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 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von Arvalond
Ich habe die Vereinbarung verfasst, da meine Ex-Frau und ich unseren Sohn zu gleichem Anteil betreuen. Vom Anwalt hab ich sie nicht kontrollieren lassen, aber ich habe mich an unserer vorherigen Verinbarung orientiert.

Die Vereinbarung lautet wie folgt (ohne Namen etc.):



Das Sorgerecht wird gemeinsam ausgeübt.



Das Kind lebt zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen.



Kindesunterhalt wird von keinem Elternteil gezahlt.



Das Kindergeld wird an die Kindsmutter überwiesen und 50% an den Kindsvater von ihr überwiesen.



Alle für das Kind anfallenden Kosten die doppelt, also in jedem Haushalt anfallen, werden von dem jeweiligen Elternteil allein getragen (z.B. Kinderzimmermöbel, Kleidung, Urlaub, Kinderbetreuung durch Babysitter usw.).

Alle für das Kind anfallenden Kosten, die einmalig anfallen, werden von beiden Elternteilen zu 50% getragen (z.B. Brille, Zahnspange, Heilpraktiker, Schulranzen, Schulbücher, Klassenfahrt usw.).



Das Kind lebt bei beiden Elternteilen zu gleichem Anteil.

Das Kind befindet sich von Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag, sowie jedes 1., 3. und 5. Wochenende von Freitag bis Montag beim Vater.

Das Kind befindet sich von Dienstag bis Donnerstag, sowie jedes 2. Und 4. Wochenende von Freitag bis Montag bei der Mutter.



Der Kindergeburtstag wird gemeinsam zu dritt gefeiert.



Es wird angestrebt, dass jede Partei drei Wochen Urlaub mit dem Kind verbringt. Für die Festlegung der Urlaubszeiten vereinbaren die Parteien gegenseitige Rücksichtnahme, insbesondere im Hinblick auf zeitliche Vorgaben oder Notwendigkeiten, die sich im Zusammenhang mit ihren Arbeitsverhältnissen ergeben.



Für den Fall das eine der Parteien zusätzlichen Urlaub ohne das Kind verbringen möchte, so ist dies abzusprechen und der anderen Partei das selbe Maß an „alleinigem“ Urlaub einzuräumen.



Der Kindsmutter steht ab dem Oktober 2006 kein weiterer Ehegattenunterhalt zu. Auch eine nachträgliche Vorderung von Ehegattenunterhalt ist ausgeschlossen.



Diese Vereinbarung gilt Rückwirkend ab dem 1. März 2007 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2007

Die Vereinbarung verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn keine 4 Wochen vor Ablauf eine neue Vereinbarung getroffen wird.





Danke für eure Rückmeldungen!


 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von Moehrenmolch
Arvalond hat geschrieben:
Was haltet ihr von so einer Vereinbarung?

(...)

Danke für eure Rückmeldungen!




Psychologisch und pädagogisch: nichts.

Rechnerisch und juristisch: ist okay.



Gruß von Fred :/



P.S. Bekanntlich bin ich entschiedener Gegner solcher "Wechselmodelle".

Kannst ja Euer Kind mal in zwanzig Jahren fragen, warum.

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von Arvalond
Danke für die Rückmeldung. Ich fände es auch besser, wenn mein Sohn ganz bei einem Elternteil wäre. Meine Frau will ihn jedoch nicht ganz, aber mir will sie ihn auch nicht ganz geben. Was soll ich tun, zum anwalt gehen? Ist halt alles nicht wirklich einfach.


 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von Dirk
Nunja - Vor und Nachteile des Wechselmodells hin oder her - besser so, als nur alle 14 Tage.

Und es mag zwar selten sein, aber gibt auch Leute, die bekommen das hin.



Rechtlich ist eure Vereinbarung aber erst verbindlich, wenn sie vom Familiengericht genehmigt ist - denn nur dieses kann rechtswirksam solche Dinge regeln.

_________________
Grüße

Dirk


 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von Moehrenmolch
Dirk hat geschrieben:
Nunja - Vor und Nachteile des Wechselmodells hin oder her - besser so, als nur alle 14 Tage.

Und es mag zwar selten sein, aber gibt auch Leute, die bekommen das hin.


Dir zuliebe laß ich meine Polemik gegen das Wechselmodell. ;D

Was besser ist, läßt sich pauschal sowieso nicht sagen.



Umso lieber aber widerspreche ich Dir hier:



Dirk hat geschrieben:
Rechtlich ist eure Vereinbarung aber erst verbindlich, wenn sie vom Familiengericht

genehmigt ist - denn nur dieses kann rechtswirksam solche Dinge regeln.


Das ist ein weitverbreiteter Irrtum.



Der Gesetzgeber ist schon immer davon ausgegangen, daß allein die Eltern das alles zu regeln haben.

Er hat lediglich eine Wächterfunktion für das Kind.

Deswegen gehört das Familienrecht ja auch zum FGG, zum Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit.



Eltern können das alles rechtswirksam regeln; zumal dann, wenn sie sich einig sind.

Auch bei Trennung oder Scheidung.

Das Familiengericht reagiert ja nur auf ANTRAG.



Wir haben also fünf Stufen:



1) Eltern regeln allein, rechtswirksam. Entweder, weil sie sich einig sind, oder, weil einer mit den Schultern zuckt.



2) Eltern schließen - quasi moderiert vom Familiengericht - eine freiwillige Übereinkunft. Die allerdings bindet sie noch nicht einmal. Sie ist weder mit Zwangsgeld belegt noch durch sonstige Zwangsmaßnahmen (Polizei, Jugendamt, Gerichtsvollzieher) durchsetzbar.



3) Verbindlich und durchsetzbar wird das alles erst mit der "familiengerichtlichen Billigung". - Dann kann man z.B. Zwangsgeld beantragen, falls das Kind nicht herausgegeben wird o.ä.



4) Eine Stufe verbindlicher wird es, wenn das Gericht eine freiwillige Vereinbarung der Eltern "zum Gegenstand seiner Entscheidung" macht. Das ist dann wie ein Urteil. Was eben vom Tenor her von den Eltern stammt, mehr oder weniger freiwillig. Spart dem Richter aber die Mühe, ein Urteil zu formulieren, zu schreiben, zu vertreten...



5) Falls - und nur dann! - die Eltern sich nicht einigen können, urteilt das Gericht entsprechend der Anträge.



Soweit alles klar?

Bitte gern, ich helfe doch immer, wo ich kann.



Hab das alles schon mehrmals durchexerziert.... :/



Herzlichen Gruß von Fred :cool:



P.S. Auf Deine pm reagiere ich morgen, fand sie aber in jedem Fall nachdenkenswert. Mit den Füßen mach Dir mal keine Sorgen - hab schon Größe 46, da kann nichts mehr passieren... Außerdem bin ich nicht aus Zucker.

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von Dirk
Moehrenmolch hat geschrieben:
Dirk hat geschrieben:
Nunja - Vor und Nachteile des Wechselmodells hin oder her - besser so, als nur alle 14 Tage.

Und es mag zwar selten sein, aber gibt auch Leute, die bekommen das hin.


Dir zuliebe laß ich meine Polemik gegen das Wechselmodell. ;D

Was besser ist, läßt sich pauschal sowieso nicht sagen.



Umso lieber aber widerspreche ich Dir hier:



Dirk hat geschrieben:
Rechtlich ist eure Vereinbarung aber erst verbindlich, wenn sie vom Familiengericht

genehmigt ist - denn nur dieses kann rechtswirksam solche Dinge regeln.


Das ist ein weitverbreiteter Irrtum.



Der Gesetzgeber ist schon immer davon ausgegangen, daß allein die Eltern das alles zu regeln haben.

Er hat lediglich eine Wächterfunktion für das Kind.

Deswegen gehört das Familienrecht ja auch zum FGG, zum Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit.



Eltern können das alles rechtswirksam regeln; zumal dann, wenn sie sich einig sind.

Auch bei Trennung oder Scheidung.

Das Familiengericht reagiert ja nur auf ANTRAG.



Wir haben also fünf Stufen:



1) Eltern regeln allein, rechtswirksam. Entweder, weil sie sich einig sind, oder, weil einer mit den Schultern zuckt.



2) Eltern schließen - quasi moderiert vom Familiengericht - eine freiwillige Übereinkunft. Die allerdings bindet sie noch nicht einmal. Sie ist weder mit Zwangsgeld belegt noch durch sonstige Zwangsmaßnahmen (Polizei, Jugendamt, Gerichtsvollzieher) durchsetzbar.



3) Verbindlich und durchsetzbar wird das alles erst mit der "familiengerichtlichen Billigung". - Dann kann man z.B. Zwangsgeld beantragen, falls das Kind nicht herausgegeben wird o.ä.



4) Eine Stufe verbindlicher wird es, wenn das Gericht eine freiwillige Vereinbarung der Eltern "zum Gegenstand seiner Entscheidung" macht. Das ist dann wie ein Urteil. Was eben vom Tenor her von den Eltern stammt, mehr oder weniger freiwillig. Spart dem Richter aber die Mühe, ein Urteil zu formulieren, zu schreiben, zu vertreten...



5) Falls - und nur dann! - die Eltern sich nicht einigen können, urteilt das Gericht entsprechend der Anträge.



Soweit alles klar?

Bitte gern, ich helfe doch immer, wo ich kann.



Hab das alles schon mehrmals durchexerziert.... :/



Herzlichen Gruß von Fred :cool:



P.S. Auf Deine pm reagiere ich morgen, fand sie aber in jedem Fall nachdenkenswert. Mit den Füßen mach Dir mal keine Sorgen - hab schon Größe 46, da kann nichts mehr passieren... Außerdem bin ich nicht aus Zucker.
















Punkt 1.) und 3.) widersprechen sich - eben wegen Punkt 3.) ist Punkt 1.) nicht richtig.



Und im Prinzip schreibe ich ja nichts anderes, als das, was Du unter Punkt 3.) mitteilst ;)

_________________
Grüße

Dirk


 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von Martina
wie Fred schon schrieb, mal sehen, was euer Kind in einigen Jahren dazu sagt. Also ich geb dem Stöppke grade mal Zeit bis zur Pubertät, spätestens da wird dieses Wechselmodell Probleme bereiten, aber diese Diskussion hatten wir schon mal, Sorry, aber das ist nun mal meine Meinung.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von Moehrenmolch
Martina hat geschrieben:
Sorry, aber das ist nun mal meine Meinung.


:eek: Für Meinungen - und gar für gut begründete! - muß man sich doch nicht entschuldigen!!!



Ein Forum lebt nicht von den Infos allein.

Nur unterschiedliche Meinungen geben die Würze.



Sonst würden wir uns doch alle immer gegenseitig bloß bestätigend auf die Schulter klopfen...

Öde Vorstellung.



Meint: Fred :ja:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von Arvalond
@ Moehrenmolch ... mal was ganz anderes: Soll deine Signatur irgendwie provozieren oder versteh ich die nur nicht. Möglicherweise hat die ja irgendeine versteckte Bedeutung, die in dieses Scheidungsforum paßt?


 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von hörnchen
martina hat geschrieben:
wie Fred schon schrieb, mal sehen, was euer Kind in einigen Jahren dazu sagt. Also ich geb dem Stöppke grade mal Zeit bis zur Pubertät, spätestens da wird dieses Wechselmodell Probleme bereiten, aber diese Diskussion hatten wir schon mal, Sorry, aber das ist nun mal meine Meinung.




Wenn der Steppke das mal liest und versteht wird er meinen er wäre ein "Vertragsgegenstand". Jaaaa, ich Dummi vergess aber auch immer wieder dass wir in einem "Rechtsstaat" leben.



Ich kenne einen Fall da gabs das "Wechselmodell" das Kind sackte ab.



Die Signatur vom Karottenmolch ist hier sicher nicht das Thema, der Frager sollte mal seine Werte und menschlichen Fähigkeiten überdenken.



Ich krieg die Krise wenn ich das so lese: Objekt Kind. Da interssiert nur das Geld und keinesfalls was gut fürs Kind wäre. Nennt man Egozentrik ;)



hörnchen


 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von Arvalond
Hmmm, bei Foren kommt man doch irgendwie immer wieder zum Thema Selbstdarstellung.

Tut mir leid, das ich nicht per persönlicher Nachricht diese Frage nach der Bedeutung der Signatur gestellt habe, sondern das hier öffnetlich gemacht habe. Aber bitte, jetzt keine politische Diskussion oder was auch immer. Abschweifungen vom Thema finde ich in diesem Forum (wie in den meisten anderne Foren welcher Art auch immer) zu genüge. Die sind einfach nur ermüdent.

Also, mein Fehler, bitte um persönliche Rückmeldung.


 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von hörnchen
Arvalond hat geschrieben:

Also, mein Fehler, bitte um persönliche Rückmeldung.




Lerne Menschen, Exen und auch Kinder zu respektieren dann kannste mitreden und hör auf irgendwelche Fanatiker oder besser emotionalen "Deppen" hinterherzurennen.



hörnchen



Steck dir Deine Parolen


 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von hörnchen
hörnchen hat geschrieben:
Arvalond hat geschrieben:

Also, mein Fehler, bitte um persönliche Rückmeldung.




Lerne Menschen, Exen und auch Kinder zu respektieren dann kannste mitreden und hör auf irgendwelche Fanatikern oder besser emotionalen "Deppen" hinterherzurennen.



hörnchen



Steck dir Deine Parolen


 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von Arvalond
Mein Beitrag (das es mein Fehler war) war nicht ironisch oder so gemeint. Wenn du das nicht glaubst, tut es mir leid.

Wie darf ich deinen letzten Beitrag (22:12) verstehen?


 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von hörnchen
Hallo,



Les Dir dochmal durch was Du hier schreibst, Deine Vereinbarung, dann das Kindergeld......



Faktisch kenne ich nur Fälle wo das Wechselmodell für die Kinder nach hinten losging. Übrigens, wenn man sich so harmonisch einigen kann dann braucht es keine Vereinbarung, dann redet man miteinander ;)



Nochwas: Mit keinem Wort hast Du bisher das Kind, das ja auch noch ein Faktor ist erwähnt. Du willst über das Objekt Kind verhandeln und natürlich Geld. Das Kind ganz "haben"?



Normal lebt das Kind bei einer Hauptbezugsperson, der andere ET pflegt Umgang und wenns harmonisch läuft spricht man sich nach den Bedürfnissen ab aber bei dir kommt: Ganz haben oder aber Wechselmodell. Nun, vielleicht greift ja Deine Frau ein.



Im Übrigen finde ich es immer noch seeehr aussagekräftig dass du hier anfängst über Signaturen zu reden.



hörnchen


 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von Moehrenmolch
Arvalond hat geschrieben:
@ Moehrenmolch ... mal was ganz anderes:

Soll deine Signatur irgendwie provozieren oder versteh ich die nur nicht.


Für so etwas gibt es hier eine eigene Rubrik: http://www.scheidungsforum.de



Aber wenn wir schon dabei sind:

was genau verstehst Du denn nicht?

Oder positiv: was hast Du denn verstanden?

Und wozu "provoziert" dieser Satz Dich?

Bzw. warum fühlst Du Dich (so) provoziert (daß Du es thematisierst)?



Arvalond hat geschrieben:
Möglicherweise hat die ja irgendeine versteckte Bedeutung, die in dieses Scheidungsforum paßt?


Ich bin ein Freund offener Kommunikation und deutlicher Worte.



Mit freundlichem Gruß: Fred :cool:

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 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von Moehrenmolch
hörnchen hat geschrieben:
Faktisch kenne ich nur Fälle wo das Wechselmodell für die Kinder nach hinten losging.

Übrigens, wenn man sich so harmonisch einigen kann dann braucht es keine Vereinbarung, dann redet man miteinander ;)


Ein interessanter Hinweis.

Über diesen Punkt hatte ich mich ja auch gewundert.



Andererseits macht man manchmal natürlich auch (in guten Zeiten gerade für schlechte Zeiten) Verträge, damit man sie nicht "braucht".

Vielleicht krankt auch daran unser Rechtssystem? Daß man nicht bereits bei der Eheschließung verbindlich regelt, wie die Scheidungsfolgen im Fall des Falles aussehen?



Es würden weniger schnell Ehen geschlossen und erheblich weniger geschieden...



Sinniert Fred.... :rolleyes:

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von Moehrenmolch
Dirk hat geschrieben:
Moehrenmolch hat geschrieben:
Dir zuliebe laß ich meine Polemik gegen das Wechselmodell. ;D

Was besser ist, läßt sich pauschal sowieso nicht sagen.



Umso lieber aber widerspreche ich Dir hier:



Dirk hat geschrieben:
Rechtlich ist eure Vereinbarung aber erst verbindlich, wenn sie vom Familiengericht

genehmigt ist - denn nur dieses kann rechtswirksam solche Dinge regeln.


Das ist ein weitverbreiteter Irrtum.



Der Gesetzgeber ist schon immer davon ausgegangen, daß allein die Eltern das alles zu regeln haben.

Er hat lediglich eine Wächterfunktion für das Kind.

Deswegen gehört das Familienrecht ja auch zum FGG, zum Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit.



Eltern können das alles rechtswirksam regeln; zumal dann, wenn sie sich einig sind.

Auch bei Trennung oder Scheidung.

Das Familiengericht reagiert ja nur auf ANTRAG.



Wir haben also fünf Stufen:



1) Eltern regeln allein, rechtswirksam. Entweder, weil sie sich einig sind, oder, weil einer mit den Schultern zuckt.



(...)



3) Verbindlich und durchsetzbar wird das alles erst mit der "familiengerichtlichen Billigung". - Dann kann man z.B. Zwangsgeld beantragen, falls das Kind nicht herausgegeben wird o.ä.






Punkt 1.) und 3.) widersprechen sich - eben wegen Punkt 3.) ist Punkt 1.) nicht richtig.



Und im Prinzip schreibe ich ja nichts anderes, als das, was Du unter Punkt 3.) mitteilst
;)


Ich hatte es unglücklich formuliert, mea maxima culpa.



Der "Widerspruch" löst sich leicht auf, wenn man bedenkt, daß Stufe 1 nur dann geht,

wenn die Eltern willens(!) und fähig(!) sind, hier konstruktiv OHNE Gericht ihren

Job zu machen. Stufe 3 dagegen greift dann, wenn die Eltern Hilfe oder einen

Tritt i.d.A. brauchen, um ihren gemeinsamen Job zu machen.



Und manchmal geht es einfach nicht. Dann kann der Eine mit dem Anderen nicht.

Man muß nicht so tun, als gäbe es das nicht.



Aber mir war wichtig darauf hinzuweisen, daß NORMALERWEISE (und wie ich finde:

zu recht!!!) der Staat sich aus diesen familienrechtlichen PRIVATHEITEN heraushält.

Durch die Kindschaftsreform und die teilweise semi-kriminell agierenden "Väterrechts"-Gruppen

hat sich das leider in den letzten zehn Jahren erheblich verschlechtert: zu Lasten der Kinder

insbesondere.



Ansonsten hast Du mit Deiner Kritik recht, lieber Dirk.

Ich werde endlich mal präziser formulieren müssen.



Gut, daß wir das klären konnten ;D freut sich:

Fred

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 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von hörnchen
Moehrenmolch hat geschrieben:

Andererseits macht man manchmal natürlich auch (in guten Zeiten gerade für schlechte Zeiten) Verträge, damit man sie nicht "braucht".

Vielleicht krankt auch daran unser Rechtssystem? Daß man nicht bereits bei der Eheschließung verbindlich regelt, wie die Scheidungsfolgen im Fall des Falles aussehen?





Nun, was das finazielle betrifft ist die Ehe ja ein Vertrag, gesetzliche Rahmenbedingungen sind vorhanden, wie wir wissen ;)



Völlig abstrus finde ich es über ein Kind in "Vereinbarungen" zu verfügen oder auch allgemein über einen anderen Menschen. Z.B. Jeder Kindergeburtstag wird mit Vater, Mutter und Kind gefeiert. Man denke mal weiter und was ist denn dann wenn einer nicht kann oder will.....



Meiner Meinung nach braucht es kein Regelwerk wenn es die erwachsenen schaffen sich ein Miteinander zu erarbeiten. Oftmals ist es aber viel beliebter an einer Stelle Streitbaustellen aufzumachen und sich dann an anderer zu wundern wenns nicht harmonisch klappt.



hörnchen


 Was haltet ihr von so einer Vereinbarung? von Moehrenmolch
hörnchen hat geschrieben:
Moehrenmolch hat geschrieben:

Andererseits macht man manchmal natürlich auch (in guten Zeiten

gerade für schlechte Zeiten) Verträge, damit man sie nicht "braucht".

Vielleicht krankt auch daran unser Rechtssystem?

Daß man nicht bereits bei der Eheschließung verbindlich regelt,

wie die Scheidungsfolgen im Fall des Falles aussehen?



Nun, was das finanzielle betrifft ist die Ehe ja ein Vertrag, gesetzliche Rahmenbedingungen

sind vorhanden, wie wir wissen ;)



Meiner Meinung nach braucht es kein Regelwerk wenn es die erwachsenen schaffen sich

ein Miteinander zu erarbeiten.


Ja klar. Wenn - dann.



Ich meinte folgendes: zwei Menschen heiraten.

Mit Ehevertrag, der das Materielle regelt.

Wer bringt was mit, wie führt man das gemeinsame Leben usw.

Es ist nicht verboten, festzulegen, wie man sich die Trennung (materiell!!!) vorstellt).

Dazu gehört auch der Unterhalt für Kinder, Trennungsunterhalt u.dgl.



hörnchen hat geschrieben:
Völlig abstrus finde ich es über ein Kind in "Vereinbarungen" zu verfügen

oder auch allgemein über einen anderen Menschen.

Z.B. Jeder Kindergeburtstag wird mit Vater, Mutter und Kind gefeiert.

Man denke mal weiter und was ist denn dann wenn einer nicht kann oder will.....


Ja, der Passus ist mir auch aufgefallen.

Klingt merkwürdig "hart"... - bei einem "weichen" Thema.

So etwas muß man nicht regeln.



Wenn man das doch glaubt regeln zu müssen, könnte das ein Indiz dafür sein,

daß man es gar nicht regeln kann.




:juggle: Fred

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