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 Sorgerechtsfrage von Isabell
Hallo, ich bin seit ein paar Monaten von meinem Mann getrennt. Er interessiert sich leider überhaupt nicht mehr für seine Kinder. Könnte ich alleiniges Sorgerecht beantragen, wenn er das nicht will? Sie interessieren ihn nicht, aber er will gemeinsames Sorgerecht. Ruft aber nicht mal zum Geburtstag oder so an.


 Sorgerechtsfrage von hörnchen
Hallo Isabell,



das ASR wird derzeit selten erteilt.



Was du machen kannst: Wenn der Vater bei etwas wie z.B. Sparbuch seine Einwilligung verweigert diese gerichtlich ersetzen lassen und für diesen Teilbereich das ASR fordern, Hilfsweise dann das ASR.



Wie alt sind denn die Kinder?



hörnchen


 Sorgerechtsfrage von Moehrenmolch
Isabell hat geschrieben:
Könnte ich alleiniges Sorgerecht beantragen, wenn er das nicht will?


Na ja, wenn er zustimmen würde, wär's ja kein Problem - dann hättest Du's ja.



Natürlich kannst Du das beantragen.

Das kostet aber (außer Du hast Prozeßkostenhilfe = PKH bewilligt bekommen).



Die Regel mittlerweile ist jetzt (wie Hörnchen schon sagte): das gemeinsame Sorgerecht.

Du mußt (sehr gut) begründen, warum es anders sein soll.

Wenn der "Vater" Desinteresse zeigt, reicht das allein nicht aus.

(Leider.)



Google mal ein bißchen unter "alleiniges Sorgerecht".

Hier z.B. http://www.123recht.net/article.asp?a=11408



Gruß von Fred :)

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Sorgerechtsfrage von Martina
hörnchen hat geschrieben:
Was du machen kannst: Wenn der Vater bei etwas wie z.B. Sparbuch seine Einwilligung verweigert diese gerichtlich ersetzen lassen und für diesen Teilbereich das ASR fordern, Hilfsweise dann das ASR.




So einfach ist es leider nicht.............

Ich habe schon mehrere Unterschriftsverweigerungen seites meines EX hinter mir, aber für ein ASR reicht das noch lange nicht aus.



Die Regel ist nun mal ein gemeinsames SR und wie Fred schon schrieb, braucht es verdammt gute Gründe für einen Richter das ASR zu bewilligen. So kann er das nicht begründen, dann bekommt er sofort vom OLG eines auf den Deckel.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Sorgerechtsfrage von hörnchen
Hallo Martina,



da hast du offenbar einen "klasse" Richter. Klar kann man das nicht immer sagen aber wenn eine Chance aus ASR dann ist das meist so wenn man aus aktuellem Anlass für eben nur einen Teilbereich dieses fordert.



Ich weiß von einigen wo das so stattfand. Allerdings ist man da schon drauf angewiesen was das Gericht meint.



hörnchen


 Sorgerechtsfrage von Martina
Hallo hörnchen,



Zitat:
Allerdings ist man da schon drauf angewiesen was das Gericht meint.




Nicht nur das, der Richter muss es wirklich gut begründen.

Das gemeinsame SR ist nun mal die Regel und braucht schon zumindest einen Kindesmissbrauch am besten noch sexuellen Missbrauch um ihm das SR wegzunehen.

Sogar ein Vater der Mutter und Kind während der Ehe regelmäßig geschlagen hat, wird nicht so einfach das SR verlieren. Ihm wird lediglich das Umgangsrecht eingeschränkt.

Wegen ein paar Unterschriftsverweigerungen wird kein Richter das ASR erteilen.

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liebe Grüße

Martina



 Sorgerechtsfrage von hörnchen
Hallo Martina,



ich kenne Fälle wo das aber so gehandhabt wurde. Klar muss es begründet werden. Ein Grund wäre z.B. für den Teilbereich schulische Belange wenn der mitsorgeberechtigte die Unterschrift zur Einschulung verweigert und das Gericht diese ersetzt....



Wobei ich zugeben dass ich es nicht verstehe, da gibts Väter die ihre Kinder nichtmal kennen und ewig nicht gesehn haben, aber sie haben ein Sorgerecht. Mir stellt sich da die Frage was das soll.



Es wurde mir mal so erklärt: Väter die Rechte haben sind eher bereit zu zahlen - diese Ansage kann ich nur so deuten dass es faktisch um Geld geht und nicht um die Kinder.


 Sorgerechtsfrage von Moehrenmolch
Eben, wenn der Alte schon was zahlt, dann will er auch was haben fürs Geld.

So etwa denken solche "Väter"...



:/ ...vermutet Fred

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Sorgerechtsfrage von Martina
Hallo Hörnchen,



Zitat:
ich kenne Fälle wo das aber so gehandhabt wurde. Klar muss es begründet werden. Ein Grund wäre z.B. für den Teilbereich schulische Belange wenn der mitsorgeberechtigte die Unterschrift zur Einschulung verweigert und das Gericht diese ersetzt....




Genau dieser Fall trat auch bei uns ein, aber ich habe immer noch kein ASR. Dem Richter war das und vieles mehr nicht genug.

_________________
liebe Grüße

Martina



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