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 Trennung steht bevor. Was jetzt ??? von osito
Hallo zusammen,

bei mir ist es nun zu Ende. In Vorbereitung auf die Trennung habe ich ein paar Fragen:

Wir haben eine ETW (Schulden und GB eintrag laufen nur auf mich und wurde während der Ehe erworben, EK habe ich alleine aufgebracht).

Ich LStKl 3 / Sie LStKl 5 (TZ Beschäftigt).
Meine Frau zahlt nichts für Miete/Essen/Strom etc.

Nun meine Fragen:

Im Hinblick auf den Unterhalt, wäre die Steuerklasse 4/4 besser für mich oder spielt das keine Rolle ?

Kann ich meine Frau auffordern, meine ETW zu verlassen ?

Was mache ich, wenn Sie nicht gehen möchte ?

Vielen Dank im Voraus.


 Trennung steht bevor. Was jetzt ??? von hörnchen
Hallo,

führt ihr eine Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder habt ihr einen Ehevertrag?

Zitat:
Im Hinblick auf den Unterhalt, wäre die Steuerklasse 4/4 besser für mich oder spielt das keine Rolle ?


Spielt keine Rolle da der Steuervorteil gerechnet wird und du wirst eh die 1 bekommen....

Zitat:
Kann ich meine Frau auffordern, meine ETW zu verlassen ?


Können kannst du schon. Nur ist erstmal das Trennungsjahr zu absolvieren und der Zugewinn gehört geklärt usw... Dann kann auch deine Frau sehen wie sie nun weitermacht, Wohnung kaufen oder mieten.... Möbel usw..

Zitat:
Was mache ich, wenn Sie nicht gehen möchte ?


Immer wenn Werte im Spiel sind (Wohnung, Geld) wirds richtig schön teuer bei Anwälten und Gericht (Streitwert). Daher da immer mein Rat: In einer Beratungsstelle beraten lassen, eventuell eine Mediation und dann beim Notar eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellen lassen und beurkunden.

Wie lange war die Ehedauer? Hast du bereits einen Anwalt?

hörnchen


 Trennung steht bevor. Was jetzt ??? von osito
Zitat:
Können kannst du schon. Nur ist erstmal das Trennungsjahr zu absolvieren


Es geht ja darum, daß Sie ausziehen soll, damit das Trennungsjahr beginnt.

Sie bekommt ja dann auch Trennungsunterhalt.

Zitat:
führt ihr eine Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder habt ihr einen Ehevertrag?


Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft. Max. Zugewinn auf xxxx€ beschränkt.

Ehe seit 7 Jahren

Beim Anwalt war ich noch nicht.

Warum geht es um den Streitwert der Wohnung, wenn ich Sie aus meinem Eigentum haben möchte ?


 Trennung steht bevor. Was jetzt ??? von hörnchen
Hallo,

das Trennungsjahr beginnt auch wenn ihr zusammen wohnt. Es ist allerdings erforderlich dass ihr getrennt von Bett und Tisch lebt. Also: Getrennte Kassen, selber einkaufen, waschen, kochen....

Zitat:
Sie bekommt ja dann auch Trennungsunterhalt.


Dann lass den mal errechnen.


Zitat:
Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft. Max. Zugewinn auf xxxx€ beschränkt.


Siehste, davon hast gar nix geschrieben... deshalb auch mein Rat zunächst vor Ort real in Beratung zu gehen, da lassen sich solche Fragen klären. Also kannst du ihr ja anbieten dass sie ihren Zugewinn in Höhe von 9999,99 € bekommt zum Zeitpunkt X und Trennungsunterhalt i.H. von 111,11 €, dann kann sie kalkulieren und planen.


Zitat:
Warum geht es um den Streitwert der Wohnung, wenn ich Sie aus meinem Eigentum haben möchte ?


Nun, wenn du nur dürftigste Informationen gibst geht man von der Norm aus, also eben in der Ehe erwirtschafteter Zugewinn.....

hörnchen


 Trennung steht bevor. Was jetzt ??? von osito
Hallo Hörnchen,

Danke erst mal für die beantworteten Fragen.

Zitat:
Nun, wenn du nur dürftigste Informationen gibst geht man von der Norm aus, also eben in der Ehe erwirtschafteter Zugewinn.....


Du hast das schon richtig verstanden. Die ETW wurde wärend der Ehe gekauft. Da meine Frau mit nichts in die Ehe gekommen ist, habe ich meine Ersparnisse, ein Geschenk meiner Eltern (schriftlich verfasst) als EK hergenommen.
Die ETW und der Kredit läuft nur auf meinen Namen.

Was ergibt sich jetzt daraus, aus Sicht Eigentum von wem ? Zugewinn ?

Getilgt wurde ja auch noch. Ebenfalls ausschließlich von mir.


 Trennung steht bevor. Was jetzt ??? von hörnchen
Du,

Glaskugellesen ist nicht mein Ding.

Nimm alle Unterlagen und schreib dir deine Fragen auf und vereinbare bei einem Anwalt ein Beratungssgespräch mit einem festen Honorar.

Zugewinn ist alles was in der Ehe erwirtschaftet wurde, halt auch die Tilgung der Wohnung bzw. der Wertzuwachs. Inwieweit das Geld deiner Eltern aussen vor ist wird an der Formulierung liegen.

hörnchen


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