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 Brauche ich einen Anwalt von bruja
Hallo Leute,

habe euch heute erst gesucht/gefunden. Leider gibt es hier keine Suchfunktion. Meine Frage wurde bestimmt schon oft gestellt, kann sie aber nirgens finden.
Habe diese Woche ein Schreiben erhalten, daß der Ex nun die Scheidung nach Trennungsjahr wegen neuer Freundin eingereicht hat. Wir haben uns bisher gütlich geeinigt, die Besitztümer verteilt. Tochter lebt bei mir. Unterhalt bekomme ich zwar nicht, aber da hat das Amt mir meine Rechte abgenommen. Eigentlich ist die Scheidung nur eine Formsache, muss ich mir jetzt auch einen Anwalt nehmen?

LG bruja


 Brauche ich einen Anwalt von hörnchen
Hallo,

nachdem du ergänzende Leistungen vom Amt bekommst wirst du PKH, heißt neuerdings Verfahrenskostenbeihilfe, bekommen.

Ich würde dir daher raten nach einem Fachanwalt für Familienrecht zu schauen der auf PKH-Basis arbeitet und diesen mandatieren.

Frag mal vor Ort bei Beratungsstellen nach ob die jemanden haben. Es wird sonst vor Gericht ggf. ein 2ter wildfremder Anwalt vom Gang geholt, das kannst dir sparen und auch der Schriftverkehr wird ordentlich erledigt.

hörnchen


 Brauche ich einen Anwalt von bruja
:ja: danke hörnchen werd ich machen

gruß bruja


 Brauche ich einen Anwalt von Steve
Hallo,

nur zur Anmerkung: Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird kein zweiter Anwalt "vom Gang geholt". Dort ist ein Anwalt, nämlich der der Person die die Scheidung eingereicht hat, ausreichend.


 Brauche ich einen Anwalt von hörnchen
Hallo Steve,

als ich einmal eine Verhandlung vor dem Familiengericht hatte wurde bei einer einvernehmlichen Scheidung meine Anwältin vom Gang gebeten einzuspringen. Im Grunde nur eine Marionette.

Eine Gerichtsverhandlung ist nicht gesichert vor unliebsamen Überraschungen und wenn man selbst betroffen ist bekommt man oft nicht "alles mit". Deshalb würde ich immer dazu raten, wenn irgend möglich, einen kompetenten Anwalt dabei zu haben. Erst Recht wenn man Verfahrenskostenhilfe bekommt.

hörnchen


 Brauche ich einen Anwalt von bruja
Vielen Dank Leute, habe meine Anwältin angerufen und Die. Termin. Ex auch informiert, damit er es nicht in den falschen hals bekommt. die anwältin sagt aber das man verfahrenskostenbeihilfe innerhalb der nächsten 4 jahre zurückzahlen muss, wenn man wieder zu geld kommt. war mir neu, stimmt das? außerdem habe ich noch eine frage zu den besuchen meines kindes beim ex. wo stell ich die am besten? ihr kennt euch schon etwas aus hier


 Brauche ich einen Anwalt von hörnchen
Hallo,

Umgangsrecht/Besuchsreccht ist eine extra Rubrik.

Also ich hatte auch Verfahrenskostenbeihilfe ohne Ratenzahlung und mußte nichts zurückzahlen, wurde auch nicht mehr überprüft.

Erwartest du denn dass du in den nächsten Jahren so viel mehr Einkommen hast?

hörnchen


 Brauche ich einen Anwalt von bruja
sorry hörnchen, war krank. Nein ich nicht, aber der EX erbt.

bruja


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