Hallo,
das Trennungsjahr beginnt auch wenn ihr zusammen wohnt. Es ist allerdings erforderlich dass ihr getrennt von Bett und Tisch lebt. Also: Getrennte Kassen, selber einkaufen, waschen, kochen....
Zitat:
Sie bekommt ja dann auch Trennungsunterhalt.
Dann lass den mal errechnen.
Zitat:
Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft. Max. Zugewinn auf xxxx€ beschränkt.
Siehste, davon hast gar nix geschrieben... deshalb auch mein Rat zunächst vor Ort real in Beratung zu gehen, da lassen sich solche Fragen klären. Also kannst du ihr ja anbieten dass sie ihren Zugewinn in Höhe von 9999,99 € bekommt zum Zeitpunkt X und Trennungsunterhalt i.H. von 111,11 €, dann kann sie kalkulieren und planen.
Zitat:
Warum geht es um den Streitwert der Wohnung, wenn ich Sie aus meinem Eigentum haben möchte ?
Nun, wenn du nur dürftigste Informationen gibst geht man von der Norm aus, also eben in der Ehe erwirtschafteter Zugewinn.....
hörnchen