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 Beim Bruder einziehen ? von Hannah
Hallo !

Dürfte ich, wenn sich meine Eltern scheiden lassen, bei meinem 20-jährigen Bruder einziehen ?

Danke


 Beim Bruder einziehen ? von Martina
Hallo Hanna,



sag mal, wie alt bist du denn ????

:rolleyes:

_________________
liebe Grüße

Martina



 Beim Bruder einziehen ? von karamia
Da dein Bruder volljährig ist, kann er prinzipiell - wenn ihr das beide wollt - das Sorgerecht für dich übernehmen. Je nach deinem Alter müßtet ihr das aber vor Gericht begründen.

K.


 Beim Bruder einziehen ? von Hannah
Ich bin 15...


 Beim Bruder einziehen ? von Martina
Hallo K.

denkst du nicht, das man einer 15 jährigen, erst aml raten sollte, mit den Eltern und dem Bruder darüber zu reden, ehe man ihr sagt, das sie vor Gericht gehen kann ?

_________________
liebe Grüße

Martina



 Beim Bruder einziehen ? von Martina
Liebe Hanna,

Ich will dir jetzt nicht unterstellen, das du mit 15 zu jung bist, für solche Entscheidungen, nein, im Gegenteil, ich kämpfe derzeit sogar dafür, das meinen Kindern 12 und 5 die Entscheidung darüber, wann sie bereit sind wieder mit ihrem Vater zu reden selbst überlassen werden soll. also glaube bitte nicht, das ich dich nicht für voll nehme. Aber ich möchte gerne von dir wissen, ob du überhaupt schon mal das gemeinsame Gespräch mit den Eltern und deinem Bruder gesucht hast, ehe du hier im Forum gerschrieben hast.

Ich denke, du hast vielleicht Angst, bei einem Elternteil bleiben zu müssen, obwohl du da gar nicht hin willst. So einfach wird es nicht sein, Hanna. Rede mit deinen Eltern über deine Ängste und versuche mit ihnen zusammen eine vernünftige und vor allem auch für dich richtige Lösung für das Problem zu finden, ehe du mit deinem Bruder, der ja auch erst 20 ist gleich zum Gericht zu laufen. Wenn deine Situation wirklich so schwierig sein sollte, gibt es die Möglichkeit bei deinem zuständigen Jugendamt erstmal mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter über dein Problem zu sprechen. Das Jugendamt ist dazu da, die Rechte und das Wohl der Kinder zu vertreten und das werden sie auch tun, wenn du dort um Hilfe bittest.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Beim Bruder einziehen ? von karamia
martina kaczynski hat geschrieben:
denkst du nicht, das man einer 15 jährigen, erst aml raten sollte, mit den Eltern und dem Bruder darüber zu reden, ehe man ihr sagt, das sie vor Gericht gehen kann ?
Bitte unterstelle mir keine Aussage, die ich so nicht gemacht habe.

Ich habe geschrieben, daß Hannah und ihr Bruder ihren Wunsch unter Umständen vor Gericht begründen müssen und nicht, daß sie vor Gericht gehen soll.



Hannahs Frage bezog sich nur auf eine prinzipielle Möglichkeit, und auf die habe ich prinzipiell geantwortet.



Was vielleicht unklar ausgedrückt war: die Begründung vor Gericht ist möglicherweise bei der (gerichtlichen) Festlegung des Sorgerechts im Zuge der Scheidung ihrer Eltern notwendig. Daß _sie_ deswegen vor Gericht ziehen soll, habe ich nicht gemeint und auch nicht geschrieben.



Daß sie mit ihren Eltern und v.a. mit ihrem Bruder darüber sprechen muß und die Sorgerechtserteilung an ihren Bruder nicht ohne dessen Zustimmung geschehen kann, ist wohl logisch und das habe ich vorausgesetzt.

Doch es erscheint mir von Hannah vernünftig, sich über die rechtliche Situation ("darf ich überhaupt zu meinem Bruder ziehen") _vor_ einem allfälligen Gespräch zu informieren.



Gruß

K.


 Beim Bruder einziehen ? von Martina
karamia, ich bitte dich,

das Mädchen ist 15 und steckt mitten in der Pubertät, denkst du nicht auch, das in diesem Alter nicht automatisch vorausgesetzt werden kann, das sie erst mit den Eltern gesprochen hat ?????

Die wissen wahrscheinlich noch gar nichts von ihrem Glück. Und wenn es dann so weit kommt, sagt das Mädel, das haben die in diesem Forum geraten. HAHAHA -> das war nun sarkastisch gemeint.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Beim Bruder einziehen ? von karamia
Martina, bitte lies genau, was ich schreibe:

Zitat:
Doch es erscheint mir von Hannah vernünftig, sich über die rechtliche Situation ("darf ich überhaupt zu meinem Bruder ziehen") _vor_ einem allfälligen Gespräch zu informieren.


Ich finde es gut und richtig, daß sie sich über die Rechtslage informiert, bevor sie was auch immer für ein Gespräch führt.

Warum unterstellst du ihr, daß sie mit ihren Eltern nicht spricht? Warum unterstellst du einem fünfzehnjährigen Mädchen, nicht Herr seiner Sinne zu sein?

Du kennst die Situation genausowenig wie ich. Und ich halte es für zulässig, auf eine allgemeine Frage eine allgemeine Antwort zu geben, ohne zuvor die kompletten Lebensumstände inklusive psychologisches Gutachten des Fragenden vorliegen zu haben.

Du nicht?



K.


 Beim Bruder einziehen ? von Martina
Darum gehts doch überhaupt nicht, ich unterstelle einer 15 Jährigen auch keinesfalls, das sie nicht weiß was sie will, oder gar nicht Herr ihrer Sinne zu sein, aber ich bin nach wie vor der Ansicht, das man an eine solche Frage von einer 15jährigen anders herangehen sollte, als ihr gleich die Rechtslage zu erklären.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Beim Bruder einziehen ? von karamia
warum, sie hat doch genau danach gefragt???

K.



PS: es ist deine Sache, wie du an eine Frage herangehen würdest. Ich nehme mir nicht heraus, dich für deine Art der Herangehensweise zu kritisieren. Also tue das bitte auch nicht bei mir.

Wenn du ein Problem damit hast, ist dieser Thread kaum der richtige Ort dafür. Ich empfehle im Zweifelsfalle eine Mail an den Administrator ;-) und klinke mich hier aus


 Beim Bruder einziehen ? von Dirk
Jeder hat seine eigenen Ansichten - dies sollte man akzeptieren - und es schließt ja auch nicht aus, seine persönliche Sichtweise zu schildern. Nur bitte jeder für sich......



Sonst ist hier schnell das Klima dahin :juggle:

_________________
Grüße

Dirk


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