|
Ich habe Lohnsteuerjahresausgleich gemacht für 2010. Das war das Trennungsjahr und die Lohnsteuerklasse muss ja von III auf I erst für das Folgejahr geändert werden. Dennoch hat mich das örtliche Finanzamt für 2010 getrennt veranlangt und mich wie ein Single behandelt, obwohl ich mit Frau und Kindern mind. die erste JAhreshälfte 2010 noch in der gemeinsamen Wohnung gelebt habe. Ich habe also eine fette Steuernachzahlung ins Haus gekriegt mit Tausenden Euro, die ich innerhalb 4 Wochen zu bezahlen hätte. Ich habe sofort Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid eingelegt und daruf hingewiesen, dass ich erst im Folgejahr der Trennung getrennt veranlagt werden möchte mit Lohnsteuerklasse I und nicht auch schon im Vorjahr. Weiss ich denn besser Bescheid als die Finanzbeamten vom örtlichen Finanzamt ? Gut dass es die Einspruchsmöglichkeit gibt, mal sehen was dabei rauskommt, sonst klage ich beim zuständigen Finanzgericht.
Die finanziellen Folgekosten einer Scheidung sind nicht unerheblich. Dazu kommt ja noch, dass ich mehr Unterhalt zahle, als ich müsste. Ich gehe davon aus, dass das Geld meinen Kindern zugute kommt, aber wer weiss, wo das Geld landet und was meine Ex-Frau wirklich damit anstellt. Muss ich denn auch UNterhalt zahlen, wenn ihr neuer Lebensgefährte Geld mit in die neue Beziehung einbringt ? Denn dann hätte ja meine Ex-Frau Einkünft von zwei Männern, von mir und vom neuen Partner.
|