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 Einstweilige Anordnung von marienkäfer
Hallo Ihr,

ich habe eine Klage am Hals wegen Umgangsrecht fürs Kind. Da der KV gleich eine einstweilige Anordnung mit beantragt hat, ist diese inzwischen nach einer mündlichen Verhandlung als Beschluss schriftlich zugegangen. Mein Rechtsanwalt meint dass die einstweilige Anordnung unanfechtbar ist, richtig? Wo steht das ... in welchem Gesetz? Ist nämlich in dem Beschluss nicht erwähnt.

Unter welchen Bedingungen kann man einen anderen Richter für das laufende Verfahren verlangen? Und welche Chancen hat man überhaupt das zu erreichen?

Ein Verfahrenspfleger wurde vom Richter angeordnet. Die schauen nach der Kindgerechtheit der Wohnung, aber was heisst das konkret? Was wird da kontrolliert? Wie läuft das ab? Muss ein anderthalbjähriges Kind ein eigenes Zimmer haben?

Übrigens hatte ich eine Beratungsstelle mehrfach aufgesucht, wobei der Berater keine Gutachterfunktion hat. Sprich er wird vor Gericht nicht für mich aussagen. Das habe ich leider erst hinterher erfahren.
Außerdem bin ich sehr vorsichtig mit Therapeuten. Ich denke dass es richtig wäre sich coachen zu lassen. Aber ich bin in der Anklageschrift gleich mit psychologischen Problemen bombardiert worden, was der Vertreter vom Jugendamt auch gleich hinterfragt hat. Kann einfach jemand sowas aus der Luft greifen und nun muss ich wohl auch noch beweisen dass dem nicht so ist. Weiss ich denn, ob der KV gleich den Besuch eines Therapeuten als Beweis für seine Theorie nimmt und auch noch Gehör dafür findet???

Wäre für Antworten dankbar.


 Einstweilige Anordnung von hörnchen
Hallo,

was genau wurde denn augeurteilt?

Zitat:
Unter welchen Bedingungen kann man einen anderen Richter für das laufende Verfahren verlangen? Und welche Chancen hat man überhaupt das zu erreichen?


Wenig bis keine.

Zitat:
Ein Verfahrenspfleger wurde vom Richter angeordnet. Die schauen nach der Kindgerechtheit der Wohnung, aber was heisst das konkret? Was wird da kontrolliert? Wie läuft das ab? Muss ein anderthalbjähriges Kind ein eigenes Zimmer haben?


Ums Zimmer gehts nicht, nur darum ob das kindgerecht ist. Wer ist Verfahrenspfleger und welche Qalifikation hat dieser?

Zitat:
Übrigens hatte ich eine Beratungsstelle mehrfach aufgesucht, wobei der Berater keine Gutachterfunktion hat. Sprich er wird vor Gericht nicht für mich aussagen. Das habe ich leider erst hinterher erfahren.


Er kiönnte aber eine Stellungnahme abgeben.

Zitat:
Außerdem bin ich sehr vorsichtig mit Therapeuten. Ich denke dass es richtig wäre sich coachen zu lassen. Aber ich bin in der Anklageschrift gleich mit psychologischen Problemen bombardiert worden, was der Vertreter vom Jugendamt auch gleich hinterfragt hat. Kann einfach jemand sowas aus der Luft greifen und nun muss ich wohl auch noch beweisen dass dem nicht so ist.


Neneee, der muss beweisen dass es so ist!

Zitat:
Weiss ich denn, ob der KV gleich den Besuch eines Therapeuten als Beweis für seine Theorie nimmt und auch noch Gehör dafür findet???


Mußt ihm doch nicht sagen!

Lass dich stärken! Die fahren das Motto: Mach den anderen fertig dann kriegst du was du willst.

hörnchen


 Einstweilige Anordnung von marienkäfer
Nun denn,

noch einige Anmerkungen.

was genau wurde denn augeurteilt?Das 1,5jährige Kind soll ab sofort 14tägig für 8 Stunden zum KV. ... Der Richter scheint mit seiner Art schon mächtig bekannt zu sein, auch beim OLG. Warum ist dann da noch nix passiert? Kann doch nicht sein, dass der seine Laune ständig an den Leuten auslässt.


Wer ist Verfahrenspfleger und welche Qalifikation hat dieser?
Steht noch nicht fest, weiss nur dass der Richter einen Verfahrenspfleger angeordnet hat.

Er kiönnte aber eine Stellungnahme abgeben.

Sicher, ich hab eher das Gefühl dass der Berater von seiner Geschäftsleitung aus nicht vor Jugendamt oder Gericht aussagen soll. Also dass die die Leute zwar unterstützen aber eben nur im Hintergrund.

Jetzt hab ich eine Freundin getroffen und die meinte zu mir, sie habe was gehört, dass dem KV die Übernachtung des Kindes ab einem Alter von 2 Jahren zusteht. Sie wusste nur nicht mehr wo sie das gehört oder gelesen hatte. Ich habe aber bisher immer das Alter von 3 Jahren gehört, was ist nun eher richtig? Erfahrungsmäßig?

LG ............ und danke für den Tipp!


 Einstweilige Anordnung von hörnchen
Hallo,

Zitat:
Das 1,5jährige Kind soll ab sofort 14tägig für 8 Stunden zum KV. ... Der Richter scheint mit seiner Art schon mächtig bekannt zu sein, auch beim OLG. Warum ist dann da noch nix passiert? Kann doch nicht sein, dass der seine Laune ständig an den Leuten auslässt.


Ich halte den Abstand und die Dauer für ein Kind in dem Alter als zu lang.

Zitat:
Jetzt hab ich eine Freundin getroffen und die meinte zu mir, sie habe was gehört, dass dem KV die Übernachtung des Kindes ab einem Alter von 2 Jahren zusteht. Sie wusste nur nicht mehr wo sie das gehört oder gelesen hatte. Ich habe aber bisher immer das Alter von 3 Jahren gehört, was ist nun eher richtig? Erfahrungsmäßig?


Das kommt immer auf den Einzelfall an. Eher richtig ist dass wenn das Kind mit dem anderen ET zusammengelebt hat und es gewohnt ist mit ihm zu übernachten eine Übernachtung auch früher stattfinden kann.
Jetzt schau mal was der Verfahrenspfleger sagt und übernimmt der auch die Umgangspflegschaft?

Hast du mal den Kinderarzt gefragt wie er zu dieser Umgangsregelung bei dem Hintergrund und dem Kind steht?

Wie sind denn die "Übergabemodalitäten" (grusel, wie wenn ein Kind eine Ware wäre) geregelt?

hörnchen

Wie hat denn das Jugendamt in der Verhandlung Stellung bezogen?


 Einstweilige Anordnung von marienkäfer
Hallo Hörnchen,

Zitat:
Jetzt schau mal was der Verfahrenspfleger sagt und übernimmt der auch die Umgangspflegschaft?


Bis jetzt weiss ich nur dass der Richter einen Verfahrenspfleger angeordnet hat. Von Umgangspflegschaft war noch keine Rede.

Zitat:
Hast du mal den Kinderarzt gefragt wie er zu dieser Umgangsregelung bei dem Hintergrund und dem Kind steht?

Der Kinderarzt würde für begleiteten Umgang plädieren, wenns gut läuft dann stundenweise.

Zitat:
Wie sind denn die "Übergabemodalitäten" (grusel, wie wenn ein Kind eine Ware wäre) geregelt?
... kommt mir manchmal so vor ... Die Übergaben sind für alle nervig hoch drei. Der KV nimmt das Kind entgegen, das sich neuerdings auch nicht mehr dagegen wehrt. Kurzes Frage-Antwort-Spiel wies dem Kind geht. Ich verabschiede mich vom Kind. Bei der Rückgabe will das Kind nicht zu mir zurück, schiebt mich weg und klammert sich an den Vater. Fünf Minuten später ist das Heulen beendet und das Kind spielt dann ganz für sich allein. Mich schiebt es ständig weg. Ich hab da den Eindruck, dass das Kind mit Geschenken und ständigem Bekommen-was -es-will beeinflusst wird.
Was so beim Umgang passiert erfahre ich nicht. Maximal ob das Kind mal eingekakt hat oder was gegessen hat.


Zitat:
Wie hat denn das Jugendamt in der Verhandlung Stellung bezogen?

Das Jugendamt hat nicht die Mitarbeiterin geschickt, die die vorherigen Gespräche mit uns geführt hat sondern einen anderen Mitarbeiter. Dieser war vorher Jugendgerichtshilfe tätig, ist also mit so kleinen Kindern nicht vertraut. Er hat auch nur kurz von Erziehungsberatungsstelle gesprochen, wobei er selbst zurückgerudert hat wegen Wochenendtermin.


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