Andi hat geschrieben:
...Ich meine er hat es ja auch nicht für nötig empfunden sie und die Kinder über die Kur zu informieren und sie wartete dann vergebens dass er auftaucht um die Kids zu holen.
Prinzipiell ist es so, daß derjenige, der das Besuchsrecht hat, auch für den Transport der Kinder verantwortlich ist, also die Abholung und die Rückbringung machen muß.
Wenn ihr das im Besuchsrecht nicht extra anders geregelt hat, dann kann dir keiner einen Vorwurf daraus machen, daß du die Kinder nicht gebracht hast.
K.