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 Wie soll ich mich verhalten??? von Manni200
Hallo alle,
ja, auch ich bin nun soweit. Nach 21 Ehejahren die Scheidung und wenn ich ganz ehrlich bin, ich fühle mich jetzt wieder richig gut, ja, ich nehme sogar zu, es schmeckt mir wieder.
Aber mich beschäftigt eher ein anderes Thema, SIE ist am 1.12.10 aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen, wir hatten uns auf 500€ Unterhalt geeinigt, zumindest im Trennungsjahr. Ich hatte eingewilligt da ich keinen Krieg möchte, ich möchte gern eine saubere Scheidung. Aber jetzt hab ich vom Finanzamt einen Brief erhalten, wo ich aufgefordert werde meine Steuerklasse zu ändern, da ich ja seit dem 1.12.10 in Trennung lebe, also wieder weniger Geld für mich und mehr für SIE. Das Kindergeld für unseren gemeinsamen Sohn (21 und angehender Student) bekommt SIE auch noch, obwohl er bei mir lebt und wohnt. SIE hat auch fast den gesamten Haushalt mitgenommen, sogar das Auto, ich hab mir jetzt eins für 300€ besorgt.
Wie verhält man(n) sich in solch einem Fall? Geht das überhaupt noch ohne Krieg?
Einen Anwalt habe ich bereits eingeschaltet, der überprüft jetzt alles, aber ich würde es gern friedlich regeln


 Wie soll ich mich verhalten??? von hörnchen
Hallo,

dein Anwalt wird dir noch viel mehr ragen zu den Geamtumständen bzw. Zahlen sagen/fragen.

Übrigens gibt es kein Schuldprinzip mehr und dass die Steuerklasse geändert wird ist auch normal.

Um Kosten zu sparen wäre eine notarielle Vereinbarung (Zugewinn) hifreich. Alles was ein Anwalt oder Gericht bearbeitet ist deutlich teuerer.

hörnchen


 Wie soll ich mich verhalten??? von orgel
Hallo,
das Kindergeld steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind wohnt (ofiziel angemeldet).
Ausserdem ist Deine Ex Unterhaltspflichtig ihrem Kind gegenüber. Du musst ein Brief an die zuständige Familienkasse schreiben. Sie werden von Dir Meldebescheinigung Deines Sohnes verlangen und Deine Ex auffordern, das Geld zurück zu zahlen, was sie angenohmen hat in der Zeit, in der Dein Sohn bei Di agemeldet ist.
Da Dein Sohn schon volljährig ist, muss er den Unterhalt selbst anklagen. Und zwar von beiden Eltern. Der Unterhalt wird anders berechnet, als vor 18. Lebensjahr. Im Internet gibt es ganz genaue Beschreibung, wie das funktioniert.
Und Dir steht Lohnsteuerklasse 2 (so lange wie du wirklich alleinstehend bist). Die ist etwas günstiger, als die 1.
Mein Sohn (16) lebte bei mir 3 Jahre nach der Scheidung , dann wollte er zu seinem Vater. Ich zahle Unterhalt, und das Kindergeld kriegt sein Vater.

Viel Glück


 Wie soll ich mich verhalten??? von OnkelGis
Ihr sollte schauen , ob ihr noch eine Chance habt die Trennung auf 2010 zu datieren.
(Wir haben uns eigendlich auch am 1.12.2009 getrennt, offiziell 1.3.2010), da ihr sonst die Steuern für 2010 nachzahlen müsst (wenn ihr eine gemeinsame Veranlagung habt) Bei uns wären das sicher 3-4 T€ geworden.
Ich fürchte, dass bleibt euch nicht erspart; aber das ist eure Steuerschuld, d.H. jeder hat die Hälfe zutragen.


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