hörnchen hat geschrieben:
Hallo,
das mit dem alleinigen Sorgerecht ist nicht so einfach.
Rede mit deinem Anwalt und schau z.B. wenn der Vater eine Einwilligung zu etwas verweigert dass ihr das gerichtlich ersetzen laßt und gleichzeitig das ASR beantragt, hilfsweise eben nur für den Teilbereich.
Es gibt im Moment keinen Grund für das ASR. Aber, der richtige Ansprechpartner ist dein Anwalt der alle Prozesse und das Gericht kennt und somit eher einschätzen kann wie die Chancen in speziell deinem Fall sind.
Da die Kinder schon so groß sind haben sie, vor allem das 14 jährige, eine Menge mitzureden. Und: Umgangsrecht und Sorgerecht haben nichts miteinander zu tun.
hörnchen
Mit JGA meinst du wohl Jugendamt? Das wird allgemein JA abgekürzt
Ok ich danke Dir .
werden mit unserem Anwalt reden . Aber eins vorneweg . DER RICHTER ist extremst parteiich !!!!
Haben das bei der Scheidung selbst bemerkt , beim Teilen des Hausrats und mit dem was und wie er so redet , Zb redet er meinen Lebenspartner als Lover an . Oder er hat sich aufgeregt das unsere kleine bei der letzten Verhandlung auf dessen Schoss sass und mit ihm Späse machte ,er sprach die Kleine sogar bei dem Gespräch mit den Kindern darauf an und sagte auch das sich das nicht gehört so klein sei sie ja nicht mehr !!! er meinte das gehört sich nicht und hat sich noch mehr darüber aufgeregt das mein Lebenspartner--Verlobter vor der Tür im Warteraum anwesend war ... Mit diesem Richter seh ich kaum eine Chance überhaupt was zu machen
PS : ich muss dazu sagen die Kleine und auch mein Sohn lieben meinen Lebensgefährten abgöttisch und er kann keine Schritt ohne einen von beiden machen und er ist auch für die Kinder immer da egal was anliegt
er würde auch für die 2 sein Leben geben !!!!! Sein Spruch diese Kinder sind besser wie eigene Jemals wären