hörnchen hat geschrieben:
Moehrenmolch hat geschrieben:
Ich meinte folgendes: zwei Menschen heiraten.
Mit Ehevertrag, der das Materielle regelt.
Wer bringt was mit, wie führt man das gemeinsame Leben usw.
Es ist nicht verboten, festzulegen, wie man sich die Trennung (materiell!!!) vorstellt).
Dazu gehört auch der Unterhalt für Kinder, Trennungsunterhalt u.dgl.
O.k., wenn das vor der Ehe geschieht - keine Einwände, bis auf:
Es darf nicht sittenwidrig sein, sonst gilt es als nichtig.
Auch beim Kindesunterhalt sehe ich es so.
Man stelle sich vor:
Ein Student heiratet, Unterhalt wird ausgeschlossen.
Dann sind 2 Kinder da, er trennt sich, verdient gut.
Über sittenwidrige Verträge reden wir nicht, die sind generell unwirksam.
Unterhaltsverzicht des Ehegatten z.B. ist generell so einfach gar nicht möglich.
Und Unterhaltsverzicht für die Kinder

ist grundsätzlich unwirksam.
Konstruktiv gedacht: Man kann auch eine Dynamik vorher vereinbaren.
Oder einen Prozentsatz vom Einkommen. Fristen, Begrenzungen, Verpflichtungen.
Man kann alles regeln, aber eben nur bei schönem Wetter.
Ich habe da schon tolle, wirklich gute

Verträge gesehen.
hörnchen hat geschrieben:
Da finde ich es gesetzlich schon recht vernünftig geregelt.
Theoretisch.
Nur finden sich seltsamerweise mehr Urteile, mit denen "neue Väter" sich zwar den
Unterhalt sparen, aber den
Umgang erzwingen. - Ein Schelm, wer Böses dabei
denkt. Und es finden sich recht wenig Urteile, die mit gleicher staatlicher Gewalt
dieselben "neuen Väter" zum angemessenen Unterhalt zwingen. - Sicher reiner Zufall.
Aber hier reden wir ja über vernünftige Eltern, die solche Dinge regeln, ohne daß
der Staat sich in privates Leben einmischen muß (jeder, der schon mal Umgang
mit Kinderpsychologen, Rechtsanwälten, Familienrichtern oder gar mit Jugendämtern
hatte, weiß, was ich meine. - Das wünscht man seinem ärgsten Feind ja nicht
an den Hals!)

Fred (der natürliche Feind der Sorgerechts-Industrie)