martina kaczynski hat geschrieben:
denkst du nicht, das man einer 15 jährigen, erst aml raten sollte, mit den Eltern und dem Bruder darüber zu reden, ehe man ihr sagt, das sie vor Gericht gehen kann ?
Bitte unterstelle mir keine Aussage, die ich so nicht gemacht habe.
Ich habe geschrieben, daß Hannah und ihr Bruder ihren Wunsch unter Umständen vor Gericht begründen müssen und nicht, daß sie vor Gericht gehen soll.
Hannahs Frage bezog sich nur auf eine prinzipielle Möglichkeit, und auf die habe ich prinzipiell geantwortet.
Was vielleicht unklar ausgedrückt war: die Begründung vor Gericht ist möglicherweise bei der (gerichtlichen) Festlegung des Sorgerechts im Zuge der Scheidung ihrer Eltern notwendig. Daß _sie_ deswegen vor Gericht ziehen soll, habe ich nicht gemeint und auch nicht geschrieben.
Daß sie mit ihren Eltern und v.a. mit ihrem Bruder darüber sprechen muß und die Sorgerechtserteilung an ihren Bruder nicht ohne dessen Zustimmung geschehen kann, ist wohl logisch und das habe ich vorausgesetzt.
Doch es erscheint mir von Hannah vernünftig, sich über die rechtliche Situation ("darf ich überhaupt zu meinem Bruder ziehen") _vor_ einem allfälligen Gespräch zu informieren.
Gruß
K.