Hallo,
selbstverständlich stimmt das:
zamzam hat geschrieben:
Und stimmt es, daß mir das Jobcenter den Unterhaltsvorschuß vom Jugedamt zu 100% abgezogen wird?
Denn das Jobcenter stockt nur auf was durch andere Leistungen nicht gedeckt ist.
Schau mal nach einer Beratungsstelle für binationale Paare. Dein Anwalt kann beantragen dass dir die Wohung zugewiesen wird, nur wenn sie für dich und die Kinder zu groß/zu teuer ist wirst du trotzdem einen Umzug in Betracht ziehen müssen.
Warst du schon beim allgemeinen sozialen Dienst? Wie alt sind die Kinder?
hörnchen