|
Hallo kiku,
Nachdem ihr keine gerichtliche Regelung für eure Tochter habt, nehme ich an, das ihr das gemeinsame ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) und SR (Sorgerecht) habt.
Natürlich kann dein EX Mann dir da Steine in den Weg legen, was auch ein wenig verständlich ist, immerhin hätte er nicht mehr so oft die Gelegenheit eure Tochter zu sehen wie jetzt. Wer fährt schon gern 270 KM für ein Wochenende.
Wenn du das alleinige ABR hast, kannst du mit deiner Tochter umziehen.
Aber wenn du das nicht gerichtlich regeln lassen willst, wirst du wohl auf das Einverständnis deines EX Mannes angewiesen sein.
Du kannst dich beim Jugendamt erkundigen, aber da wirst du wahrscheinlich zu hören bekommen, das es dem Kindeswohl wahrscheinlich nicht entspricht, wenn die Tochter so weit vom Vater entfernt ist.
Du kannst wohl nichts weiter machen, als mit deinem EX zu reden, wie ihr das am besten regeln könnt.
_________________ liebe Grüße
Martina
|