Hallo Nicole,
noch ein kleiner tip,
du solltest auch keine Vollmachten für den Fall der Fälle schon im Voraus ausstellen, das ist unnötig. Einen richterlichen Beschluss braucht es natürlich auch keinen. Wenn deinem Kind im Ausland beim Vater z.b. einen Unfall hat, egal welcher Art. sie braucht ärztliche Hilfe, dann kann der Vater, wie auch Dirk schon sagte, gar keine schriftliche Einwilligung von dir. Stell dir mal vor, deine Tochter braucht eine Not OP. bis ein blödsinniger Weise angeforderter richterlicher Beschluss da wäre, ist es längst zu spät. Da sieht man mal wieder, das beim JA die schlimmsten Schreibtischtäter und Bürokraten sitzen.
Lass deine Süße einfach in den Urlaub zu ihrem Vater, ohne gemeinsames SR und sie dort eine schöne Zeit verbringen.
Zum Thema Großeltern; So lange du oder deine tochter kein Problem damit haben, das sie zu den Großeltern geht, ist doch alles bestens. Am besten du redest mal mit ihnen und sagst ihnen, das sie jederzeit zu Oma und Opa darf, das du deshalb aber nicht dein Sorgerecht teilen wirst.
Mit reden können doch viele Unstimmigkeiten beseitigt werden.
