Hallo blade,
Auch ich kämpfe derzeit um das alleinige SR und ABR, aber das ist sicher nicht einfach kann ich dir sagen.
Normalerweise entscheidet ein Richter bei der Scheidung immer für ihn am einfachsten und das ist das gemeinsame SR und ABR.
Wenn es wirklich so schlimm steht, obwohl du keine Einzelheiten berichtest, musst du dich als erstes an das Jugendamt wenden und dort sagen, was los ist und warum du das ABR und SR anstrebst.
Dann wird das JA dir wahrscheinlich erst mal einen gemeinsamen Termin mit deiner EX anbieten, aber versprich dir davon bloß nicht viel, das JA sagt immer zum Wohle der Kinder sollte das gemeinsame SR beibehalten werden. Wo die Kinder künftig leben werden, kann bei diesem Termin durchaus in beiderseitigem Einverständnis geregelt werden. Das heißt aber noch lange nicht, das du das ABR auch bekommst.
Du wirst eine ganze Latte an Bürokratie über dich und die Kinder ergehen lassen müssen, angefangen von Psychologen über Erziehungsberater, Richter und dergleichen.
Nur in ganz schlimmen Fällen von Missbrauch oder ähnlichem entscheidet ein Richter für das alleinige SR und ABR.
Es gibt da zwar einen Paragraphen, der aussagt:
Jeder Elternteil kann das alleinige SR bekommen, wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, daß das Kindeswohl beim anderen Elternteil gefährdet ist.
Wie es dann mit dem Umgang aussieht, ist eine andere Geschichte. Wenn du es erreichen solltest, das die Kinder bei dir bleiben, wird man dir wahrscheinlich auch einen betreuten Umgang vorschlagen.
Ich hoffe es geht dir noch gut, nach all dem Wirrwarr :oops:
Lies doch im Forum mal noch ein paar Beiträge zu diesem Thema, aber wenn du deine Kinder wirklich gefährdet siehst, dann gehe diesen Weg.
Viel Glück dabei
