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 Vollmacht für Opperation ???? von Nicole1601
Hallo ich nochmal,

ich habe das alleinige sorgerecht für meine Tochter da ich ja jetzt bald ins Ausland gehe habe ich folgende Frage.

Der vater rief mich von meiner Tochter an als er es mit bekam das ich weg ziehe und fing an er wolle das geteilte sorgerecht nun bekam ich mit das es ihm nur darum ging wenn meine Tochter in den ferien hier nach Deutschland kommt und ihr was passieren sollte und sie Opperiert werden müsse dann würde es ja nicht gehen meint er da er ja kein Sorgerecht für sie hat.Und ich müßte dann hier nach Deutschland kommen um meine Zustimmung dazu zu geben.

Meine Frage lautet nun ICH MUß DOCH NICHT DAS sORGERECHT TEILEN ODER ABGEBEN WENN SIE OPPERIERT WERDEN SOLL???????

Reicht es nicht das man sowas Notariel beglaubigen lassen kann das wenn ein ernst fall ist sie hier Opperiert werden kann?

Ich danke euch schon mal :juggle:


 Vollmacht für Opperation ???? von Martina
selbstverständlich wird das ausreichend sein, aber ich glaube nicht einmal, das dies notariell beglaubigt werden muss, falls bei einem Ernstfall deine Tochter wirklich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müsste, während sie bei ihrem Vater in Deutschland ihre Ferien verbringt, ist es vollkommen ausreichend, wenn der Vater oder die Klinik dich telefonisch informiert und du eine Einverständniserklärung per Fax sendest.

Meine Information.

Aber erkundige dich sicherheitshalber doch einfach beim zuständigen Jugendamt, die werden dir da ebenfalls Auskunft geben können.

Deshalb musst du das SR nicht abgeben oder teilen. Das ist kompletter Quatsch

_________________
liebe Grüße

Martina



 Vollmacht für Opperation ???? von Moehrenmolch
Stimmt, Martina.



Alleiniges Sorgerecht ist, wie der Name schon sagt, ein ALLEINIGES Sorgerecht.

Und für den Fall des Falles genugt eine Mitteilung per Hand, notfalls auf einem Bierdeckel :D daß man dem anderen Elternteil (oder der Freundin der Oma der Schulkameradin) für die Zeit der Ausübung des Umgangs (Besuch, Urlaub) bestimmte (!) Vollmachten einräumt.



BGB § 167 www.dejure.org/gesetze/BGB/167.html



Um Gottes willen, bloß keine schlafenden Hunde wecken.

Für so etwas braucht man wirklich kein gemeinames Sorgerecht!



Findet: Fred :cool:

(...der aus Gründen der Mondphase und des sommerlichen Wetters gemeinsames Sorgerecht heute mal eh bescheuert findet)

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Vollmacht für Opperation ???? von Nicole1601
Ich danke euch hatte beim Jugendamt heute angerufen aber mir scheinen diese Leute nicht helfen zu wollen ich schilderte das selbe wie hier auch.Die antwort war das müsse über einen richterlichen beschluß laufen :eek: Ist das nicht ein Schwachsinn. Naja ich denke auch das wenn ich eine Vollmacht dem Vater aushändige das voll kommen ausreichend ist... :gruebel:


 Vollmacht für Opperation ???? von Dirk
In dringenden Fällen braucht der Vater überhhaupt keine Vollmacht (Unfall, akute Erkrankung)

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Grüße

Dirk


 Vollmacht für Opperation ???? von Moehrenmolch
Dirk hat geschrieben:
In dringenden Fällen braucht der Vater überhhaupt keine Vollmacht (Unfall, akute Erkrankung)




Richtig. So wenig wie der Notarzt bei einem Einsatz oder Martina, unsere Geburtstagskalender-Fee, während ihrer Arbeit.



:D Fred





P.S. Sag mal, hast Du eine neue Tastatur? ;D

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Vollmacht für Opperation ???? von Moehrenmolch
Nicole1601 hat geschrieben:
...ich habe das alleinige sorgerecht für meine Tochter...

...jetzt bald ins Ausland gehe...

...Der vater rief mich von meiner Tochter an als er es mit bekam das ich weg ziehe...

...er wolle das geteilte sorgerecht
...


Kann es sein, daß sein Ziel ein ganz anderes ist?

Oder könnte es sein, daß er nur Sorge hat, Du würdest ihm das Kind "vorenthalten"?



:rolleyes: Überlegt: Fred



Du kannst natürlich mit alleinigem Sorgerecht verziehen wohin und sooft Du willst, wenn der Umzug begründet ist (geht immer)

und Du dem Vater nicht mutwillig(!) das Kind vorenthältst (geht nicht immer).

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Vollmacht für Opperation ???? von Nicole1601
Hay,

ich denke mal das es das ist die Großeltern hatten die kleine immer gehabt am W.E und auch zwischendurch also jede zeit konnte die kleine hin wann sie wollte.Er hat sich 8 Jahre garnicht gekümmert er zahlt regelmäßig Unterhalt das ist kein Prob.und wenn er bei seinen Eltern war zum Kaffee sah er sie mal .Ich nehme eher an das weil die Großeltern sie vermissen werden das er deswegen sone welle macht.Bescheuert weil ich ihm ja sagte das 3 Monate in Spanien ferien sind und die kleine dann die ganze Zeit hier nach Deutschland kommen könnte...Ich weiß auch nicht was er will finde es auch traurig das er sich jetzt auf einmal so verhält... :rolleyes: Obwohl er 40 std in der woche arbeites geht und er weiß das er keine Chancen hat will er es trotzdem durchziehen denke ich mal,vieleicht war es auch bur ne Drohung man könnte sich das alles sparen,aber naja muß ich eben durch unnötige lauferei... :nein:


 Vollmacht für Opperation ???? von Martina
Hallo Nicole,



noch ein kleiner tip,

du solltest auch keine Vollmachten für den Fall der Fälle schon im Voraus ausstellen, das ist unnötig. Einen richterlichen Beschluss braucht es natürlich auch keinen. Wenn deinem Kind im Ausland beim Vater z.b. einen Unfall hat, egal welcher Art. sie braucht ärztliche Hilfe, dann kann der Vater, wie auch Dirk schon sagte, gar keine schriftliche Einwilligung von dir. Stell dir mal vor, deine Tochter braucht eine Not OP. bis ein blödsinniger Weise angeforderter richterlicher Beschluss da wäre, ist es längst zu spät. Da sieht man mal wieder, das beim JA die schlimmsten Schreibtischtäter und Bürokraten sitzen.

Lass deine Süße einfach in den Urlaub zu ihrem Vater, ohne gemeinsames SR und sie dort eine schöne Zeit verbringen.

Zum Thema Großeltern; So lange du oder deine tochter kein Problem damit haben, das sie zu den Großeltern geht, ist doch alles bestens. Am besten du redest mal mit ihnen und sagst ihnen, das sie jederzeit zu Oma und Opa darf, das du deshalb aber nicht dein Sorgerecht teilen wirst.

Mit reden können doch viele Unstimmigkeiten beseitigt werden. ;)

_________________
liebe Grüße

Martina



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