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Hallo und guten Abend,
ich bin frisch geschieden und neu hier. Folgende Situation: meine 14-jährige Tochter lebt bei meiner Exfrau, auch am Wochenende, und hat keine Lust, alle vierzehn Tage am Wochenende bei mir zu übernachten. Daher passe ich nach Absprache mit meiner Exfrau gelegentlich samstags abends auf sie auf und bin montags ganztags in dem Haus meiner Exfrau für sie da. Gibt es eine gesetzliche Regelung für einen finanziellen Ausgleich an meine Exfrau für meine "freien Tage"? Denn normalerweise hätte ich ja die Pflicht, meine Tochter alle vierzehn Tage sowie die Hälfte der Ferien zu mir zu nehmen (was meine Tochter allerdings derzeit nicht möchte), oder?
Bernd
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