Das hängt wohl auch davon ab, wo Du wohnst.
Gib mal bei google "Hartz4+angemessener Wohnraum" ein, da kannst Du Dich nur noch wundern...
Hier zum Beispiel:
www.mdr.de/ratgeber/reformen/1615228.html
Oder hier (Zitat aus dem Hartz IV-Lexikon der Süddeutschen Zeitung):
Für einen Bezieher von ArbeitslosengeldII ist folgendes Problem in doppelter Hinsicht relevant:
Ist er Mieter, so werden ihm seine Miet- und Nebenkosten nur dann bezahlt, wenn er "angemessen" wohnt.
Besitzt er eine Eigentumswohnung oder ein Reihenhäuschen, so muss er solch eine Immobilie nicht verkaufen, wenn er sie selbst nutzt und ihre Größe "angemessen" ist, wie es im Gesetz heißt.
Was nun genau "angemessen" ist, hängt laut Bundesagentur für Arbeit von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Die Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus können demnach als Richtwerte betrachtet werden — und diese gestehen einem Single 45 bis 50 Quadratmeter zu, zwei Personen 60 (oder zwei Zimmer), drei Personen 75 (oder drei Zimmer) und vier Personen 85 bis 90 (oder vier Zimmer).
Für jedes weitere Familienmitglied kommen zehn Quadratmeter oder ein Zimmer hinzu. Die Obergrenze liegt im Regelfall bei 120 Quadratmetern.
(SZ vom 28.08.04)
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/78/38040/
Ich an Deiner Stelle würde mal bei der Stadt- oder Kreisverwaltung anrufen, bei der Stelle nachfragen, die ALGII auszahlt;
die müssen weiterhelfen und Auskunft geben.
Hofft Fred
