wie sich seine Mutter Hatun das gewünscht hätte, hatte Schöttler bereits im April das Vorgehen ihres Amtes begründet.




und jetzt kommen die Rechtspositionen ins Spiel. Die Familie hat ja bereits angekündigt dass ggf. der leibliche (vermutlich auch noch rechtliche) Vater sein Sorgerecht einklagt.



Sollte dies nicht gelingen hat er immer noch ein Umgangsrecht. Ist oft so dass wenn andere die Rechte nicht haben der Vater "vorgeholt" wird. Das ist ja das was ich kritisiere, der rechtliche bzw. leibliche Vater hat das Recht dazu.



Nachdenkliche Grüße

hörnchen


 Sorgerecht und "Kindeswohl" von Moehrenmolch
Ja. Warten wir es ab.



Natürlich will das JA sich hier keine Blöße geben, denn das würde ja rechtlich angreifbar machen.

Interessant aber ist ja, daß der Vater nicht schon damals sein Kind haben wollte.

Obwohl es nach dem Gesetz ja das (leider) Naheliegende gewesen wäre.





:/ Fred

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