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 Aufenthalt und Umgang "mischen" von heohni
Hallo,

ich möchte gerne das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich übertragen lassen. Dazu gibt es von meinem Anwalt einen Entwurf mit 2 Absätzen.

1. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird auf die Mutter alleine übertragen
2. Das Sorgerecht bleibt unberührt

Sorgerecht ist derzeit geteilt.

Jetzt besteht mein Mann darauf, das es einen 3. Absatz gibt, in dem steht, das unsere Tochter (5J.) ihn in den Ferien besuchen wird.

Mein Anwalt ist dagegen, da er meint, so etwas gehöre da nicht hinein. Er meint, ich würde mich zu sehr verpflichten, was wenn, aus welchen Gründen auch immer eine Reise (Vater lebt in Spanien) nicht klappt? Sei es finanziell, sei es, das die Kleine nicht will/kann, etc?

Wie sind dazu Eure Erfahrungen?
Würde ein Richter so eine Vereinbarung akzeptieren?
Was mint Ihr dazu?

Würde mich wirklich sehr über Eure Meinung dazu freuen!

Danke und viel Grüße!
Heohni


 Aufenthalt und Umgang "mischen" von hörnchen
Hallo Heohni,

ich würde auch eine getrennte Umgangsvereinbarung anstreben. Umgangsrecht und Sorgerecht sind 2 unterschiedliche Dinge.

hörnchen


 Aufenthalt und Umgang "mischen" von heohni
Wie schaut es aus, die Vereinbarung wie beschrieben zu belassen, ihm aber anzubieten, alles andere in einem privat-rechtlichen Vertrag zu regeln? Denn dort kann ja dann am Ende alles sehr detailliert drin stehen, oder?


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