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 Einschränkunk des Umgangrecht von mps
Hallo,
Ich lebe in Scheidung und habe einen 5 1/2 Jahre alten Sohn, der bei meiner Ex lebt. :( Wir hatten es bisher so gehalten, das ich ihn jedes Wochenende von Samstag 15.00 bis Sonntag 17.00 holen darf. Weil er Samstagsvormittags zum russischen Theater geht.
Sie will das alleinige Sorgerecht mit der Begründung, ich hätte mein Leben nicht im Griff und sie wolle nicht das ich über sein Leben bestimme. Ich möchte es ihr aber nicht geben, weil ich dann das Gefühl hätte meinen Sohn zu verleugnen. Dazu muss ich sagen, ich arbeite und habe ein regelmäßiges Einkommen. Sie lebt von Sozialhilfe.
Damit ich es ihr doch gebe, darf ich ihn nur noch alle 14 tage zu den gleichen Zeiten holen. Eine Ferienregelung hatten wir bisher auch nicht.
Wer weiß Rat, was ich tun kann?


 Einschränkunk des Umgangrecht von hörnchen
Hallo,

bei dem Alter eueres Kindes ist eine 14tägige Reglung die übliche. Schonmal aus dem Grund dass das Kind nicht einen "WE" und einen Alltagselternteil hat.

Wende dich ggf. an das Jugendamt mit der Bitte um Beratung und Vermittlung. Die Mitarbeiter dort werden ggf. vor Gericht gehört und geben ihre Einschätzung ab. Dort kannst du auch thematisieren wie du dir Ferienumgang wünscht.

Und, wie heißt es immer so schön: Unterhalt hat mit Umgang nichts zu tun.

Sie braucht das ASR nicht wirklich. Da das Kind offenbar bisher vorrangig von ihr betreut wurde ist sie die Hauptbezugsperson und wird zu 90% das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen - sollte das Streit geben.

hörnchen


 Einschränkunk des Umgangrecht von mps
hörnchen hat geschrieben:
Hallo,

bei dem Alter eueres Kindes ist eine 14tägige Reglung die übliche. Schonmal aus dem Grund dass das Kind nicht einen "WE" und einen Alltagselternteil hat.

Wende dich ggf. an das Jugendamt mit der Bitte um Beratung und Vermittlung. Die Mitarbeiter dort werden ggf. vor Gericht gehört und geben ihre Einschätzung ab. Dort kannst du auch thematisieren wie du dir Ferienumgang wünscht.

Und, wie heißt es immer so schön: Unterhalt hat mit Umgang nichts zu tun.

Sie braucht das ASR nicht wirklich. Da das Kind offenbar bisher vorrangig von ihr betreut wurde ist sie die Hauptbezugsperson und wird zu 90% das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen - sollte das Streit geben.

hörnchen





Hallo,

Das alle 14 Tage üblich sind ist mir bekannt. Wäre ich auch mit einverstanden. Wir haben 2008 schon einmal getrennt gelebt. Damals hat das Gericht die Zeiten 14 tägig von Samstag 11.00 bis Sonntag 18.00 angeordnet. Also länger wie ich ihn heute sehen darf! Ich habe erfahren das die Zeiten im seinem Alter von Freitagnachmitag bis Montagmorgen liegen. Sie sagt, das Theater sei wichtiger, ich müsse dann vor Gericht klagen.
Meine Frage nun, geht Theater oder Verein vor Besuchsrecht? Hat sie ein Recht darauf zu bestehen das er dort hingeht? :bindagegen: Ein Mitarbeiter des JA hat sich auch schon bei mir gemeldet. Er kommt allerdings erst am 24. August aus dem Urlaub. :(
Das Aufenthaltsbesimmungsrecht kann sie auch ruhig haben, im Moment jedenfalls. Aber nicht das ASR. Ich möchte beantragen, wenn ich wieder in einer neuen Patnerschaft bin und sie ihn immer noch kein angemessenes Leben bieten kann, das er bei mir lebt. Wie sind da die Chancen?

mps


 Einschränkunk des Umgangrecht von hörnchen
Hallo,

dich würde man im allgemeinen als *brocken* bezichnen.

Was du vorhast ist zu deinem Wohl und nicht zum Wohl des Kindes und hoffentlich zum Scheitern verurteilt.

hörnchen


 Einschränkunk des Umgangrecht von Schiller
>Guten Morgen,also ich würde mal sagen,dass gewisse Sachen,wie Theater oderVerein,nicht unbedingt wichtiger sind,aber trotzdem wichtiger Bestandteil im Leben Deines Kindes ist und da ist regelmässigkeit schon gefragt,könnt ihr euch nicht einigen?

Es ist für Kinder eh schon schwer,durch eine Trennung aus dem normalen Leben greissen zu werden,da sollten doch zumindest ein paar Regelmässigkeiten eingehalten werden

LG


 Einschränkunk des Umgangrecht von mps
hörnchen hat geschrieben:
Hallo,

dich würde man im allgemeinen als *brocken* bezichnen.

Was du vorhast ist zu deinem Wohl und nicht zum Wohl des Kindes und hoffentlich zum Scheitern verurteilt.

hörnchen



Hallo,

Ist es falsch, wenn man seinem Kind das beste bieten möchte, wozu man in der Lage ist? Sind wir als Eltern nicht dazu verpflichtet?Ist man ein "brocken" wenn man das vorhat? Mir ist das Wohl meines Sohnes das wichtigste! Ich möchte, das es ihm gut geht, in jeder hinsicht. Mir geht es nicht darum, das er nicht bei seiner Mutter lebt! Das ist nicht mein Ziel. Denn dann würde ich heute schon alles tun, damit er mir zugesprochen wird. Ich möchte nur das er seine Kindheit und Jugend nicht als Sozialhifeempfänger erlebt. Du wirst wahrscheinlich jetzt sagen, das es nicht so wichtig ist. Sollte es auch nicht. Aber wir leben nun mal nicht in einer perfekten Welt.Kinder von Sozialhilfebezieher werden oft benachteiligt. Ich denke, das es nicht zu viel verlangt ist, wenn sie arbeiten geht.
Vor der Trennung war auch ich arbeitslos. Ich fand keinen Job in meinem Beruf und die Zeit lief ab. Harz IV drohte. Das wollte ich auf jeden Fall verhindern, damit es der Familie nicht noch schlechter geht. Also nahm ich eine Arbeit an, die nicht meiner Ausbildung entsprach und auch schlechter bezahlt wird. Ich habe mich dabei nicht sehr wohl gefühlt, aber ich dachte an meine Familie.
Kann sie das denn jetzt nicht auch tun? Vorübergehend, bis sie was besseres findet.
In dem Fall würde ich auch nichts unternehmen.

mps


 Einschränkunk des Umgangrecht von mps
Schiller hat geschrieben:
>Guten Morgen,also ich würde mal sagen,dass gewisse Sachen,wie Theater oderVerein,nicht unbedingt wichtiger sind,aber trotzdem wichtiger Bestandteil im Leben Deines Kindes ist und da ist regelmässigkeit schon gefragt,könnt ihr euch nicht einigen?

Es ist für Kinder eh schon schwer,durch eine Trennung aus dem normalen Leben greissen zu werden,da sollten doch zumindest ein paar Regelmässigkeiten eingehalten werden

LG



Hallo,


Ich bin ja nicht dagegen das er dort hingeht. Ich würde ihn auch hinbringen, wenn er zu den üblichen Zeiten bei mir wäre. Habe ich in der Vergangenheit hin und wieder gemacht.
Aber sie will ihn ab jetzt nur noch von Samstag 15.00 Uhr zu mir kommen lassen, um das ASR zu erzwingen. Und da lässt sie auch nicht mehr mit sich reden.


mps


 Einschränkunk des Umgangrecht von Schiller
Hallo,sie kann ja nicht einfach,und du auch nicht,irgendwelche Zeiten festlegen. Wie wärs mit einem erneuten JA Termin zum Gespräch?

Hab das auch gemacht und jeder hat mehr oder weniger das bekommen,was er möchte.Legt es schriftlich fest,mithilfe vom JA.

Es gibt gesetzliche Richtlinien und wenn beide das Beste fürs Kind wollen,KANN es doch nicht so schwer sein,sich dran zu halten oder friedlich zu einigen.

Ich weiss von was ich rede,hab auch alles so gemacht,mit mässigem Erfolg,da mein Ex auch tut und lässt was er will.zum Glück lässt er eher alle Termine sausen.

Ohne Reden und Einigung führt das Ganze nur dazu,dass am Kind gezerrt wird

LG


 Einschränkunk des Umgangrecht von mps
Hallo,

Ich war heute beim JA. Ist gerade Urlaubzeit und ich habe nur mit einer Vertretung sprechen können. Als ich meine Situation geschildert hatte wurde mir mitgeteilt, das das JA nicht viel machen kann. Ich solle mich besser an die Familienberatung wenden, die hätten bessere möglichkeiten. Ich bin dann auch dort hingegangen. Jetzt prüfen sie dort wer meinen Fall übernimmt, dann bekomme ich einen Termin zur Einzelbesprechung. Danach soll, in ca. 2 Wochen, das erste Gespräch zusammen mit meiner Ex stattfinden. Ich hoffe, das sie auch dazu bereit ist.

mps


 Einschränkunk des Umgangrecht von Schiller
Hallo,na das hört sich ja nicht mal soooooooo schlecht an.
Viel Glück dabei

LG


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