Willkommen im Forum Thomas
tom7777 hat geschrieben:
Meine Frau ist am 01. August ohne Vorwarnung ausgezogen und wirftv mir vor das ich mit meiner Tochter nicht richtig umgegangen bin und war sogar schon beim Jugendamt und beschuldigt mich dort auch noch das ich sie angeblich versucht habe zu vergewaltigen...und das ich beim letzten Besuchskontakt die kleine verstört war und eine durchnäßte Windel hatte.
Wenn diese Vorhaltungen tatsächlich unbegründet sind, hast du auch nichts zu befürchten.
tom7777 hat geschrieben:
Aber ich habe für all diese Behauptungen bis auf die (Bettgeschichte) Zeugen wie ich mich für das Kind den Arsch aufgerissen habe und alles aber auch wirklich alles gemacht habe.
Das ist für Eltern normal, dass sie alles für ihre Kinder tun.
Du solltest erst mal aufhören das in den Vordergrund zu stellen, wichtig ist nur, dass es deiner Tochter gut geht.
tom7777 hat geschrieben:
Nun hat sie den Kontakt mir verweigert weil ich mich natürlich mit meinem Anwalt wehre und sie damit nicht einverstanden ist das ich Ihr vorwerfe das sie nähmlich nicht in der Lage ist Kinder zu erziehen ( Natürlich aus guten Grund und unter beweisen)
Tja, Thomas das ist eine natürliche Konsequenz, überlege nur mal, was du unternommen hast, nach dem deine Frau dir vorgeworfen hat, dass du nicht mit deiner Tochter umgehen kannst.
Du hast dir das schließlich auch nicht gefallen lassen.
Das stellt sich mir doch die Frage, warum hast du mit dieser Frau ein Kind gezeugt, wenn du ihre Erziehungsfähigkeit so sehr anzweifelst.
tom7777 hat geschrieben:
Nun habe ich morgebn einen Termin bei meinem RA wieder mal , da das Jugendamt keine Lösung hat und keine Einigung auf dem wege des Jugendamtes gibt...
Klar, das JA kann gar nichts bestimmen ohne eine richterliche Verfügung. Die sind nur der verlängerte Arm des Familienrichters.
Das JA kann beraten, aber ohne stichhaltige Gründe selbst gar nichts unternehmen.
tom7777 hat geschrieben:
So nun meine bitte an euch alle...wer kann mir den sagen wie lange es nun dauert bei Gericht das ich einen Termin dort bekomme und meine Tochter weider sehe.
Als erstes wird es zu einer Anhörung kommen, dann wird der Richter entscheiden wie es weitergeht.
Sollten sich die Vorwürfe deiner Frau als unbegründet herausstellen wirst du ein ganz normales Umgangsrecht für deine Tochter erhalten. Da die kleine aber erst 8 Monate alt ist, kann es natürlich auch sein, dass du sie nicht über Nacht bei dir haben wirst, sondern erst mal ein paar Stunden um mit ihr was zu unternehmen.
tom7777 hat geschrieben:
Ich habe mal gehört das es sogar bis zu zwei Jahre hingehalten werden kann....ich hoffe das dies nicht wahr ist .
Das kommt auf die Sachlage an und darauf wie schnell du eine Vorladung zur Anhörung beim Gericht bekommst.
tom7777 hat geschrieben:
Denn meine süsse 8 Monate alte Tochter ist alles für mich und da lasse ich keine ruhige Minute vorbeiziehen!!!
Ich kann ja verstehen, dass du dein Kind vermisst, aber anstelle die Mutter des Kindes vor Gericht zu zerren und sie überall als unfähige Mutter darzustellen, solltest erst mal hörnchens Rat befolgen und zusammen mit deiner EX zu einer Familienberatung gehen um dort vielleicht eine einvernehmliche Lösung zum Wohle des Kindes zu finden.
Wenn du aufhörst deiner EX Vorhaltungen zu machen, wird sie auch sicher einlenken und dir den Kontakt zum Kind nicht länger verweigern. Vorausgesetzt natürlich an den Vorwürfen gegen dich wegen Vergewaltigung usw. ist wirklich nichts dran.