hörnchen hat geschrieben:
Was du machen kannst: Wenn der Vater bei etwas wie z.B. Sparbuch seine Einwilligung verweigert diese gerichtlich ersetzen lassen und für diesen Teilbereich das ASR fordern, Hilfsweise dann das ASR.
So einfach ist es leider nicht.............
Ich habe schon mehrere Unterschriftsverweigerungen seites meines EX hinter mir, aber für ein ASR reicht das noch lange nicht aus.
Die Regel ist nun mal ein gemeinsames SR und wie Fred schon schrieb, braucht es verdammt gute Gründe für einen Richter das ASR zu bewilligen. So kann er das nicht begründen, dann bekommt er sofort vom OLG eines auf den Deckel.