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Als ich mich von meiner Frau vor einem halben Jahr getrennt habe, war sie unbefristet krank geschrieben und bezog aus ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld. Sie war/ist dort allein versichert, während ich mit den Kindern (leben bei mir) beihilfeberechtigt und privat versichert bin. Inzwischen scheint der Krankenstand meiner Noch-Frau wohl beendet zu sein, weshalb sie sich freiwillig in der GKV versichert hat. Erwerbstätig ist sie derzeit nicht, weil ihr Zeitvertrag während der Erkrankung ausgelaufen ist. Jetzt verlangt sie, dass mein Arbeitgeber die Hälfte ihrer KV-Beiträge (und ich selbst den Rest) zahlen soll. Kann das wirklich sein, dass noch nach der Trennung Anspruch auf Beginn (!) einer Mitversicherung besteht?
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