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 Als Erziehungsberechtigte noch Rechte? von nicki32
Meine Tochter hat einen geregelten Umgang (alle 2 Wochen Fr.-So.) mit Ihrem nicht sorgeberechtigten Vater, der zum größten Teil bei der Großmutter stattfindet. Bisher besuchte sie jeden Montag mit der Oma eine Musikschule, die in einer 50km entfernten Stadt stattfand, so daß meine Tochter alle 2 Wochen erst am Dienstag früh wieder in den Kindergarten gebracht wurde. Seit der Geburt hat sich die Oma sehr gegenüber meiner Tochter engagiert. Doch leider ist aus dieser Hilfe ein Anspruch gegenüber meiner Tochter erwachsen. Seit geraumer Zeit lebe ich mit meinem neuen Freund zusammen. Aufgrund der geänderten Lebenssituation und der großen Einflußnahme der Oma, möchte ich nicht mehr, daß meine Tochter diesen Musikunterricht besucht, zumal sie jeden 2. Montag im Kindergarten fehlt. alternativ haben wir vorgeschlagen, daß der Unterricht mit der Oma in meiner Stadt stattfinden kann. Diese Entscheidung wird leider nicht akzeptiert und jetzt habe ich einen Brief vom Anwalt vorliegen. Hat jemand Erfahrungen mit solchen Situationen. Kommt der Vater mit seinem "Veto" durch? Muß ich dann befürchten, daß alle meine Entscheidungen gerichtlich angegangen werden?


 Als Erziehungsberechtigte noch Rechte? von Dirk
Hallo nicki32,



wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, kann Dir nicht wirklich viel passieren - allerdings solltest Du sehr genau abwägen. Das Verhältnis aller Beteiligten wird sich nicht verbessern, wenn ein Teil unbedingt seine Vorstellungen durchsetzt. Versuch einen Kompromiss zu finden, sowas stellt meist alle wenigstens ein bissel zufrieden............

_________________
Grüße

Dirk


 Als Erziehungsberechtigte noch Rechte? von Martina
Hallo Nicki,



darf ich fragen wie alt deine Tochter ist ?

Ich habe nämlich grade überlegt, was mit diesem Musikunterricht denn geschehen soll, wenn deine Tochter zur Schule kommt. Da kann sie dann auch nicht alle 2 Wochen erst am Dienstag wieder erscheinen.

Außerdem solltest du der Oma, auch wenns schwerfällt klar machen, das du das alleinige SR hast und den Musikunterricht auch ganz streichen könntest. Versuche noch mal mit ihr zu reden, wenn ihr was an ihrer Enkeltochter liegt, wird sie es verstehen.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Als Erziehungsberechtigte noch Rechte? von nicki32
martina hat geschrieben:
Hallo Nicki,



darf ich fragen wie alt deine Tochter ist ?

Ich habe nämlich grade überlegt, was mit diesem Musikunterricht denn geschehen soll, wenn deine Tochter zur Schule kommt. Da kann sie dann auch nicht alle 2 Wochen erst am Dienstag wieder erscheinen.

Außerdem solltest du der Oma, auch wenns schwerfällt klar machen, das du das alleinige SR hast und den Musikunterricht auch ganz streichen könntest. Versuche noch mal mit ihr zu reden, wenn ihr was an ihrer Enkeltochter liegt, wird sie es verstehen.








Hi Martina,

meine Tochter ist 4. Ich hatte auch der Oma gesagt, dass mit 6 Jahren schluß ist. Das wusste Sie auch und war einverstanden.

Der Kindergarten hatte mich zum Gespräch gebeten und meinte, dass es für Anna besser wäre, wenn sie auf den Musikunterricht verzichten würde, damit Anna regelmäßig in den Kindergarten käme, da Sie sich nach so einem langen Wochenende bei Oma zurückgezogen hat und keinen Anschluß bekam. Seitdem sie jetzt nicht mehr beim Musikunterricht ist, ist Sie viel aufgeschlossener. Das tut auch einem Mutterherzen gut ;)

Nur sind Oma und Papa auf einem Egotrip!!! Sagen das alles zum wohle des Kindes geschehen soll...sehen aber nicht, dass ich gerade dafür kämpfe :nein:

Zu dem kompromiss: Ich habe ja die alternative-Musikunterricht in meiner Stadt-nach dem Kindergarten vorgeschlagen, aber das wollen Sie nicht....denke mal- weil Die Oma da auch schon Anschluß mit anderen Müttern hat-in ihrer Stadt. Es geht aber nicht um Oma!!!! Das mit dem Sr habe ich ihr gesagt... daher läuft Papa und Oma jetzt ja auch zum Anwalt. Das belastet mich alles sehr. Sie lassen uns einfach nicht in ruhe:-(


 Als Erziehungsberechtigte noch Rechte? von Martina
Hallo Nicki,

ich denke du solltest deinen Standpunkt einfach mal klar machen.

Es genügt doch wohl, wenn du erklärst, das es nicht dem Wohl deiner Tochter entspricht, wenn sie dem Kiga immer so lange fern bleibt.

Außerdem, was wollen die beiden denn machen, das alleinige SR berechtigt dich schließlich dazu, alleine zu entscheiden, was das beste für dein Kind ist.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Als Erziehungsberechtigte noch Rechte? von nicki32
ich denke du solltest deinen Standpunkt einfach mal klar machen.

Es genügt doch wohl, wenn du erklärst, das es nicht dem Wohl deiner Tochter entspricht, wenn sie dem Kiga immer so lange fern bleibt.

Außerdem, was wollen die beiden denn machen, das alleinige SR berechtigt dich schließlich dazu, alleine zu entscheiden, was das beste für dein Kind ist.



Hi Martina,



das interessiert die beiden nicht. Wollen jetzt "ihr recht" einklagen und das durchsetzen. Weiß halt nicht inwieweit sie damit durchkommen, da sie viel kontakt mit ihr hatten.


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