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 Was passiert bei Tod? von Kindeswohl
Hallo,



ich habe einige Probleme mit dem Kindesvater.

Wir haben ein gemeinsames Kind und sind nie verheiratet

gewesen, also ich habe das alleinige Sorgerecht.

Er hat auch Umgang zum Kind,was recht ordentlich funktioniert.

Leider versucht er mich manchmal bei unserem Sohn schlecht zu machen.

Großes Problem ist er belästigt mich und kann es nicht verstehen das es nie wieder einen Neuanfang für uns geben wird.Er versucht sich auch immer Zutritt in meine Wohnung zu verschaffen,kurzum er sucht immer Gründe um mich zu nerven.Heute ist ihm dann eingefallen mal zu fragen was passiert, wenn ich sterbe.Er will wissen ,ob er dann unseren Sohn bekommt.Würde er ihn einfach so bekommen?Eigentlich würde ich es nicht wollen,da er einen Lebenswandel hat der nicht zu einem Grundschulkind passt.Könnte ich über den Anwalt etwas regeln,was dieses verhindern könnte?Ich glaube auch nicht unbedingt,dass unser Sohn das möchte.



Gruß Kindeswohl


 Was passiert bei Tod? von hörnchen
Hallo,



Euer Kind ist jetzt 3,5 oder?



Wie hätest Du es denn gern geregelt, sollte Dir etwas passieren? Also ich würde einer Person der ich vertraue und zu der das Kind vertrauen und einen Bezug hat für den Fall der Fälle eine "Sorgevollmacht" aushändigen auf der ausdrücklich steht dass diese für den Todesfall oder aber schwehrer Erkrankung gilt.



Dann kannst Du ein Testament machen in dem Du schreibst wo das Kind ggf. hin soll. Wichtig ist dass diese Person ggf. vor Gericht nachvollziehbar erklären kann warum dem so ist.



Also, wenn das Kind z.B. 9 ist und verwurzelt, nicht beim Vater leben will usw. wird das gerichtlich geprüft.

Nochwas, wenn er dich belästigt schau dich mal nach beratungsstellen um die begleitete Übergaben durchführen, dann bist Du aussen vor.



Saskia


 Was passiert bei Tod? von Kindeswohl
Hallo,



danke für deine Antwort.

wenn es so einfach geht,wäre ich zufrieden.



Naja,er belästigt mich schon manchmal sehr, er ist und bleibt ein Stalker.

Habe auch schon Anzeige erstattet und eine Stalkerakte angelegt.

Ist auch trotz neuem Gesetz schwierig etwas dagegen zu unternehmen.

Das Kind ist 7,habe noch ein anderes,das ist 3,5 ist aber nicht von ihm da habe ich aber auch Stress.Ich habe wohl einfach eine andere Einstellung zum Kindeswohl.





LG Kindewohl


 Was passiert bei Tod? von hörnchen
Hallo Duda,



einfach ist es sicher nicht!



Was Du tun kannst ist das Kind stärken und jedem Übergrif Einhalt gebietem. Das kostet Kraft, aber zulassen ist noch schlimmer.



Wenn Du das Gefühl hast Du schaffst das nicht allein schau nach kompetenter Begleitung vor Ort!. Einschätzen worums geht kannst am besten du selbst.

Was meint denn das 7-jährige Kind? Schau auf dessen Entwicklung und überlege dir ggf. dem Kind in dem Hickhack eine Fachperson an die Seite zu stellen.



Schau dass Du Zeugen hast und wenn das nicht geht dann schau nach neutralen Übergaben und bleib hartnäckig! Das hat mir die Hebamme mal kurz nach der Entbindung gesagt: Seien Sie penedrant! Ich habs nicht verstanden, aber gelernt wenn man zurückhaltend ist, ist man der doofe. Egal wie, geh Deinen Weg und lass Dich nicht verrückt machen.



hörnchen


 Was passiert bei Tod? von josie
hörnchen hat geschrieben:
Dann kannst Du ein Testament machen in dem Du schreibst wo das Kind ggf. hin soll. Wichtig ist dass diese Person ggf. vor Gericht nachvollziehbar erklären kann warum dem so ist.



Muss das vom Anwalt gemacht werden? Wenn ja, was kostet das ungefähr?


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