Anzeige

Scheidung

Solar Forum | Navi Forum
  Scheidung | Anmelden |  Registrieren | AGB | Suche |  

Forum Scheidung » Scheidung Unterhalt Sorgerecht Forum » Tips Wohnmobil




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten
 gütertrennung von blade
ich spiele mit dem Gedanken mich scheiden zu lassen . Nur ich weiß nicht wie sich das verhält mit der Gütertrennung . wir haben nie etwas schriftliches vereinbart was jeder von uns nie einer scheidung bekommen hat. das zweite Problem ist wie die chancen dafür sind das der ich die kinder bekommen kann wenn jemand da was zu sagen kann wäre ich im sehr dankbar


 gütertrennung von Martina
Hallo blade,



zunächst ist es so, das normalerweise in einer Ehe grundsätzlich eine Gütergemeinschaft bzw. eine Zugewinngeminschaft herrscht.

Normalerweise wird alles, was während der Ehezeit gemeinsam erwirtschaftet wurde, z.B. Haus EGT- Wohnung usw., bei einer Scheidung 50 zu 50 geteilt. Außer es besteht irgendein Ehevertrag, der etwas anderes besagt.

Du schriebst, du willst wissen, wie du die Kinder bekommst.

Was hast du vor :?:

willst du deine Kinder regelmäßig sehen, oder willst du sie für ganz bei dir haben :?: Diese Frage ist mir etwas zu wage formuliert.

_________________
liebe Grüße

Martina



 gütertrennung von blade
ich möchte wissen wie es ein mann schaffen kann das aufenthaltsbestimmungsrecht für meine kinder zu bekommen weil ich um die kinder grosse angst habe das ihnen was zustösst oder verwahlosen


 gütertrennung von Martina
Hallo blade,



Auch ich kämpfe derzeit um das alleinige SR und ABR, aber das ist sicher nicht einfach kann ich dir sagen.

Normalerweise entscheidet ein Richter bei der Scheidung immer für ihn am einfachsten und das ist das gemeinsame SR und ABR.

Wenn es wirklich so schlimm steht, obwohl du keine Einzelheiten berichtest, musst du dich als erstes an das Jugendamt wenden und dort sagen, was los ist und warum du das ABR und SR anstrebst.

Dann wird das JA dir wahrscheinlich erst mal einen gemeinsamen Termin mit deiner EX anbieten, aber versprich dir davon bloß nicht viel, das JA sagt immer zum Wohle der Kinder sollte das gemeinsame SR beibehalten werden. Wo die Kinder künftig leben werden, kann bei diesem Termin durchaus in beiderseitigem Einverständnis geregelt werden. Das heißt aber noch lange nicht, das du das ABR auch bekommst.

Du wirst eine ganze Latte an Bürokratie über dich und die Kinder ergehen lassen müssen, angefangen von Psychologen über Erziehungsberater, Richter und dergleichen.



Nur in ganz schlimmen Fällen von Missbrauch oder ähnlichem entscheidet ein Richter für das alleinige SR und ABR.

Es gibt da zwar einen Paragraphen, der aussagt:

Jeder Elternteil kann das alleinige SR bekommen, wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, daß das Kindeswohl beim anderen Elternteil gefährdet ist.

Wie es dann mit dem Umgang aussieht, ist eine andere Geschichte. Wenn du es erreichen solltest, das die Kinder bei dir bleiben, wird man dir wahrscheinlich auch einen betreuten Umgang vorschlagen.



Ich hoffe es geht dir noch gut, nach all dem Wirrwarr :oops:

Lies doch im Forum mal noch ein paar Beiträge zu diesem Thema, aber wenn du deine Kinder wirklich gefährdet siehst, dann gehe diesen Weg.

Viel Glück dabei :wink:

_________________
liebe Grüße

Martina



Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten

 Gütertrennung, aber gemeinsame Wohnung: Wie wird aufgeteilt  Scheidung
 Gütertrennung  Zugewinn / Vermögen
 Benötige hilfe,wegen schriftstück für gütertrennung  Zugewinn / Vermögen
 Gütertrennung  Zugewinn / Vermögen
 Scheidung-Verzicht auf Gütertrennung  Zugewinn / Vermögen
Impressum

transporterforum  aussenborderteile