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 Besuchs- bzw. Umgangsrecht 2 Kinder nicht gemeinsam von Horscht
Hallo an alle,

dies ist mein erster Artikel und ich bitte hier um Nachsicht, sollte ich formale Fehler begehen.



Ich lebe seit 3 Monaten von meiner Frau getrennt. Wir haben zwei Kinder 8 und 5 Jahre alt. Wir leben 360 Km weit getrennt, da ich an den Geschäftsort meines Arbeitgebers gezogen bin. Vorher war ich im Home Office tätig. Aufgrund finanzieller Probleme auf meiner Seite war es mir nicht möglich die Kinder über einen Zeitraum von 08 Wochen meine Kinder zu sehen. Nun ist die Lage etwas besser und ich hatte beide für jeweils eine Woche endlich bei mir. Doch nun meine Frage. Meine Noch Frau will die Kinder nur im Doppelpack an mich übergeben. Ich habe gesagt, dass ich das nicht schaffe und die Kinder einzeln haben möchte. Ich würde dann jeweils ein Kind gern für ein Wochenende alle 14 Tage haben. Wie ist die Gesetzeslage? Wer kann seine Meinung durchsetzten. Danke für die Antwort.


 Besuchs- bzw. Umgangsrecht 2 Kinder nicht gemeinsam von hörnchen
Hallo,



lies doch mal was Du da schreibst? Du willst die Kinder über 300 km an einen fremden Ort bringen, sie müssen die Trennung verkraften und und und.



Tut mir leid, aber ich denke das wird niemand verstehen wenn Du nur je ein Kind nehmen willst - übrigens, wie schafft denn die Mutter die restliche Zeit mit beiden gemeinsam? Überleg nochmal, ja?



hörnchen


 Besuchs- bzw. Umgangsrecht 2 Kinder nicht gemeinsam von Martina
Hallo Horscht,



Horscht hat geschrieben:
Meine Noch Frau will die Kinder nur im Doppelpack an mich übergeben.




Warum sollte sie dir immer nur ein Kind bringen, kannst du mir sagen, was das für einen Sinn machen sollte ?

Im übrigen wird dir wahrscheinlich jedes JA und Gericht die selbe Frage stellen.

Wenn du mit beiden Kindern auf einmal überfordert bist, würde ich vorschlagen du besuchst sie lieber über das WE, unternimmst am Heimatort was mit ihnen und kehrst dann wieder in deine Kinderfreie Zone zurück.

Sorry, aber das ist meine ehrliche Meinung

_________________
liebe Grüße

Martina



 Besuchs- bzw. Umgangsrecht 2 Kinder nicht gemeinsam von Horscht
Nein so ist das doch nicht gemeint. Ich werde doch wohl nicht meine Kinder im 14 tägigen Wechsel an zwei Tagen 600 Km weit gurken lassen. Das gilt doch nur für die Ferien. In der normalen Regelbetreung fahre ich die Strecke bis daheim und betreue die Kinder (dann auch zwei) vorort. Lediglich in den Ferien der Kinder (wenn auch ich arbeiten muss) möchte ich nur ein Kind. Ich habe das auch zwischenzeitlich rechtlich klären lassen. Es gibt hier keine Richtlinie. Das geschieht in Absprache zwischen den Erziehungsberechtigen. Danke für die kreativen Antworten.


 Besuchs- bzw. Umgangsrecht 2 Kinder nicht gemeinsam von hörnchen
Hmmmm,



Du willst also die Kinder in den Ferien trennen? Wie soll das einzelne Kind denn dann in der fremden Umgebung betreut werden wenn Du arbeitest?



Ich bin mal gespannt was die Mutter der Kinder zu der Idee sagt.



Horscht hat geschrieben:
Lediglich in den Ferien der Kinder (wenn auch ich arbeiten muss) möchte ich nur ein Kind. Ich habe das auch zwischenzeitlich rechtlich klären lassen. Es gibt hier keine Richtlinie.




Und wenns strittig wird kommt der ASD und das Gericht dazu. Ich kann mir schwehrlich vorstellen dass die Sozpäds dort die Lösung für gut finden würden.



Zitat:
Das geschieht in Absprache zwischen den Erziehungsberechtigen.




Jupp, nur wenn die sich nicht einigen können wird die Lösung zumeist bevorzugt welche am besten für die Kinder ist



Zitat:
Meine Noch Frau will die Kinder nur im Doppelpack an mich übergeben.




Tja, da siehts dann also nach strittig aus, nicht?



Zitat:
Danke für die kreativen Antworten.




;D büdde, gern geschehn!



hörnchen


 Besuchs- bzw. Umgangsrecht 2 Kinder nicht gemeinsam von hendrike
Lieber Horscht,



die Regelung mit den geteilten Ferien ist ursprünglich efolgt, damit sich die berufstätigen Eltern die Betreuung der Kinder während der Ferien teilen können, da ja keiner schlappe drei Monate Urlaub nehmen kann.



Was sollen denn bitte die Kinder bei Dir, wenn Du den ganzen Tag arbeitest? Das war zumindest die Frage, die sich mir beim lesen Deines Postings aufgedrängt hat.



Vielleicht können ja auch Deine Eltern einen Teil der Ferien übernehmen?



Die "normale" Umgangsregelung sieht jedes zweite Wochenende von Fr.-Mo. morgen, einen Abend in der Woche sowie die hälftigen Ferien vor. Du kommst also noch ganz gut bei der Regelung weg. Mit unseren Urlaubstagen müssen wir schließlich alle jonglieren.

:juggle:

Nichts für ungut - aber ein Ansinnen wie das Deinige kann ich gar nicht nachvollziehen.



Liebe Grüße



Jana


 Besuchs- bzw. Umgangsrecht 2 Kinder nicht gemeinsam von Martina
Hallo Horscht,



Wie du siehst, kommen noch mehr kreative Vorschläge für dich............ :lach:



Aber nichts des do trotz, solltest du schon danach handeln, was für die Kinder das beste ist.

Die Kinder in den Ferien zu trennen, sie noch dazu in einer ihr völlig neuen Umgebung auf sich gestellt zu lassen, weil du verständlicherweise, wie jeder von uns nicht 6 Wochen am Stück Urlaub nehmen kann, ist absolut nicht in Ordnung.

Wie stellst du dir denn die Situation bei der Mutter vor, sie hat sicher auch keine 6 wochen Urlaub auf einmal und muss zusehen, wie sie Job und Kinder auf die Reihe bekommt.



Das beste wäre doch wohl für die Kinder, wenn ihr euch die Ferien tatsächlich teilen würdet. 3 Wochen du und 3 Wochen deine EX.

Überlege doch mal, sie hat die Kinder (und zwar beide) schließlich immer und muss das nun alleine managen.

Ich denke mal als emanzipierter Vater solltest du doch in der Lage sein, deine Kinder unter einen Hut zu bekommen.

_________________
liebe Grüße

Martina



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