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 Verfahrenspflegerin von simplezauber
Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage:

Meine Kinder (5,10) haben einen Verfahrenspflegerin an die Seite gestellt bekommen und nun soll ich mit ihnen dort hinfahren. Leider habe ich keine Ahnung wie es dort so läuft. Werden beide Kinder getrennt voneinander befragt oder beide zusammen, oder kann ich bei dem Kleinen dabei sein, oder, oder oder....! Wer kennt sich aus und weiß was da passiert???

Danke für die Antwort

Gruß Britta :rolleyes:


 Verfahrenspflegerin von Dirk
Kommt auf die Verfahrenspflegerin an - was für "Eine" ist das? Eine Anwältin? Welches Fachgebiet? Eine Psychologin? Jemand vom Jugendamt?

_________________
Grüße

Dirk


 Verfahrenspflegerin von simplezauber
Hallo Dirk,

es ist eine ganz normale Rechtsanwältin, die hier in Bremen immer oder meistens als Verfahrenspflegerin genommen wird. Meine große Tochter (13) wurde vor einem Jahr alleine von ihr befragt, aber ich weiß nicht wie sie es jetzt bei meinem Sohn macht (er ist 5). Ich will sie auch vorher nicht fragen, weil ich mir sonst nachher anhören muss, dass ich evtl die Kinder vorab beeinflusst habe.

LG Britta


 Verfahrenspflegerin von Dirk
viel passieren kann da eigentlich nicht - die Anwältin wird sich erstmal nur einen Überblick verschaffen wollen - auch über den Willen des Kindes.

_________________
Grüße

Dirk


 Verfahrenspflegerin von hörnchen
Es gibt noch eine Seite die informieren soll:



v-a-k.de



Wobei ich meine - je nach Fall - kann ein Anwalt zwar die Rechtspositionen betrachten aber beurteilen was dem Wohl des Kindes dient?



Viele Grüße



hörnchen


 Verfahrenspflegerin von Dirk
die meisten Menschen, die mit einer Scheidung befasst sind - die Eltern eingeschlossen - dürften in den seltesten Fällen Recht haben, was das Wohl des Kindes anbetrifft, denn entweder sind sie desinteressiert oder parteiisch. Beides trägt nicht zu einer objektiven Sicht auf die Notwendigkeiten bei. Aber das ist nunmal so...........

_________________
Grüße

Dirk


 Verfahrenspflegerin von hörnchen
Hallo Dirk,



ich meine in vielen Fällen ist ein Optimum nicht/nicht mehr erreichbar. Dann jedoch fände ich es wünschenswert wenn Schadensbegrenzung betrieben würde.



Kinder als reine Rechtsobjekte zu behandeln finde ich total daneben - auch wenn das Gesetz ist. Letztendlich müssen die Kinder das Versagen und ggf. das fehlen eines Schutzraumes ausbaden. Ein Anwalt als Verfahrenspfleger kann nur die gesetzlichen Rechte des Kindes wahrnehmen.



Eine annähernd qualifizierte Aussage kann meiner Meinung nach nur ein umfassende Begutachtung aller Faktoren treffen und die gibt es nicht, Es gibt Bindungsforschung und und und.



Ich denke es ist allen annähernd vernünftigen Eltern bewußt dass es den Kindern schadet Streitobjekt zu sein.



Viele Grüße


 Verfahrenspflegerin von simplezauber
Ihr habt ja beide so recht. Mir ist auch ganz unwohl bei der Sache was meinen Kids da zugemutet wird oder besser, was ich ihnen da zumute, denn wenn ich nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt hätte würden sie diese Maschinerie nicht mitmachen müssen.

Dienstag nachmittag müssen die Kids zur Verfahrenspflegerin und Gestern habe ich eine Ladung zur Anhörung der beiden vor Gericht bekommen. Hoffe sie stehen das durch.

Schönen Sonntag noch

LG Britta


 Verfahrenspflegerin von ratlose
Hallo, ich habe auch eine/n Verfahrenspfleger/in empfohlen bekommen. Von anderen Eltern. Wie geht sowas und wer sollte das beantragen? Habe überhaupt keine Ahnung von solchen Dingen.Meine Tochter ist 13!

Lg


 Verfahrenspflegerin von simplezauber
Hi,

also bei mir wurde die Verfahrenpflegerin vom Gericht beauftragt, als es darum ging, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt hatte.

Warum wurde dir von anderen Eltern eine Verfahrenspflegerin empfohlen? Hast du auch einen Gerichtstermin?

LG Britta


 Verfahrenspflegerin von ratlose
Ja, ich kämpfe seit 1,5 Jahren gegen das alleinige Sorgerecht des KV. Er wird es wohl nicht bekommen, denn er vereitelt jeglichen Umgang (richterlich angeordnet!!!!!) zwischen unserer Tochter und mir.Bis jetzt hat das den Richter aber nicht interessiert, was wohl Folgen für ihn haben wird. Wir haben nach über einem Jahr!!!! nun endlich einen Termin zur Klärung des Sorge-/Umgangsrechtes. Deswegen habe ich von anderen betroffenen Eltern eine Verfahrenspflegschaft empfohlen bekommen. Meine Anwältin meinte, es sieht besser aus, wenn der Richter das beschliesst, anstatt ich es beantrage. Denke es laufen da einige Absprachen.Ist ja nicht ungewöhnlich!


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