Lorenchen hat geschrieben:
Unter welchen Voraussetzungen kann man der Mutter das alleinige ABR wieder entziehen?
Du meinst vermutlich das alleinige
Sorgerecht?
Das kann man so einfach nicht beantworten.
Wie immer heißt auch hier das - nichtssagende - Zauberwort: "Kindeswohl".
Lorenchen hat geschrieben:
Bzw. kann der Richter automatisch auf Wunsch des Vaters seine Entscheidung wieder rückgängig machen.
Nein. Automatisch schon mal gar nicht.
Von sich allein aus darf das Gericht gar nichts machen.
Und "Wünsche" gibt es bei Gericht nicht.
Man muß einen Antrag stellen.
Dem wird entweder entsprochen oder er wird abgelehnt.
Dagegen gibt es dann (meistens) Rechtsmittel (wie Beschwerde).
Gruß von Fred
