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 Tatsachen schaffen von mozart008
Hallo,



habe eine frage, meine Frau und ich haben uns auf das Wechselmodell geeinigt. Unser Sohn soll bei mir schlafen und ist den Nachmittag bei meiner EX. Soweit so gut, jetzt meinte sie das unser Sohn bei Ihr aber gemeldet werden soll und das sie auf keinen fall Unterschreiben würde (bei der Stadt) das er bei mir gemeldet ist.



Sie sagte das sie Wohngeld beantragen wollte und das würde nur gehen wenn der kleine bei Ihr auch gemeldet ist. Das ist für mich ja auch nachvollziehbar, aber nicht das ich da einen fehler mache der mir späther zum Verhängniss wird.



Nicht das es irgendwann mal heißt "Wieso Ihr Sohn ist doch bei der Mutter gemeldet".



Also meine Frage dahin ist, wird dardurch eine Tatsache geschaffen die gegen mich spricht ? Oder ist das für eine späthere Scheidung uninteresant, weil man nach dem geht wie es gelaufen ist (Wechselmodell).


 Tatsachen schaffen von Moehrenmolch
mozart008 hat geschrieben:
...wird dadurch eine Tatsache geschaffen die gegen mich spricht ?


Nein.



Das Melderecht ist eine ganz andere Ebene.

Im übrigen hat das deutsche Melderecht überhaupt keine Handhabung des "Wechselmodells" vorgesehen.

Denn es gibt rechtlich ja nur EINE Hauptwohnung.



Das Familiengericht prüft hier mehr die FAKTEN.

Wie Du schon schreibst: es wird geprüft, ob das WM funktioniert hat.



Gruß von Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Tatsachen schaffen von mozart008
Danke Fred,



aber nicht das es heißt ich hätte ja die Wohnung meiner EX Frau als Hauptwohnung akzeptiert !!!


 Tatsachen schaffen von Moehrenmolch
Wenn Du nachweisen kannst, daß Ihr ein WM praktiziert, spielt das keine Rolle.

Einer kann ja auch nur das Kindergeld beziehen (und muß es dann teilen!).

Einer nur kann die "Hauptwohnung" (für das Kind) haben.



Jedenfalls ist das in den Ländern so, die ich aus eigener Anschauung diesbezüglich kenne:

BW, NRW, RP, H.



;) Fred

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Tatsachen schaffen von mozart008
Auch in Niedersachsen ?


 Tatsachen schaffen von Moehrenmolch
Niedersachsen kenne ich nur vom Urlaub im Harz oder in Ostfriesland.

Ruf doch einfach mal bei ein paar Meldeämtern an und frag nach.



Der Begriff "Hauptwohnung" ist ohnehin nur ein verstaubter melderechtlicher.

Ich habe zwei "Nebenwohnungen", an denen ich mich öfter aufhalte als

an meinem Hauptwohnsitz. Stört doch keinen.



Und wenn es Dich beruhigt: mach doch eine Übereinkunft mit Deiner Frau, daß Ihr

das WM praktizieren wollt und es auch tut, und daß die melderechtliche Zuordnung

bzw. der Kindergeldbezug kein Präjudiz sind.



Unterschrift, Datum, fertig.



Gruß von Fred :cool:



P.S. Wenn Ihr Euch jemals später dann doch darüber streiten wollt, könnt Ihr

das mit oder ohne eine solche Vereinbarung. Nur fürs Gericht ist so eine klarere

Linie vorgegeben...

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Tatsachen schaffen von mima
Hallo, ich weiss nicht wie das bei euch dann mit dem Kindesunterhalt geregelt ist?! Ich will nicht "böse Geister" beschwören, aber ist es nicht dann auch so das der wo die Kinder "amtlich" (also Hauptwohnsitz) bei sich hat, dann Anspruch auf KU hat? Vielleicht spielt dieser Aspekt ja eine Rolle :rolleyes:


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